ZitatNach dem 457er muss irgendwann sowieso das PR (175) beantragt werden
Nee, eben nicht! Es gibt ja auch andere, z.B. das 121. Eine Möglichkeit (nicht die Einzige) als Erweiterung des 457.
Gleichzeitig beide beantragen geht nicht. Das ist eindeutig geregelt. Also wenn man beide möchte, dann nacheinander. Wenn man gleichzeitig einen Antrag für ein 457 und ein 175 stellt, wird der ältere (es geht theoretisch um Sekunden, da es ein gleichzeitig nicht gibt) von beiden direkt ungültig! Das ist so geregelt.
Also wenn schon, dann das 175 erst beantragen, wenn das 457 zugeteilt wurde. Hier ist der Ausgang allerdings unklar, wenn man eine Absage für das 175 bekommt, was dann mit dem 457 tatsächlich passiert.
Gruss, Thomas