kind in DU geboren,welche möglichkeiten?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • kind in DU geboren,welche möglichkeiten?

      hallo,

      ich hätte da mal eine frage in sachen nachwuchs.
      was wäre wenn:

      man in du ein kind zur welt bringt,ist es wie in den USA das man uneingeschränktes aufenthaltsrecht hat,bis das kind 18 jahre alt ist,da das kind ja Amerikanischer Staatsbürger ist.

      wie ist das genau in du,habe da nirgens etwas gefunden!!

      würde mich auf antworten freuen!!!
      mfg nadja
    • RE: kind in DU geboren,welche möglichkeiten?

      Original von nadja1202
      hallo,

      ich hätte da mal eine frage in sachen nachwuchs.
      was wäre wenn:

      man in du ein kind zur welt bringt,ist es wie in den USA das man uneingeschränktes aufenthaltsrecht hat,bis das kind 18 jahre alt ist,da das kind ja Amerikanischer Staatsbürger ist.

      wie ist das genau in du,habe da nirgens etwas gefunden!!

      würde mich auf antworten freuen!!!
      mfg nadja


      Hi Nadja,

      es bringt dir nichts, wenn das Kind in DU geboren wird. Es würde dir nur was bringen, wenn der Vater auch Aussie ist. Eine Regelung wie in den Staaten gibt es in OZ nicht.

      Gruß
      Uli
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;10765;465/st/20120409/e/final+takeoff+to+OZ/dt/6/k/2c5b/event.png[/img]
    • hey,

      es soll mir auch nix bringen,war nur eine frage bei mir in der familie was wäre wenn ich ein kind bekommen würde.(da meine schwester gerade schwanger ist!)

      haben noch nicht vor kinder zu bekommen,wer weiss ob überhaupt!!

      danke für die info!!
    • Wenn mindestens ein Elternteil PR oder Citizen ist, hat das Kind ein Anrecht auf die australische Staatsbuergerschaft wenn es auf australischem Boden geboren wurde.
      Fuer die Eltern aendert sich nichts.

      Wenn die Eltern nur temp. residents sind (z.B. auf 457 Visum), wird das Kind nur dann Aussie wenn es ansonsten staatenlos werden wuerde. Praktisch bedeutet dies, dass das Kind die Staatsangehoerigkeit der Eltern annimmt.
    • Das ist ja interessant. Ich hatte bisher (wohl naiv) gedacht, dass ein Kind, das in DU geboren wird, die Staatsbürgerschaft der Eltern und die australische bekommt. Hab ich mich wohl geirrt :rolleyes:
      :flag 2011 - 2013 :flag Wir wollen wieder zurück <3
    • Original von Malia
      Ich hatte bisher (wohl naiv) gedacht, dass ein Kind, das in DU geboren wird, die Staatsbürgerschaft der Eltern und die australische bekommt.

      Dieses "Jus soli" wurde 1986 in Australien abgeschafft.
    • Original von Australien-FAQ
      Original von Malia
      Ich hatte bisher (wohl naiv) gedacht, dass ein Kind, das in DU geboren wird, die Staatsbürgerschaft der Eltern und die australische bekommt.

      Dieses "Jus soli" wurde 1986 in Australien abgeschafft.

      Ja... früher haben wohl zu viele Mütter auf diesem Weg eine Staatsbürgerschaft erlangt. Also erstmal (ggf. nur als Tourist) einreisen, so daß es zum Geburtstermin paßt. Dann hat das Kind ide AUS-Staatsbürgerschaft und deshlab muß ja mindestens die Mutter dann auch in AUS bleiben.

      In D ist es genauso. Sollte jemand als Tourist oder im Laufe des Asylverfahrens hier ein Kind bekommen, ist das Kind kein Deutscher...
      ... dürfte inzw. aufgrund des Geburten-Tourismus weltweit fast überall soweit sein, daß der Geburtsort nicht mehr zählt.
    • Original von cbk
      Dann hat das Kind ide AUS-Staatsbürgerschaft und deshlab muß ja mindestens die Mutter dann auch in AUS bleiben.

      Aus der Staatsbuergerschafts des Kindes hat sich noch nie automatisch ein Bleiberecht fuer die Mutter abgeleitet. Wo hast Du das her?

      Das Kind haette ebenfalls die deutsche Staatsangehoerigkeit und koennte ohne Probleme mit der Mutter zurueckreisen.

      Das Kind koennte die Eltern ueber den Parent Migration Stream sponsoren, unter normalen Umstaenden aber fruehstens wenn es 18 ist.
    • Original von Australien-FAQ
      Aus der Staatsbuergerschafts des Kindes hat sich noch nie automatisch ein Bleiberecht fuer die Mutter abgeleitet. Wo hast Du das her?

      Und wer soll für den Staatsbürger sorgen, wenn die Mutter allein wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt wird und das Kind im Land bleibt?

      Zumindest in D sieht es so aus, daß die Eltern automatisch ein Bleiberecht haben, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat.


      Im Ausgangsfall hatten zwei kolumbianische Staatsbürger - Bürgerkriegsflüchtlinge, denen der belgische Staat kein Bleiberecht gewähren wollte - auf belgischem Boden ein Kind zur Welt gebracht. Nach belgischem Staatsangehörigkeitsrecht erwirbt jedes in Belgien geborene Kind die belgische Staatsangehörigkeit, auch wenn beide Eltern Ausländer sind.
      ...
      Nach dem Urteil des EuGH hat das nun zur Folge, dass der Ausländer ohne Bleiberecht nicht mehr ausgewiesen werden kann, weil sein Kind eine EU-Staatsangehörigkeit - in unseren Beispielen die belgische oder deutsche - hat. Ein erzwungener Wegzug der Eltern oder eines Elternteils würde die Rechte des Kindes als EU-Bürger beeinträchtigen.

      --> fokus-familienrecht.blogspot.c…-in-deutschland-kein.html

      Von daher ist schon verständlich, warum sie es bei der Staatsbürgerschaft der Kinder so genau nehmen. Sonst könnten wir nämlich wirklich alle Behörden, die sich mit Visas befassen, dichtmachen... einfach ein Kind zeugen, zum geplanten Geburtstermin ins Wunschland reisen, dort das Kind in die Welt setzen und schon haben alle das Bleiberecht...
      ... kann es ja auch nicht sein, oder?


      Oder für Australien:
      --> canberra.diplo.de/contentblob/…load_mb_geburt_in_aus.pdf
      Ein Australischer Staatsbürger (das Kind) dürfte ja wohl ein Recht darauf haben in AUS zu leben. Da es dies aber nur kann, wenn zumindest ein Erziehungsberechtigter vor Ort ist, müßte in einem Fall wie dem obigen mit den beiden Kolumbianern ebenfalls mindestens ein Elternteil ein Bleiberecht bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von cbk ()

    • Original von cbk
      Und wer soll für den Staatsbürger sorgen, wenn die Mutter allein wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt wird und das Kind im Land bleibt?

      Nochmal: Das Kind erwirbt neben der australischen Staatsbuergerschaft auch die der Mutter (die deutsche), kann also ohne Probleme mit der Mutter ins Heimatland zurueckkehren und dort voellig legal bis ans Lebensende verbringen.
      Wer sagt denn, dass das Kind im Geburtsland zurueckbleiben will oder muss? Die australische Staatsangehoerigkeit verpflichtet nicht zum Leben in Australien!
      Wenn die Mutter rechtlich nicht im Geburtsland, aber legal im Heimatsland mit dem Kind leben kann, duerfte doch klar sein wie die Entscheidung ausfaellt.

      Praktisch gibt es in solchen Faellen Vereinfachungen, z.B. bei der Partner Migration um auf anderem Weg zu einem Bleiberecht zu kommen. Aber allein aus der Tatsache, dass das Kind Australier ist, leitet sich fuer die Mutter kein Bleiberecht ab.

      Original von cbkZumindest in D sieht es so aus, daß die Eltern automatisch ein Bleiberecht haben, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

      Deine urspruengliche Aussage war ausdruecklich auf Australien bezogen und meine Nachfrage auf die rechtliche Grundlagen hierfuer. Fuer die Rechtslage in Deutschland oder Urhteile des EuGH interssiert sich hier keiner.


      Original von cbk
      Oder für Australien:
      --> canberra.diplo.de/contentblob/…load_mb_geburt_in_aus.pdf
      Ein Australischer Staatsbürger (das Kind) dürfte ja wohl ein Recht darauf haben in AUS zu leben. Da es dies aber nur kann, wenn zumindest ein Erziehungsberechtigter vor Ort ist, müßte in einem Fall wie dem obigen mit den beiden Kolumbianern ebenfalls mindestens ein Elternteil ein Bleiberecht bekommen.

      Das ist defintiv nicht der Fall und ich sehe auch nicht was der Link mit dem Punkt zu tun hat. Da steht nur das drin, was ich anfangs schon erwaehnt hatte (Kind wird Deutsch-Aussie wenn mindestens ein Elternteil PR oder Citizenship hat).

      Wenn nicht mindestens ein Elternteil PR oder Citizenship hat, erwirbt das Kind erst gar nicht die australische Staatsbuergerschaft. Insofern ist schon der Ausgangsgedanke (kein Elternteil Aussie/PR, aber Kind Aussie) nichtig, weil unmoeglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Australien-FAQ ()

    • Es gibt schon mal Situationen, in denen ein Elternteil echte Probleme mit dem nicht zu bekommenden, längerfristigen australischen Aufenthaltsrecht bekommt.

      Und zwar beispielsweise dann, wenn es sich um eine eher flüchtige Beziehung zwischen Aussi und Nicht-Aussi in Australien gehandelt hat, das Kind in Australien geboren wird und der/die australische Elternteil das Kind nicht ausreisen bzw. mit dem anderen Elternteil nicht ins Ausland wegziehen lassen will und auch (aus welchem Grund auch immer) kein Partnervisum unterstützt.

      Mehrere solche Fälle sind bereits durch die Deutschen Medien gegangen, über die letzten Jahre.


    • Es gibt schon mal Situationen, in denen ein Elternteil echte Probleme mit dem nicht zu bekommenden, längerfristigen australischen Aufenthaltsrecht bekommt.


      wobei ich die Komplikationen dabei darauf zurückführe, daß sich die Mutter durch dieses Kind eine Aufenthaltsgenehmigung erhofft.
      Weil sonst würde man es nicht zu solch einer Situation kommen lassen.
      ----------------------------------------------------------------
      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • In Deutschland gibt es so ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, der Nachzug zum deutschen Kind. Das bekommt man, wenn man sich um das Kind kümmert (Sorgerecht, Umgangsrecht), da ein deutsches Kind das Recht auf ein Leben in Deutschland UND auf beide Eltern hat.

      In Australien ist das nicht der Fall. Es gibt eine Ausnahme: Wenn ein Paar mit Kindern das Partnervisum beantragt und noch vor der Genehmigung Schluss macht - dann kann das Partnervisum trotzdem genehmigt werden, wegen der Kinder. Aber nur, wenn der Sponsor mitspielt, was bei einem Scheidungskrieg bestimmt nicht der Fall ist :(

      Für mich gäbe es nichts schlimmers, als aus dem Land geworfen zu werden, ohne mein Kind mitnehmen zu können. Deshalb habe ich auch mit dem Partnervisum gewartet, bis ich selbst sofort PR bekommen kann.