Anhörung wegen Körperverletzung

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    • Anhörung wegen Körperverletzung

      Hallo Miteinander, ich bin wie vor den Kopf geschlagen und brauche Erfahrungsberichte.

      Meine Tochter ist als Au-Pair in Perth und gegen ihre Freundin und sie ist Anzeige wegen Körperverletzung gestellt worden. Die schwierigen Kinder der Freundin wollten nicht mit nach Hause, da haben die Mädchen sie am Arm gezerrt und wohl verbal ziemlich beschimpft, dafür gibt es Zeugen, die dieses auch in der Anzeige ausgesagt haben. Unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht, die Kinder sagen, unberechtigt, dass sei jetzt bitte hinten an gestellt, hat sie nun Termin am 24.09. zur Anhörung und die zuständige Polizei hat ihr erzählt, es gäbe zwei Möglichkeiten:
      1. Sie erkennt ihre Schuld an, das würde dann mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 400 australischen Dollars beglichen.
      2. Sie sagt, dass sie unschuldig ist, dann würde es ein Gerichtsverfahren geben, die Polizei rät ihr, dann das Bundesland zu verlassen, sie darf dann aber auch niemals wieder nach Perth, von wo aus aber ihr Rückflugticket ausgestellt ist.
      Jetzt endlich zu meiner Frage, hat irgendjemand schon einmal so etwas erlebt und ist es tatsächlich so, dass mit der Zahlung einer Geldstrafe die Angelegenheit abgegolten ist oder kommt nach einem Schuldeingeständnis vielleicht noch mehr auf sie zu?
      Ich bin für jede Antwort dankbar.
    • RE: Anhörung wegen Körperverletzung

      Hallo Constanze,
      um einen Anfang zu machen, dein Text liest sich echt schwierig!

      Auf die Polizei würde ich mich erstmal überhaupt nicht verlassen, da die es sind die gegen Deine Tochter und Freundin ermitteln!

      Wenn Deine Tochter als AuPair angestellt ist, muß es dazu auch eine ansässige Organisation geben. Diese sollte sie zuerst kontaktieren bevor sie mit der dortigen Polizei einen Deal eingeht.

      Diese Organisation hat mit Sicherheit für solche Fälle Anwälte zur Vermittlung.

      Einen solchen wird sie sowieso benötigen! Dann sollte sie auch über diese Organisation einen Wechsel der Familie fordern.

      Ein Schuldeingeständnis, egal ob zutreffend oder nicht, ist in jedem Fall die schlechteste Lösung!

      Wer hat denn eigentlich Anzeige erstattet?
      You'll never never know, if you never never go!

      Grüße Olaf

      1994 - Tassie & NSW
      1998 - QLD & NSW
      2002 - WA-SA-NT-WA
      2003 - WA
      2004 - VIC-SA-NSW-ACT-VIC
      2007 - NZ
      2010 - WA-SA-NT
    • bei sowas ...... egal wo immer nen anwalt hinzuziehen ........

      vieleicht machen die blagen oder ihre eltern das alle halbe jahre und deiner tochter wird das niemend stecken ........... und ob sie so gut englich kann um aussagen zu vergleichen usw wage ich mal zu bezweifeln
      unsere Australienbilder
      [img]http://www.ushighlights.com/usrtickers/2D3BB7F3F9A2BDD6145193FD19B28209.jpg[/img]
    • G'day wie @ Kawa schon geschrieben hat.......[Ein Schuldeingeständnis, egal ob zutreffend oder nicht, ist in jedem Fall die schlechteste Lösung!)
      Aber das versucht man in Australien von Seiten der Polizei immer !!!!!!! ein Schuldgeständis ( macht auch die wenigste arbeit ) viel Erfolg ( Gerd)
    • Die andere Sache ist - mit einem Schuldeingestaendnis kann man sich dann auch die Referenzen versauen fuer die Zukunft - egal ob in Australien oder in Deutschland. Wenn sie die Schuld anerkennt und mal einen working with children check beantragt - weil ein neuer Arbeitgeber das sehen will - wird vermutlich ein Eintrag darin sein.
      Ich wuerde auch nicht einfach die Schuld anerkennen - kontaktier die Au Pair Organisation und vielleicht empfehlen die auch gleich einen Anwalt - das wird ja nicht der erste Fall sein fuer die Organisation - bei Schwierigkeiten sollten die helfen koennen.
    • Erst mal ganz tief durchatmen und dann noch mal von vorne:
      Wer hat Anzeige erstattet, Deine Tochter, deren Freundin oder die Eltern/Kinder?
      Bei welcher Gelegenheit hat Deine Tochter mit der Polizei gesprochen wenn die Anhörung erst am 24.09. angesetzt ist?
      Das Bundesland während eines laufenden Strafverfahrens zu verlassen ist keine so gute Idee, bei uns könnte Haftbefehl wegen Flucht ergehen. In Australien möglicherweise auch.

      Ohne Rechtsanwalt soll Deine Tochter gar nichts machen. Die Botschaft hat üblicherweise Listen mit Strafverteidigern, die in solchen Fällen helfen können.
      Mein Rat also: Wende Dich an die deutsche Botschaft und bitte um die Kontaktdaten von geeigneten Rechtsanwälten in Perth. Am besten natürlich noch vor der Anhörung.

      Yanjep
    • Hallo an Alle, die sich so lieb beteiligt haben, es ist so, dass die Mutter der Kinder Anzeige erstattet hat gegen meine Tochter und deren Freundin, leider haben zwei anwesende Mütter als Zeugen ausgesagt.
      Nun war heute morgen der RA-Termin mit der Aussage, dass die Empfehlung ist, in der Anhörung auf Nicht-Schuldig zu plädieren. Dann würde es eine richtige Verhandlung geben. Wann das sein wird, bleibt abzuwarten.
      Nun habe ich dazu folgende Gedanken, die ich dem RA auch noch stellen werde: Wenn es zu einer Verurteilung kommt, ist es dann so, dass mein Kind nie mehr in ein Commonwealth-Land darf und ist sie dann vorbestraft auch in Deutschland?
      Macht es nicht Sinn, nach Hause zu kommen und dann auch nie wieder in ein Commonwealth-Land zu reisen zu dürfen, so sagt der Anwalt, und von hier aus abzuwarten, ob Australien verlangt, dass sie dann hier verurteilt wird?
      Ganz abgesehen von den Kosten, die auf uns zukommen!
      Hat den noch keiner so etwas ähnliches erlebt? Es wäre so schön, Erfahrungen mitgeteilt zu bekommen, ich bin gespannt :)
    • Warte doch erstmal ab, was bei Der Verhandlung raus kommt....
      Weil: Wenn teilweise wirklich heftige Kriminelle mit 50 Sozialstunden davon kommen, dann kann das Deiner Tochter auch passieren.
      Eine Verurteilung heisst nicht zwingend notwendig Vorbestraft...
      Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.(Goethe)
      Je schlechter die Straße, desto schöner die Gegend (Lord Hutton)
    • Ruhig Blut!

      Daß ihr beim Anwalt wart, ist schon mal gut und richtig.
      Deiner Tochter wird eine Straftat aus dem Bereich der Bagatellkriminalität vorgeworfen, dafür reißt ihr niemand den Kopf ab. Bei einem Schuldeingeständnis wurden ihr ja auch nur 200-400 Dollar in Aussicht gestellt.
      In Deutschland ist sie definitiv nicht vorbestraft. Ausländische Strafregisterauszüge können bei einigen anderen Staaten abgerufen werden, das wird in der Praxis aber nur dann gemacht wenn gute Gründe zur Annahme bestehen, dass jemand im Ausland straffällig geworden ist (z.B. bei reisenden Einbrechern, die ersichtlich über Spanien und Frankreich nach Deutschland gekommen sind, werden Registerauszüge auch aus Spanien und Frankreich angefordert). Arbeitgeber etc. können auf die Informationen gar nicht zugreifen, das ist der Justiz vorbehalten.

      Was ihr mit dem Anwalt abklären müßt ist folgendes:
      Was hat sie im Falle einer Verurteilung maximal zu erwarten, könnte es evtl. vernünftiger sein, die 200-400 Dollar zu akzeptieren.
      Was hat sie aufenthaltsrechtlich zu erwarten wenn sie akzeptiert / ggfs. verurteilt wird
      Wie ist es um eine erneute Einreise bestellt, wenn sie während eines laufenden Verfahrens ausreist / was wäre, wenn sie akzeptiert / verurteilt wird und die Strafe bezahlt ggfs. Sozialstunden ableistet.

      Wenn ihr die diversen Szenarien durchgesprochen habt, könnt ihr auf rational begründet entscheiden, wie ihr vorgeht.

      Und falls sie während des laufenden Verfahrens ausreist, wegen Bagatellkriminalität wird weder seitens des ersuchenden noch des ersuchten Staates ein Auslieferungsverfahren durchgeführt. Es könnte nur sein, dass sie bei einer erneuten Einreise Probleme bekommt.

      Yanjep

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von yanjep ()

    • Also, inzwischen habe ich mich entschieden, mein Kind zurückzuholen, ohne auf die Anhörung zu warten. Der Anwalt rät dazu, sich nicht schuldig zu bekennen, dann kommt es zum Verfahren mit letztendlich für uns unklarem Ausgang und der Frage, wann ist diese Verhandlung, in zwei Monaten, einem halben Jahr?
      Was macht sie, wenn ihre Gasteltern sie vor die Tür setzen, hält sie das psychisch durch und, sollte das nicht die schönste Zeit ihres Lebens werden?
      Was ist, wenn sie sich schuldig bekennt, ist es mit der Geldstrafe abgetan, die Höhe hat ihr die Polizei genannt? Der Anwalt sagt, die Mutter hat dann das Recht, Schmerzensgeld einzuklagen!
      Der Anwalt hat ihr ziemliche Angst gemacht, welche Konsequenzen es für sie inDeutschland hat, das kann ich nicht wirklich glauben.
      Wird sie in Abwesenheit verurteilt oder wird das Verfahren eingestellt? Diese Frage stelle ich mir, aber das wird man dann noch rausbekommen, wenn sie wieder Zuhause ist.
      Ja, das sind im Moment meine Gedanken, aber ob meine Tochter mitspielt, im Moment glaubt sie eher dem Anwalt als mir :(
    • ...hat sie nun Termin am 24.09. zur Anhörung...


      Warum wartest Du nicht erst mal die Anhörung ab bevor Du dein Kind zurück holst? Je nach dem wie lange dein Kind noch in Australien wäre, spielt es doch eine untergeordnete Rolle wann die Verhandlung ist.
      Under Construction
    • Original von Constanze
      .........aber ob meine Tochter mitspielt, im Moment glaubt sie eher dem Anwalt als mir :(


      Das finde ich persönlich auch gut so. Die können das immerhin, vor Ort, besser beurteilen.
      Wenn sie jetzt "abhaut" riskiert sie dass sie nicht wieder einreisen darf, oder (auch nach Jahren) bei der nächsten Einreise verhaftete wird.
      Des Weiteren ist ja auch noch die Frage, ob sie überhaupt jetzt ausreisen kann, wenn eine Anzeige gegen sie läuft.
      Es wird nicht dazu kommen, das Deine Tochter wegen so einer Sache ins Gefängnis muß.



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      Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.
    • Vielleicht kriegt sich die Mutter auch wieder ein und zieht die Anzeige zurueck. Natuerlich wissen wir hier im Forum nicht, was da genau passiert ist.
      Gruss Edna
      The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.
    • So, Rückflug gebucht, ich habe inzwischen sowohl mit der deutschen Polizei als auch mit einem deutschen Anwalt für internationales Recht telefoniert, beide sind der Meinung, dass sie unverzüglich die Reise antreten soll und dass das auch keinerlei rechtliche Konsequenzen hat hier, in zwei drei Jahren kann sie wieder reisen, wohin sie will und die Panikmache des australischen Anwalts wäre eine Frechheit!
    • Was mich jetzt noch interessieren würde wären zwei Fragen;
      1. ist Deine Tochter immer noch bei der Familie "angestellt" die die Anzeige gestellt hatte
      und 2: was sagt die Aupair Organisation dazu?

      Die haben doch die Eltern unter Vertrag und müßten damit rechnen dass es später nochmals zu solch einem Problem kommen könnte.

      Noch eine Frage am Rande; Wann findet der von Dir gebuchte Rückflug statt?

      Vor oder nach der Anhörung?

      Und ob ein Anwalt der hier Intl Recht praktiziert oder die deutsche Polizei tatsächlich objektiv urteilen oder beraten können, stelle ich mal in Frage!
      You'll never never know, if you never never go!

      Grüße Olaf

      1994 - Tassie & NSW
      1998 - QLD & NSW
      2002 - WA-SA-NT-WA
      2003 - WA
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      2007 - NZ
      2010 - WA-SA-NT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kawa ()

    • Hallo Olaf,
      Meine Tochter hat ein wunderbares Verhältnis zu Ihren Gasteltern, die Freundin ist es, die die Probleme von Anfang an hatte. In diesem Falle leider ist alles ohne Organisation gelaufen, aber ich habe natürlich Organisationen kontaktiert, um zu erfahren, wie die sich verhalten und ich werde diese Familie auch melden, damit so etwss nicht wieder passiert. Übrigens fliegt sie vor der Anhörung.
    • In Deutschland wird nichts passieren. Wir (bitte wörtlich nehmen) in der Justiz kommen schon kaum hinter her, echte Kriminelle hierzulande dingfest zu machen.
      Glaubt irgendwer im Ernst, dass eine simple Körperverletzung ohne irgendwelche dauerhaften Folgen, begangen im fernen Australien, hier auch nur ansatzweise von Interesse sein kann? Zumal es auch keine Tat ist, die nach dem Weltrechtsprinzip auch hier zu verfolgen wäre.

      Und wenn die Polizei schon (sicher aufgrund eigener Erfahrungen mit gleichgelagerten Fällen) eine Geldstrafe von 200-400 Dollar als Einschätzung genannt hat, wird auch niemand auf den Gedanken kommen, für so einen Quark ein Auslieferungsersuchen zu stellen (soweit ich weiß. haben wir mit Australien ohnehin kein Abkommen und es müßte auf diplomatischem Weg geschehen, das tut sich niemand an.....) Das darfst Du ja schon zahlen, wenn Du 20 Kmh zu schnell unterwegs bist.

      Ausreisen wird sie können, wenn sie ihren Paß und ein gültiges Ticket hat. Sie hat bloßen Status als Beschuldigte, mehr nicht. Bei einem solchen Delikt wird auch niemand irgendeinen Aufstand proben.

      Nach deutschem Recht, also wenn z.B. eine Australierin eine solche Tat begangen hätte und dann vor einem Verfahren ausreist, würde sie zur Aufenthaltsermittlung (nur Anschrift feststellen, falls Wiedereinreise, nicht mehr) ausgeschrieben werden, bis die Verjährungszeit abgelaufen ist. Wie es in Australien ist, weiß ich nicht aber wegen sowas reißt sich auch dort kein Staatsanwalt ein Bein aus....

      Wenn ihr dem beauftragten Anwalt nicht traut, bemüht halt einen anderen, der für euch in Erfahrung bringt, wie es in Australien weiter geht und wann sie ggfs. wieder einreisen kann. Es gibt eine deutsch-australische Juristenvereinigung mit Auftritt im Netz, vielleicht könnt ihr euch da über die entsprechenden Verfahrensweisen schlau machen.

      Yanjep

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von yanjep ()

    • Ich danke dir, janjep, das bestätigt alles nur meine Entscheidung, das Kind frühzeitig zurückzuholen. Ganz abgesehen davon, dass sie auch nach der Anhörung auf keinen Fall in Australien geblieben wäre, weil sie vollkommen verunsichert und eingeschüchtert ist, hätten sich vermutlich auch ihre Gasteltern von ihr getrennt, denn sie wohnen in der Nachbarschaft der Frau, die die Kinder angezeigt hat, und möchten dort auch ohne Streit in Ruhe weiterleben. Und nun stellt man sich bitte auch nur einmal vor, wie es dann weiter gegangen wäre mit ihr, bis es evtl. zu einer Gerichtsverhandlung in einem halben Jahr gekommen wäre.
    • Wer hat denn jetzt deine Tochter und Freundin angezeigt? Die Mutter der zu betreuenden Kinder oder eine Nachbarin der Mutter?
      Gruss Edna
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