professional work reference

  • Hi,

    ich würde gern wissen, ob die Angaben des Verdienstes im Arbeitszeugnis als Brutto-od.als Nettoverdienst angegeben werden müssen.Oder würde ausreichen, alles in Brutto anzugeben?

    Danke

    Wolverine

  • Brutto, denn deinen Arbeitsgeber oder zukuenftigen Arbeitgeber will nur wissen was du ihn kostest, nicht was du in deiner Tasche hast.

  • Hi Lemmi,

    sorry aber hier stehts ja schwarz auf weiß, oder ich verwechsle da irgendwas-dann sorry.:

    Requirement or exemption you need to meet Evidence to attach
    Recent work experience requirement

    * Certified copies of your work references for any positions held during the relevant period. Your work experience references must meet the following requirements:
    o the reference should show the official letterhead of the company or government department providing the reference
    o the letterhead should indicate clearly the full address of the company and any telephone, fax numbers, email and website addresses
    o the name and position of the person authorised to sign the employment reference should be typed or stamped below that person's signature
    o the direct contact number of the person writing the reference should be included in the letter
    [COLOR=blue]o the letter should indicate the exact period of employment, including whether permanent or temporary, full or part time, position/s held, the main five (5) duties undertaken, [COLOR=red]and the salary earned[/COLOR] – positions should not be described by generic titles (for example, research officer) but according to the nature of the duties undertaken (for example, research chemist)[/COLOR]
    * a payslip from your current employment should also be included – this is especially important for applicants working in government departments.

    Other documents which may assist you in evidencing your work experience claims could include, but are not limited to:

    * contracts
    * pay slips
    * tax returns
    * group certificates
    * superannuation information.

  • Hi wolferine

    Richtig, aber lies mal Deine eigenen letzten Zeilen:
    * contracts
    * pay slips
    * tax returns
    Da steht alles über das Gehalt drin, also brauchst Du nicht versuchen Zeugnisse mit Gehältern zu bekommen.

    Keine Firma schreibt ein Gehalt in ein Zeugnis, also kannst Du Dich letzteren bedienen. Das ist doch ein vielfaches einfacher.

    Ich selber hab die Frage auch schon mehrfach vor vielen Monaten gestellt, wer denn eigentlich Gehaltsdaten abgegeben hat. Bisher hatte ich nur Antworten bekommen, dass es auch ohne ging.

    Gruss, Thomas

  • Zitat

    Original von Lemmi1963
    Verdienste gehören gar nicht in ein Zeugnis!!!!!

    Das klingt als ob es gar nicht erlaubt wäre, ich meine wegen der vielen Ausrufezeichen.

    Mein Arbeitgeber hat sich dazu bereit erklärt, den Verdienst im Arbeitszeugnis mit aufzuführen, da ich ihm die Richtlinien für dieses vorgelegt hab.

    Wolverine

  • Hi Lemmi,

    Ich habe (CO) bekommen, in dem Zeugnis muß Ich genau angeben
    wie wolverine ,deswegen muß ich meinen Chef alles über Auswandern
    nach Australien sagen, eigentlich wollte ich nicht. Jetzt habe ich
    schlechte Karte da am Arbeitsplatz und weiß nicht ob es klappt mit
    Auswandern oder nicht, das macht mir Sorgen.
    Mein Chef hat das Zeugnis direkt in Englisch ,geht das?
    Ich habe schon nach ADELAIDE geschickt.

    Schönen Gruß
    JOHNNY

  • @Johnny
    natürlich kannst Du auch ein englisches Zeugnis von deinem Arbeitgeber bekommen, warum auch nicht. Wenn er es macht, sparst Du natürlich eine Übersetzung.

    @wolferine
    natürlich ist es erlaubt, aber das Zeugnis wirst Du nie irgendwo anders verwenden können. Wer zeigt schon ein Zeugnis mit Gehaltsangabe vor? Damit zerstörst Du Dir ja jede Verhandlungsbasis bei einer Bewerbung.

    Ich habe z.B. ehemalige Arbeitgeber, die gar nicht mehr existieren.
    Es würde also nach gesundem Menschenverstand niemand von mir erwarten, dass ich nach Jahren noch von einem ehemaligen Arbeitgeber ein auf die DIAC zugeschnittenes Zeugnis wollte. Und die DIAC tut das auch nicht, das sagt mir auch einfach der gesunde Menschenverstand. Ich kann ja eben mit anderen Dokumenten beweisen, was ich verdient habe, z.B. mit Lohnzetteln oder Verträgen.
    Es soll ja z.B. immer noch Firmen geben, die keine Internetpräsenz haben. In dem Ausschnitt in Deinem Post steht z.B. auch, dass im Briefkopf die Internetadresse drin sein soll. Und was, wenn es keine gibt, oder wenn diese einfach nicht im kkopf steht. Kein Arbeitgeber wird speziell für die DIAC einen neuen Briefkopf entwerfen.
    Alles was die DIAC will, soll sie bekommen, aber es muss auf keinen Fall alles in einem Dokument vereinigt sein, deshalb stellt die DIAC ja auch die Liste der Dokument auf.

    Gruss, Thomas

  • Der Payslip diehnt sicher nur als bestaetigung ueber deine Gemachte Angabe. ?!

    Einmal editiert, zuletzt von Glen (22. Februar 2008 um 21:22)

  • Zitat

    Original von Lemmi1963
    Hi wolferine

    Richtig, aber lies mal Deine eigenen letzten Zeilen:
    * contracts
    * pay slips
    * tax returns
    Da steht alles über das Gehalt drin, also brauchst Du nicht versuchen Zeugnisse mit Gehältern zu bekommen.

    Keine Firma schreibt ein Gehalt in ein Zeugnis, also kannst Du Dich letzteren bedienen. Das ist doch ein vielfaches einfacher.

    Ich selber hab die Frage auch schon mehrfach vor vielen Monaten gestellt, wer denn eigentlich Gehaltsdaten abgegeben hat. Bisher hatte ich nur Antworten bekommen, dass es auch ohne ging.

    Gruss, Thomas

    Ja? Dachte ich haette irgendwo (Dir?) geschrieben, dass ich Verdienstnachweise beifuegte.

    Gruss Christian

  • Lemni.

    Sag das denen mal.

    Bis das nicht mehr verlangt wird würde ich Deinem Rat eher nicht folgen, oder?

    http://www.immi.gov.au/skilled/genera…-experience.htm

    Schau unter "Evidence to attach to your application" Steht ja auch schon unten. Was soll daran falsch sein, wenn es da steht????

    In Australien ist es nicht unüblich dass das Gehalt im Zeugnis steht

    Gruß

    Hannes

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (7. März 2008 um 11:30)

  • .... Man braucht ja beim DIAC auch nicht Zeugnisse von vor Jahren. :(

    Sondern maximal bis 4 Jahre zurückliegend wenn mann die 10 oder 5 Punkte für Arbeitserfahrung haben will oder braucht. Und ansonsten bis maximal 2 jahre zurückliegend da man 12 Monate Arbeitserfahrung in den letzten 24 Monaten nachweisen muss in jedem Fall.

    Alles ganz praktisch und voller gesundem Menschenverstand 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Germanwings (7. März 2008 um 11:37)

  • Hi,

    ich habe heute mein Arbeitszeugniss selber zusammengeschrieben.

    Bin aber auch leicht verwirrt. Ich habe nun einmal ein Zeugnis geschrieben für die Berufsanerkennung, mit all meinen Tätigkeiten.
    Zusätzlich habe ich dann noch ein extriges Arbeitszeugniss erstellt für das Visum selber, die wollen ja nur sehen das man 1 Jahr gearbeitet hat und die haupttätigkeiten.

    Aber das Arbeitszeugnis, mit dem man sich in der Zukunft bewirbt hat doch nichts mit den beiden zu tun oder?

    Das richtige Arbeitszeugnis, das man zum bewerben hernimmt muss doch auch beinhalten wie man sich in der arbeit repräsentiert hat. Das wiederrum ist ja im deutschen schon so umständlich geschrieben, das man es selber garnicht übersetzen kann?!
    Was soll ich da meinem chef sagen was ich benötige, oder ist es für die Arbeitgeber in Australien genug, wenn ich ihnen das Zeugniss vorlege, das ich auch der TRA schicke, nur meine Tätigkeiten, aber keine Äusserungen zu meinem Verhalten.

    Nochwas: Ist es so das die leute die meine Arbeitszeugnisse inspizieren hier in deutschland anrufen. Die wollen ja telefonnummer etc., aber bei mir in der Arbeit kann keiner englisch...

    Gruß

  • Hi,

    habe diese Prozedur kürzlich auch durch. Mein (namhafter) Arbeitgeber hat sich geweigert, Gehaltsangaben in das Referenzschreiben hinein zu nehmen, und Ähnliches hätte für ein Zeugnis auch gegolten. Die Gehaltsnachweise bekommt man am glaubwürdigsten mit Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen hin.

    Kleine Anekdote am Rande: Ich hatte am Ende vergessen, diese Gehaltsabrechnungen mit einzureichen. Die Anerkennung klappte trotzdem im Handumdrehen. Aber bitte nicht als Empfehlung zur Nachahmung missverstehen :D.

  • Hallo dommal,

    ich würde meinen Arbeitgeber nicht damit quälen wollen, zwei oder gar drei inhaltlich unterschiedliche Zeugnisse schreiben zu lassen, selbst wenn du sie selbst vorformulierst.

    Die für die Berufsanerkennung benötigten Inhalte decken die Anforderungen des Visa mit ab. Außerdem reicht für das Visa in der Regel die Berufsanerkennung, die verlangen nicht explizit ein Zeugnis.

    Für Bewerbungen sind vor allem die Referenzen wichtig, also wiederum das, was du schon für die Berufsanerkennung brauchtest. Wenn das interessant genug ist, lädt dein potenzieller Arbeitgeber dich zu einem Interview ein, und dort regelt sich das mit dem Verhalten automatisch, indem er sich einen eigenen Eindruck verschafft.

    Also: EINE ordentliche Unterlage für die Berufsanerkennung, und die dann fleißig wieder verwenden. Ist für alle Beteiligten am einfachsten.

  • So nun habe ich auch ein groesseres Problem denke ich mal.
    Ich schildere mal kurz die Situation.
    Ich arbeite fuer meine Eltern als Immobilienmakler. Nun bekomme ich aber kein Geld dafuer, da ich hier kostenlos wohne und alles bekomme. Daraus ergibt sich, dass ich kein Gehaltscheck kriege, was ja die Behoerde brauch.
    Wie gehe ich damit um?

  • Zitat

    Original von spirit889
    So nun habe ich auch ein groesseres Problem denke ich mal.
    Ich schildere mal kurz die Situation.
    Ich arbeite fuer meine Eltern als Immobilienmakler. Nun bekomme ich aber kein Geld dafuer, da ich hier kostenlos wohne und alles bekomme. Daraus ergibt sich, dass ich kein Gehaltscheck kriege, was ja die Behoerde brauch.
    Wie gehe ich damit um?

    Aber irgendeine Form von Vertrag laesst sich doch erstellen? Dort koennte doch das marktuebliche Gehalt aufgezeigt sein, in einer Monatesabrechnung koennte dann doch das Wohnen, Auto... gleich wieder abgezogen werden, so dass nur ein kleinerer Betrag X oder gar nichts ueber bleibt?

    Gruss Christian

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