anwartschaft bei gesetzl. KV wg. Auslandsjob?

  • Hallo,
    ich gehe im Feb 08 mit meinem Mann und 2 Kindern für ein Jahr nach Melbourne. Wir werden uns für die Zeit privat in Australien versichern. Nun hat mir die TK, unsere momentane Krankenkasse empfohlen, für den Zeitraum eine Anwartschftversicherung (Kosten 40 Euro monatl.) abzuschließen, damit wir nach unserer Rückkehr wieder bei der TK aufgenommen werden. Ist das nach den Reformen vom1.04.2007 noch nötig, sind die nicht verpflichtet, uns wieder aufzunehmen? Die "Gefahr" wäre angeblich, dass wir uns nach 12 Monaten priv. Versicherung in AUS in Deutschleand weiter privat versichern müßten, da die TK uns dann nicht mehr versichern müßte.
    Bin etwas ratlos....
    eine freundin hat mir geraten, dass wir uns bei Rückkehr dann am besten einfach arbeitslos melden sollten (kann gut sein, dass wir das sowieso müssen, wenn mein Mann nicht aus AUS direkt einen Anschlußjob findet), dann kämen wir automatisch wieder in die gestzliche KV rein. Stimmt das?


    Danke und leibe Grüße,

    hep

  • die frage liegt zwar schon ne weile zurück... aber, das mit der anwartschaft ist seit den reformen im april hinfällig. bin bei der techniker und die haben mir das genauso gesagt. die krankenkasse ist verpflichtet euch nach der rückkehr wieder aufzunehmen, vor dem april war eine anwartschaft noch nötig, jetzt nicht mehr.

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