kurz vorm Antragsbeginn und noch Fragen zum Zertifizieren

  • Hi,

    ok, also ich stehe nun kurz davor mein skills assessment machen zu lassen, habe aber noch Fragen zu den Beglaubigungen und Übersetzungen.

    Liege ich mit folgendem Procedere richtig ?:

    Ich hab alles fürs skills ass. zusammen ( Originale ), nun gehe ich zum Bürgeramt und lasse mir alles beglaubigen. Diese beglaubigten Kopien sende ich dann an einen anerkannten Übersetzer ( entweder online oder per Post ).Dieser sendet mir beglaubigte übersetzte Kopien der deutschen beglaubigten Kopien, welche ich dann zur ANMC schicke.

    Danke,

    Wolverine

  • Fast.
    Deine Übersetzungen sind auch Originale, die Du nicht hergeben solltest. Diese musst Du auch kopieren, und die Kopien beglaubigen lassen. Also nur beglaubigte Kopien von den deutschen Originalen und von den englischen Übersetzungen einschicken.

    Gruss, Thomas

  • Weißt Du,ob der Übersetzer das auch gleich mit erledigen kann?(blöde Frage, natürlich weißt Du das, sonst würdest Du ja jetzt nicht stehen wo Du stehst ;)

    Und wenn nicht, macht das auch das Bürgeramt/Einwohnermeldeamt?
    Meine Geburtsurkunde muss ich ja auch beglaubigen und übersetzen und beglaubigen lassen - die erste Beglaubigung der GU geht aber nur auf dem dafür zuständigen Standesamt ( soviel ich weiß ),muss dieses dann auch wieder diese übersetzte beglaubigte GU beglaubigen,oder kann der Übersetzer,oder das Bürgeramt das machen ?

    Vielen Dank für die mal wieder schnelle und kompetente Antwort !

    Viel Glück und Erfolg "am Ende des Tunnels"!

    Wolverine

  • Hi wolverine

    Ich denke nicht, dass der Übersetzer sein Dokument kopiert und beglaubigt. Wahrscheinlich darf er auch gar keine Kopien beglaubigen, selbst wenn es seine eigene ist. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er z.B. das gleiche Dokument dreimal ausdruckt und jedes als Original abstempelt. Dann hast Du drei Originale, und kannst zwei davon zum Verschicken verbrauchen, dann brauchst Du keine beglaubigte Kopie. Weisst Du wie ich das meine?

    Wenn bei Euch das Bürgeramt Kopien beglaubigt, dann ist es egal, was auf dem Original steht, die tun das dann für alle Kopien. Aber achte darauf, dass die Beglaubigung (also der Stempel) in Englisch sein muss. Das ist wahrscheinlich beim Bürgeramt nicht unbedigt sicher.
    Hier im Forum findest Du viele Tipps, wer alles Kopien beglaubigt. Ich hab es beim Pfarrer gemacht.

    Eine Geburtsurkunde bekommt man beim Standesamt direkt vielsprachig. Also ein Papier, das etwa 6-7 Sprachen beinhaltet. Dann spart man sich die Übersetzung.
    Die Geburtsurkunde ist kein Spezialdokument, jeder Übersetzer darf es übersetzen, und jeder Beglaubiger darf die Kopie beglaubigen. Aber wie erwähnt, es ist einfacher gleich eine vielsprachige zu besorgen.

    Gruss, Thomas

  • Hey wolverine,

    die Übersetzer übersetzen deinen text und beglaubigen dann, das das alles so richtig ist... für jedes weitere Exemplare nehmen die ne extra Gebühr.
    Kopien beglaubigen dürfen die nicht.

    Die Geburtsurkunde z.B. gibts als "internationale Geburtsurkunde" beim Amt.
    (mit englisch)

    Mein Vorschlag (so haben wir's gemacht)_
    Alle Originale (Übersetzungen, Urkunden, Dokumente) kopiert und bei nem Notar vorgelegt, der hat seinen deutsch/englischen Stempel drauf gesetzt und damit beglaubigt, dass die Kopien "echt" sind... also zertifiziert.

    Gruss Peg

  • Hey bud&peg,

    vielen Dank isn guter Tipp, wertsch behertzigen !Ein Notar scheint wohl wesentlich günstiger zu sein als mir zusätzliche Kopien vom Übersetzer anfertigen zu lassen. Der Tipp ( ist schon ne Weile her)von Lemmi ( ich glaub es war Lemmi ),alles mit einem selbstgekauften/angefertigten englischen Stempel mit Name, Anschrift usw. eines Pfarrers von diesem Pfarrer beglaubigen zu lassen, ist auch nicht schlecht.

    Wolverine

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!