Spouse vs. De Facto?

  • Hallo,

    ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit Visumsfragen weil mein Freund und ich Anfang nächsten Jahres nach Melbourne ziehen wollen.

    Unsere Vorgeschichte ist die, daß wir seit mittlerweile 5,5 Jahren zusammen sind. Er ist Australier, ich habe ihn in Melbourne kennengelernt als ich dort studiert habe. Er lebt inzwischen hier, es sind jetzt über 4 Jahre daß wir (beweisbar :)) zusammenleben. Verheiratet sind wir nicht, aber was nicht ist kann ja noch werden :D Und genau das überlege ich gerade, ob es besser - sprich einfacher - wäre zu heiraten, bevor ich das Visum beantrage. Eilig haben wir es damit zum Glück nicht. (also, mit dem Visum) Weil, wären wir verheiratet, müssten wir ja nicht diese Nachweise erbringen daß wir ein Paar sind, also Fotos, Briefe, etc. sondern nur die Heiratsurkunde? Oder sehe ich das falsch? Und würde sich was am Visum ändern, wenn ich einen Antrag auf ein de facto stelle, es bekomme, und danach heiraten wir?

    Danke schonmal für Eure Antworten!!
    LG,
    Regan

  • Hallo,

    ich beschäftige mich seit realitiv kurzer Zeit mit den Partnervisa und stelle mir ähnliche Fragen.
    Ich kann dir also noch nicht aus eigener Erfahrung antworten, mein Freund und ich befinden uns aber gerade in einem ähnlichen Entscheidungsfindungsprozess ;)

    soweit ich mich durch die Seiten von http://www.immi.gov.au durchgearbeitet habe, ist bei mir folgendes Bild entstanden:

    a)Paare, die bereits verheiratet sind, und de facto-Paare stellen Anträge auf folgendende Visa:
    Spouse Temporary Visa (Subclass 309) and Permanent Visa (Subclass 100)

    b)Paare, die beabsichtigen in absehbarer Zeit (spätestens nach Ablauf von 9 monaten, nachdem der/die nichtaustralische/r Partner/in nach Visumserteilung nach Australien eigereist ist) zu heiraten stellen einen Antrag auf folgendes Visum:
    Prospective Marriage Visa (Subclass 300)

    c)Nichtverheiratete gleichgeschlechtliche Paare (de facto) stellen Anträge auf:
    Interdependency Temporary Visa (Subclass 310) and Permanent Visa (Subclass 110)

    Bei a) und c) muss man Beweise für
    "Evidence of a Genuine and Continuing Relationship"
    erbringen. Bei den de facto-Fällen a) und c) leuchtet das ja auf jeden Fall ein und man unterliegt zusätzlich dem "One-Year Relationship Requirement".

    Als verheiratetes Paar (a) muss man die 1-Jahres-Bedingung zwar nicht erfüllen, aber trotzdem ebenfalls Beweise für eine bestehende Beziehung erbringen, um eine Scheinehe ausschliessen zu können glaube ich. Ich denke, das die Beweise genauer geprüft werden, wenn die Heirat erst kurz vor Antragsstellung statt fand.

    Bei b) muss man natürlich auch entsprechende Beweise erbringen, die auf den Informationsseiten von immi.gov.au aber von den anderen etwas abweichen.

    Mein Freund und ich tendieren gerade dahin, uns für das Prospective Marriage (b) zu entscheiden, da bei uns die "Beweislage" nicht so eindeutig ist, heiraten aber in Frage kommt und wir mit diesem Visum etwas mehr Zeit haben, uns auf die Hochzeit vorzubereiten.

    Puh, diese Visumserklärungen sind zwar umfassend und verständlich vom immi.gov.au gestaltet, aber da es so viele verschiedene Informationen sind, die sich verzweigen, wird es kompliziert...
    ich hoffe mein Geschreibe ist nicht noch komplizierter und nichts ist schwerwiegend falsch;-)

    Als ich eben noch einmal in den Seiten der Details wegen nachschaute bin ich auf folgendes gestoßen, vielleicht interessant für dich:

    However, you may be granted a permanent visa without having to wait if you can demonstrate one of the following:
    at the time you apply for the visa, you have been in a spouse relationship with your partner for five (5) years or more

    Quelle:
    http://www.immi.gov.au/migrants/partn…-visa-works.htm

    ...also würde für dich das Visum "Subclass 309" weg fallen, falls die Beweislage echt gut ist.

    Um auf deine letzte Frage einzugehen:
    Ich kann es gerade nicht wieder finden, aber ich habe schon irgendwo die Erklärung gefunden, dass wenn während der Antragsbearbeitung sich etwas ändert, die Einwanderungsbehörde die Anträge umwandelt.

    Viele Grüße,
    may

  • Hallo may,

    danke für Deine Antwort. Ich glaube, wir sind da auf einem ähnlichen Wissensstand ;)
    Die verschiedenen Visa-Arten bei Partnerschaft kannte ich schon, und bei uns wird es eben auf spouse bzw. de facto rauslaufen (was vom Antrag her ziemlich gleich abläuft, wenn ich mich nicht irre). Prospective marriage ist für uns insofern nichts, weil wir im Moment ja noch hier wohnen und auch zusammen runtergehen wollen. Außerdem möchte ich nicht für das Visum heiraten, und in einem Zeitraum, den mir die Regierung vorgibt schon mal gar nicht.

    Ich lege es ja quasi drauf an, daß ich PR bekomme :D, dann habe ich nach 2 Jahren nicht nochmal den ganzen Quark mit beweisen, daß wir eine echte Beziehung führen. Das ärgert mich ja jetzt schon, daß ich sowas machen muß. Meine Idealvorstellung ist, daß wir zum Schnellservice nach Berlin fahren, und ich da sofort die PR bekomme, das wäre schön! Obwohl ich mich auch frage, inwieweit man da Kapital oder einen Arbeitsvertrag in Australien nachweisen muß, damit das dann auch klappt. Allzuviel Kohle haben wir (noch) nicht auf der Seite, und wie sollen wir Arbeit in Australien nachweisen können wenn wir bisher nur in Deutschland gelebt haben? Na ja, wenn meine Prüfungen vorbei sind schicke ich der Botschaft mal eine lange Mail mit lauter fragen damit die auch ordentlich was zu tun haben. :D

    LG,
    Regan

  • Hallo Regan,

    ich an Deiner Stelle würde warten, bis Du 5 Jahre beweisbar mit Deinem Partner zusammen lebst. Aus dem einfachen Grunde, weil dann für Dich das de-facto/spouse Visa erreichbar ist (subclass 100 - also gleich permanent resident Visa). Sollte es einmal zu einer Trennung von Dir und Deinem Partner kommen, bist Du unabhängig. Andere Visa-Klassen geben Dir erst eine Frist von 2 Jahren temporärem Visum, anschliessend kannst Du erst um ein PR Visum ersuchen. Sollte sich nämlich Dein Partner von Dir trennen und Du bist mit einem temporären spouse Visa in Australien, oder dem prospective marriage Visa, musst Du Australien unter Umständen wieder verlassen.

    Das wäre für mich zumindest ein sehr schwerwiegender Grund.

    Der Antrag für das de-facto Visa und das spouse Visa ist identisch. Die Frage, wann man geheiratet hat, muss man als de-facto applicant natürlich überspringen, dafür aber eintragen, wann man sich zum ersten Mal kennen gelernt hat und wann die Partnerschaft begann. Sowohl als de-facto als auch als spouse, muss man die zwei Zeugenaussagen mitbringen und Beweise (wie beispielsweise gemeinsames Konto, Rechnungen oder Mietvertrag auf beider Namen ausgestellt, Meldebestätigung ....), darin unterscheiden sich die Anträge also auch nicht. Beide müssen ebenso eine Stellungnahme zu ihrer Situation abgeben.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

    Einmal editiert, zuletzt von Nelly (11. Januar 2008 um 16:34)

  • Hallo Nelly,

    danke für Deine Antwort!

    Zitat


    ich an Deiner Stelle würde warten, bis Du 5 Jahre beweisbar mit Deinem Partner zusammen lebst. Aus dem einfachen Grunde, weil dann für Dich das de-facto/spouse Visa erreichbar ist (subclass 100 - also gleich permanent resident Visa). Sollte es einmal zu einer Trennung von Dir und Deinem Partner kommen, bist Du unabhängig. Andere Visa-Klassen geben Dir erst eine Frist von 2 Jahren temporärem Visum, anschliessend kannst Du erst um ein PR Visum ersuchen. Sollte sich nämlich Dein Partner von Dir trennen und Du bist mit einem temporären spouse Visa in Australien, oder dem prospective marriage Visa, musst Du Australien unter Umständen wieder verlassen.

    Das wäre für mich zumindest ein sehr schwerwiegender Grund.

    Super, das hab ich mich nämlich immer gefragt - was, wenn wir uns trennen, ich mir aber dort ein Leben aufgebaut habe und dort bleiben möchte? Ist schön zu wissen daß man als PR nicht ganz so einfach aus dem Land geworfen werden kann :)

    Zitat


    Der Antrag für das de-facto Visa und das spouse Visa ist identisch. Die Frage, wann man geheiratet hat, muss man als de-facto applicant natürlich überspringen, dafür aber eintragen, wann man sich zum ersten Mal kennen gelernt hat und wann die Partnerschaft begann. Sowohl als de-facto als auch als spouse, muss man die zwei Zeugenaussagen mitbringen und Beweise (wie beispielsweise gemeinsames Konto, Rechnungen oder Mietvertrag auf beider Namen ausgestellt, Meldebestätigung ....), darin unterscheiden sich die Anträge also auch nicht. Beide müssen ebenso eine Stellungnahme zu ihrer Situation abgeben.

    Ich dachte, Zeugenaussagen und solche Beweise wären nur für De Facto nötig, so kann man sich täuschen. Dann heißt es in näherer Zukunft viele Bilder von uns beiden gemeinsam machen, ich wüßte nämlich nicht, ob wir bisher überhaupt 10 zusammenbekommen würden... ich fotografiere nämlich immer, und mein Freund mag nicht fotografiert werden. Er schneidet dann meistens Grimassen. Das werde ich ihm wohl abgewöhnen müssen... einmal schön "cheese" sagen für die Einwanderungsbehörde bitte! :]

    LG,
    Regan

  • Zitat

    Original von regan
    --- schnipp ---
    Ich dachte, Zeugenaussagen und solche Beweise wären nur für De Facto nötig, so kann man sich täuschen. Dann heißt es in näherer Zukunft viele Bilder von uns beiden gemeinsam machen, ich wüßte nämlich nicht, ob wir bisher überhaupt 10 zusammenbekommen würden... ich fotografiere nämlich immer, und mein Freund mag nicht fotografiert werden. Er schneidet dann meistens Grimassen. Das werde ich ihm wohl abgewöhnen müssen... einmal schön "cheese" sagen für die Einwanderungsbehörde bitte! :]
    --- schnapp ---

    Hallo Regan,

    gemeinsame Bilder wirst Du wahrscheinlich nicht brauchen. Ich hatte zwei Meldebestätigungen über den Zeitraum von mehreren Jahren, aus denen hervorging, das wir seit Jahren unter einem Dach lebten. Dazu noch die Geburtsurkunden unserer beiden Kinder und fertig. Für Euch wäre es sicherlich gut, wenn Rechnungen wie Strom, Gas und Wasser auf Eure beiden Namen lauten würden. Das wird als Beweis auch akzeptiert.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    PS. Ich bin jetzt erst einmal im Urlaub, also erwartet erst einmal keine weiteren Antworten :)

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Hallo Regan,

    wie Nelly schon schrieb, die Beweise für ein de facto oder Spouse sind die gleichen. Ich bin verheiratet und habe gleich ein PR Visa erhalten.

    Wir mussten auch Bilder von uns beilegen, Erklärungen von Freunden, Mietvertrag, Bankkonto, gem. Anschaffungen etc. ...

    Also bis auf die Hochzeitstagfrage sollte alles gleich sein.

    LG

    funstralia

  • Also, Meldebestätigung haben wir, und im Mietvertrag stehen wir beide gemeinsam als Bewohner drin (mein Vater steht als Mieter drauf, das wollte der Vermieter bzw. der Makler so. Aber mein Vater ist hier nicht gemeldet). Gemeinsame Konten gibt es nicht (und ich frage mich, ob es sich noch "lohnt" eines zu eröffnen), und auf den meisten Rechnungssachen wie Strom, Telefon, etc. stehe nur ich drauf weil ich etwas früher in die Wohnung reinkonnte bevor mein Freund nach D gekommen ist. Und wenn wir das jetzt alles noch schnell ändern, dann sieht das für die Botschaft doch erst recht verdächtig aus, deswegen würde ich das alles so lassen wie es ist und dann nur in meine Erklärung reinschreiben daß wir uns abwechseln mit dem Bezahlen von Rechnungen.

    Und Erklärungen von Freunden bekommen wir ja auch noch. Ein paar haben uns hier auch schon besucht, die können bestätigen daß wir zusammen auf 45qm leben ;) Und eine unserer Freunde arbeitet für die Polizei in Victoria, vielleicht macht das doppelt Eindruck bei der Botschaft :D Na ja, schaun mer mal.

    Nelly: Viel Spaß im Urlaub! Wohin gehts denn?

    LG,
    Regan

  • Hallo Regan!

    Nur so eine Idee, aber lass deinen Vermieter doch einen kurzen 2-zeiler schreiben, dass ihr beide ab dem und dem Tag zusammen in der Wohnung wohnt.
    Irgendwelche Briefe an diese Adresse werden auch gerne gesehen. Nur um zu dokumentieren, dass ihr da auch zusammen wohnt.
    Gemeinsames Konto ist, denke ich, ist nicht mehr nötig. Würde ich einfach weglassen. Habt ihr gemeinsame Reisen unternommen und ev. da Unterlagen drüber? Oder irgendwas was ihr euch gemeinsam angeschafft habt?

  • Eine "De Facto" Situation kann sofort aufgelöst werden, in einer "Spouse" Situation ist das wesentlich schwieriger und man bleibt bis zur Scheidung mit einen Australier legal verheiratet.

  • Hallo matzi,

    ist ein guter Tip mit dem Vermieter-Schrieb, aber das würden unsere Vermieter nie machen. Und fragen will ich sie eigentlich auch nicht. Da muß dann der Mietvertrag reichen (da steht auch drin daß die Wohnung nur 45qm hat und wieviele Zimmer usw., das müsste dann klar sein daß man da nichts faken kann), und die Meldebestätigung.

    Gereist sind wir nicht viel, und wenn, dann mit dem Zug, mit Online-Tickets. Die ich 1. nicht mehr habe (wer hebt sich schon so ein Ticket so lange auf), und 2. steht da sowieso kein Name drauf. Post bzw. Umschläge habe ich schon angefangen zu sammeln, und ein paar Fotos werden wir auch zusammenkratzen können. Gemeinsame Anschaffungen gibt es zwar, aber auch nichts, wo schriftlich der Name draufsteht. Im Februar fliegen wir nach Melbourne (und im Dezember wahrscheinlich wieder, mal sehen ob ich da das Visum schon habe oder nicht), und die Tickets hebe ich dann natürlich auf. Das ist dann das erste Reiseding seit über 4 Jahren wo unsere Namen draufstehen.

    @ntf: Wie meinst Du das? Daß man als Spouse weniger leicht aus dem Land geworfen werden kann? Ich dachte, wenn man PR hat, dann geht das sowieso nicht??

  • Zitat

    Original von regan
    --- schnipp ---
    @ntf: Wie meinst Du das? Daß man als Spouse weniger leicht aus dem Land geworfen werden kann? Ich dachte, wenn man PR hat, dann geht das sowieso nicht??
    --- schnapp ---

    Hallo regan,

    da hast Du recht. Wenn jemand ein PR Visum hat, dann kann er nicht des Landes verwiesen werden, auch wenn die Beziehung in die Brueche geht. Anders sieht es aus, wenn man mit dem auf zwei Jahre begrenzten temporaeren de-facto/spouse Visum einreist . Die de-facto Partnerschaft wird von Australien absolut anerkannt und ist (in Visafragen) der einer Ehe ebenbuertig.

    Ein PR Visum kann einem nachtraeglich noch entzogen werden, wenn sich herausstellt, dass der Antragssteller falsche Angaben beim Visa-Antrag gemacht hat.

    Viele Gruesse,
    Nelly

    PS regan: Wir sind gerade im Croajingolong National Park und geniessen die Natur. Wir kaufen jetztLebensmittel in einem ca. 45 Minuten entfernten Dorf ein, was uns unter anderem zu einer Tankstelle mit Internetanschluss gefuehrt hat :).

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

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