Elterngeld + Arbeiten in DU

  • Hallöchen!

    Wenn ich in D Bezieher von Elterngeld bin, ist es dann noch möglich in DU zu arbeiten?
    Ich denke mal aus australischer Sicht ist das kein Problem. Was aber ist mit der deutschen Behörden?
    Gibt es hier die eine oder den anderen der damit Erfahrungen hat?
    Gibt es Unterschiede, ob man 3, 6 oder 12 Monate arbeitet?

    Herzlichen Dank für Euro Info´s

    Gruß
    Bernd

  • Moin moin,

    gute Frage:

    also, wie ist es denn in Deutschland, wenn du trotz des Elterngeldes arbeiten möchtest? Geht das überhaupt?

    Mit Welchem Visum willst du hier arbeiten?

    Welche Begründung willst du angeben in Deutschland, das du Elterngeld beziehst aber im Ausland arbeiten gehst.

    Ich denke mal, da kommen noch 'ne Menge anderer Fragen auf.

    LG
    Ela

    Nachsatz: Also ich habe mal in "alten" Beiträgen nach gesehen in denen du geschrieben hast. Deswegen vermute ich mal, das du mit Kind und Kegel und mit einem Sponsorship (457) Visum herkommst.
    Dann kann ich dir sagen: Nein kein Elterngeld. Und auch kein Kindergeld, da du deinen permanenten wohnsitz (wenn auch nur temporär) nach Australien verlegst.
    Hat sich bei euch was getan? Weil du erst von PR beantragen geschrieben hast und dich dann aufgrund von Vorerkrankung doch dagegen entschieden hast. Und das du evtl. die Möglichkeit hättest über deinen Arbeitgeber her zu kommen.
    Berichte doch mal.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

    Einmal editiert, zuletzt von Schnute (25. September 2007 um 04:27)

  • Moin zurück.
    Ich gehe mal auf Deine Fragen einzelnd ein.


    [quote]
    wie ist es denn in Deutschland, wenn du trotz des Elterngeldes arbeiten möchtest? Geht das überhaupt?

    Ja, das geht. Man darf nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Dafür das ich nur eine 37,7 Std-Woche habe, wäre die Einbußen nicht so groß, auch weil ich ohne arbeiten schon fast an die Höchstgrenze komme.

    Zitat

    Mit Welchem Visum willst du hier arbeiten?

    Keine Ahnung mit welchem es gehen würde. Je nachdem wie ich nach DU komme. Ob gesponsort oder nicht

    Zitat

    Welche Begründung willst du angeben in Deutschland, das du Elterngeld beziehst aber im Ausland arbeiten gehst.

    Gar keine ;) Für D würde ich Urlaub machen in DU aber arbeiten. Weiß nicht ob das geht, vielleicht bin ich auch zu blauäugig.


    Zitat

    Also ich habe mal in "alten" Beiträgen nach gesehen in denen du geschrieben hast. Deswegen vermute ich mal, das du mit Kind und Kegel und mit einem Sponsorship (457) Visum herkommst.

    Das ist, so glaube ich, auch nur noch die einzige Möglichkeit.

    Zitat

    Dann kann ich dir sagen: Nein kein Elterngeld. Und auch kein Kindergeld, da du deinen permanenten wohnsitz (wenn auch nur temporär) nach Australien verlegst.

    Glaube ich auch, weil ich ja auch offiziell arbeite. Obwohl ich dies gefunden habe:

    Zitat

    Sonstige im Ausland aktive Berechtigte: Auch im Ausland aktive Antragsteller können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu den Berechtigten zählen im Einzelnen:

    * Beschäftigte, die im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurden.

    Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob es nur für Europa gilt. Hier gefunden: Elterngeld

    Zitat

    Hat sich bei euch was getan? Weil du erst von PR beantragen geschrieben hast und dich dann aufgrund von Vorerkrankung doch dagegen entschieden hast. Und das du evtl. die Möglichkeit hättest über deinen Arbeitgeber her zu kommen.

    Es gibt (noch) nichts neues. Ich bin nur auf der Suche nach einer Möglichkeit eines längeren Aufenthalts. Das PR habe ich mittlerweile abgeschrieben. Die einzigen beiden Möglichkeiten wären halt durch den Arbeitgeber oder halt in der Zeit des Elterngeldes. Da ich nicht permanent in DU leben kann, möchte ich natürlich auch nicht meinen guten Job hier riskieren.


    Gruß
    Bernd

  • Zitat

    Soll das mit WHV sein?
    Ich glaube, da darf man kein Kind haben.

    Da ich schon 34 Jahre alt bin, wäre das WHV doch sowieso für mich nicht relevant, oder? Meines Wissennach, ist das WHV doch nur für Leute bis 30. Oder gibt es Ausnahmen?

    Gruß
    Bernd

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!