Rechtschutz oder Haftpflicht???

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    • Rechtschutz oder Haftpflicht???

      Hallo zusammen,

      wir haben uns jetzt entschieden unseren Campervan und Bushjeep bei T-S-A zu buchen.

      Dazu habe ich noch eine generelle Frage zur Mietung von Campervan/Bushjeeps/Mietwagen (was auch immer):

      Was passiert, wenn ich in Australien einen Unfall verursacht habe und ein fremdes Fahrzeug involviert ist.
      Die Schäden an meinem und dem anderen Fahrzeug werden durch die Haftpflichversicherung gedeckt incl. Selbsbeteiligung oder ohne (je nach Abschluß), oder? Liege ich da richtig, dass normalerweise beide Fahrzeugschäden gedeckt sind? In Deutschland ist bei einer Haftpflicht ja nur das Gegenfahrzeug gedeckt, nicht jedoch das eigene...

      Wenn mich jetzt der Fahrer des anderen Fahrzeugs aufgrund von Verletzungen verklagt ist dies in der Haftpflichtversicherungen enthalten oder nicht? Wer bezahlt die Summen des Krankenhausaufenthalts des anderen Fahrers, die Gerichtskosten und die Entschädigungssumme (falls es soweit kommt)?
      Muss für diese ganzen Punkte eine separate Versicherung abgeschlossen werden oder ist dies in der Haftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungshöhe inclusive?

      Mir ist klar, dass dies schon sehr weit ausgeholt ist, aber ich habe ein ungutes Gefühl, wenn ein Punkt in diese Richtung überhaupt nicht durch eine Versicherung abgedeckt sein sollte. Schließlich könnten dadurch Kosten im 6 oder 7 stelligen Bereich entstehen....

      Wäre super, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte, da dies für mich komplett undurchsichtig ist.

      Viele Grüße
      Kathrin
    • RE: Rechtschutz oder Haftpflicht???

      Hallo Kathrin,

      das sind sehr spezielle Fragen. Frag doch bei TSA oder schreibe die Camperfirma an.
      Gruß
      @nna
    • RE: Rechtschutz oder Haftpflicht???

      In der Rego des Fahrzeugs ist die Unfallversicherung (Personenschäden) des Gegners enthalten. Mit dem Mietwagen wird üblicherweise eine Comprehensive Insurance abgeschlossen (Vollkasko). Diese deckt, wie auch in D, alle Schäden am eigenen, als auch am gegnerischen Fahrzeug ab, abzüglich der SB. Gegen alle weiteren Eventualitäten gibts hier nichts, d.h. Du müsstes auf eine im Ausland gültige Deutsche Versicherung zurückgreifen (Privathaftpflicht, Rechtschutz, etc.).
      Adelaide, (ex München)