Rente ? doppelte staatsbuergerschaft... oder nicht

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    • Rente ? doppelte staatsbuergerschaft... oder nicht

      hallo zusammen

      ich habe schon einmal probiert die beibehaltungsgenehmigung zu bekommen und dies wurde direkt in canberra abgelehnt..

      ich werde es ein letztes zweites mal probiere.

      ich moechte fuer ein paar jahre oder auch laenger nach asien gehen und auf keinen fall mein aussie permanent resident verlieren.

      wenn ich wieder abeglehnt werde welche moeglichkeiten stehen mir da noch zur verfuegung und welche konsequenzen habe ich daraus ?

      meine idee ist:

      ich beantrage die aussie staatsbuergerschaft und kurz davor beantrage ich nochmal nen deutschen pass... so die ersten 10 jahre habe ich 2 passports, faellt das irgendjemanden auf ?

      aber was passiert mit meinen Rentenbeiträgen ?

      kann ich die ohne weiteres hier her transferieren ?

      verliere ich diese komplett ?

      was mache ich nach den 10 Jahren ? ich verliere meine deutsche Staatsbürgerschaft..

      wenn alles schief läuft und ich nach Deutschland zurück will kann ich das irgendwie hinbekommen denn ich habe ja noch meine deutsche Geburtsurkunde ?

      hat da jemand irgendwelche Erfahrungen damit ?

      mich interessiert speziell das ganze mit der Rente. denn ich habe 14 Jahre in Deutschland eingezahlt.. verliere ich die ganze Kohle ? :baby:

      danke

      gruss stefan
      mandurah
      Wer ein Hühnchen rupfen will, sollte damit rechnen, eine Pute an den Kopf zu bekommen

      En la fiebre de la venganza también un buen hombre se vuelve bestia.

      Country born and country bred and when I die I'll be country dead
    • also nach 10 jahren einzahlung hast du anspruch auf altersrente mit 67 .......... wie hoch die ist kann dir nur nen rentenberater sagen oder die zuständige rentenkasse ...... bei der rentenkasse würde ich mich übrigens auch mit diesen fragen hinwenden und am besten schriftlich das du auch ne schriftliche antwort bekommst ...... im amt wird nämlich gern mal geschwafelt und nachher weiss keiner mer was davon
      unsere Australienbilder
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    • Die Staatsangehörigkeit spielt in Bezug auf den Rentenanspruch zunächst keine Rolle; zumindest solange Du in Deutschland lebst. Die Staatsangehörigkeit ist nur dann wichtig, wenn Du zum Zeitpunkt des Rentenbezugs nicht in Deutschland wohnst.

      Dann gilt folgendes: Für deutsche Staatsangehörige und für EU-Staatsangehörige (siehe "EWG Nr. 1408/71") wird die Rente auf die gesamte Welt ungekürzt gezahlt (§ 113 Abs. 3 SGB VI). Für Ausländer wird die Rente um 30% gekürzt, es sei denn, es gibt ein Sozialversicherungsabkommen, wie z. B. mit Australien. In diesem Fall besteht der volle Rentenanspruch. Weitere Infos gibts bei der Deutschen Rentenversicherung. Wie Bleissy schon schreibt, würde ich mir das auch noch mal schriftlich von der zuständigen Rentenkasse bestätigen lassen.


      Mit dem Pass wäre ich eher vorsichtig. Ich könnte mir vorstellen, dass Du nach Annahme der australischen Staatsbürgerschaft zur Rückgabe des Passes aufgefordert wirst. Dann kannst Du ihn höchstens als verloren melden und Dein Pass wird gesperrt. Aber das ist Spekulation meinerseits; evtl. wissen andere Foristi mehr zum Thema.
    • RE: Rente ? doppelte staatsbuergerschaft... oder nicht

      Original von HaveFun
      meine idee ist:

      ich beantrage die aussie staatsbuergerschaft und kurz davor beantrage ich nochmal nen deutschen pass... so die ersten 10 jahre habe ich 2 passports, faellt das irgendjemanden auf ?

      Ja natuerlich; dem computer faellt das auf! Hoechstwahrscheinlich musst du auch deinen derzeitigen pass abgeben bevor du den australischen pass bekommst.
      Soviel ich weiss verlierst du deine deutsche staatsbuergerschaft schon, sobald du einen antrag auf staatsbuergerschaft in australien einreichst. War diese woche erst auf der deutschen botschaft weil mein D-reisepass im september auslaeuft, aber schon seit monaten mein antrag auf staatsbuergerschaft laeuft/genehmigt ist und ich noch keinen bescheid bekommen habe wie lange das noch dauert bis ich einen pass habe, und ob ich im oktober wie geplant verwandschaft in D besuchen kann.
      Die Beamte in der deutschen botschaft war sich nicht sicher ob sie in meinem falle ueberhaupt noch zustaendig ist... ?(
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DropBear ()

    • RE: Rente ? doppelte staatsbuergerschaft... oder nicht

      Sorry, aber das ist ziemlicher Quatsch.

      Du verlierst die deutsche Staatsbuergerschaft in dem Moment, wenn du die australische bekommst, also mit dem Pledge und dem Erhalt der Urkunde. Es sei denn, dein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbuergerschaft wurde bewilligt UND du hast die entsprechende Urkunde nachweislich erhalten bevor du Aussi wurdest.

      Ich habe schon mal gehoert, dass es Leute geben soll, die sich das Geld fuer die BBG gespart haben und immer nach D fliegen, wenn sie einen neuen deutschen Pass brauchen. Das faellt wohl niemandem auf, warum auch...

      Wieso sollst du deinen Pass abgeben, wenn du einen australischen bekommst? Australien hat kein Problem mit mehreren Staatsangehoerigkeiten.

      edit: Den deutschen Pass muesstest du natuerlich beim Konsulat oder der zustaendigen Behoerde abgeben, wenn du keine entsprechende Staatsangehoerigkeit mehr hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schnell-wech ()

    • RE: Rente ? doppelte staatsbuergerschaft... oder nicht

      Original von schnell-wech
      Du verlierst die deutsche Staatsbuergerschaft in dem Moment, wenn du die australische bekommst, also mit dem Pledge und dem Erhalt der Urkunde.

      Kam mir zwar auch komisch vor, hat man mir aber so gesagt wie oben geschrieben. Ich hatte mich darauf verlassen dass die leute in der botschaft in diesen sachen kompetenter sind als ich, und deswegen auch nicht weiter nachgefragt... :|
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    • AAAlso,

      ich meine zu wissen,dass man auf die Urkunde warten muss bevor man irgendwas mit dem australischen Pass macht.Den Aussies ist es wursch wieviele ander Paesse man hat.
      Den Deutschen aber nicht......

      Sonst ist der deutsche Pass weg,und man kann eine Antrag auf wieder einbuergerung stellen......


      cheers

      me
    • RE: Rente ? doppelte staatsbuergerschaft... oder nicht

      Kannst du nicht einfach ein RRV beantragen, dann kannst du doch bis zu 5 Jahre ausserhalb von AUS leben ?
      Falls es unbedingt die australische citizenship sein soll, dann kannst du deine deutsche Stabue nur behalten, wenn du VOR der Zeremonie deine BBG in Haenden haeltst. Der deutsche Pass ist letztendlich ja nur ein Reisedokument. Zu hoffen, dass die deutschen Behoerden nicht mitbekommen, dass du eine zweite Staatsangehoerigkeit angenommen hast, waere mir eindeutig zu riskant 8o
      When you're in Australia, you're REALLY in Australia !!
    • was heisst RRV ?

      gibt es eine moeglichkeit was ich bereits in die rentenkasse eingezahlt habe hier auf mein super gutschreiben zu lassen ?

      danke

      gruss stefan
      mandurah
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    • Man konnte sich früher (bei Annahme der australischen Staatsbürgerschaft) die Rente auszahlen lassen, allerdings nur den Teil, den man selber geleistet hatte. Also die Hälfte!
      Seitdem Australien mit Deutschland ein Abkommen hat, geht das soviel ich weiss nicht mehr. Dafür kann man auch als Australier seine deutsche Rente im Rentenalter bekommen.
      ----------------------------------------------------------------
      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • ich hatte gehofft, dass ich meine rentenbeitraege irgendwie hier auf meine superannuation transferieren lassen kann...

      so habe ich ein bisschen dort und ein bisschen hier... :(

      deutsche-rentenversicherung.de…g.html#doc221796bodyText3


      Grundsatz

      Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.

      Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn
      keine Versicherungspflicht mehr besteht,
      nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
      seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.

      Diese drei Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.


      na ja diese vorraussetungen erfuelle ich doch ?

      Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten/Abkommensstaaten

      Bei ausländischen Versicherten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds- beziehungsweise Abkommensstaates haben, kommt es auf die jeweiligen Bestimmungen im Europa- oder Abkommensrecht an.


      wenn ich also australischer staatsangehoeriger werde besteht die moeglichkeit, dass ich meine beitraege wiederbekomme ?

      wenn es nicht anders im abkommensrecht geregelt ist ???


      kennst sich damit jemand aus ?

      danke

      gruss Stefan
      mandurah


      gruss Stefan
      mandurah
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von HaveFun ()

    • Irgendwo muss da auch stehen, dass die Rente gezahlt wird (monatlich, nicht in einer Summe) wenn Du das Rentenalter erreicht hast.
      Gruss Edna
      The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.
    • Die Deutsche Rentenversicherung sagt unter "Arbeiten in Deutschland und in Australien" auf Seite 15 folgendes:
      Die Versicherungspflicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen ge schlossen hat, kann in diesem Zusammenhang der Versicherungspflicht in Deutschland gleichstehen. Die Möglichkeit der Beitragserstattung besteht dann nicht.

      Die Aussage ist wohl eindeutig.


      Ab Seite 39 wird es dann wieder interessant: Ihre Deutsche Rente in Australien:
      Durch das Abkommen kann Ihnen Ihre deutsche Rente auch gezahlt werden, wenn Sie in Australien wohnen. Selbst dann, wenn Sie nicht mehr Deutscher, sondern inzwischen Australier geworden sind. Ausnahmen gibt es dennoch.
      ...
      Meist erhalten Sie Ihre deutsche Rente in Australien aber in voller Höhe. Das gilt, wenn Sie Deutscher, Australier oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Euro- päischen Union sind. Anderen Staatsangehörigen kann die Rente oft nur zu 70 Prozent gezahlt werden.


      Wenn ich den Text richtig verstehe, betreffen die Ausnahmen z.B. Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Normale Rente wird gezahlt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bushwalker ()

    • Original von HaveFun
      ...

      Grundsatz

      Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.

      Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn
      keine Versicherungspflicht mehr besteht,
      nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
      seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.

      Diese drei Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.


      na ja diese vorraussetungen erfuelle ich doch ?

      ...



      Grundsätzlich besteht die Möglichkeit weiterhin in die deutsche Rentenkasse sogenannte freiwillige Beiträge einzuzahlen. Damit erfüllst du einen der 3 zwingenden Punkte nicht. Inwieweit sich das mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft und Annahme der australischen ändert, weiss ich nicht.
      Aber so wie du das hier schilderst, sollte dein Antrag auf BBG das beinhalten und hoffentlich genehmigt werden.

      Viel Erfolg!!!