Hallo,
bevor wir das Visum bekommen haben, wurde ich auch aufgefordert zusätzlich zum Scheidungsurteil mit dem alleinigen Sorgerecht eine aktuelle notariell und gerichtlich beglaubigte Bestätigung des Vaters meines Sohnes einzureichen, dass er gegen die Auswanderung nichts einzuwenden hat. (Mein Sohn war damals 17).
Viele Grüße
Susanne