• Hallo,

    Die LAFHA war in letzter Zeit haufig Diskussionsbasis im Forum.
    Gestern habe ich in der Australian Financial Review einen recht interessanten Artikel bezueglich der Living Away from Home Allowance gelesen und elektronisch gespeichert. Gerne sende ich diesen scan bei Interesse via Email!

    Liebe Gruesse, Yvonne

  • Da das ja auch mein Lieblingsthema ist: her damit :)


    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Hab's losgeschickt allerdings vom Job und manchmal gehen die Mails von hier nicht durch...sag einfach bescheid wenn Du es bekommen hast, oder auch nicht bekommen, dann schick ich den Artikel noch mal von zu Hause!

    Liebe Gruesse, Yvonne

  • Klar mach ich... ist schon so gut wie unterwegs

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  • Hallo,

    könntet ihr mir den Artikel bitte auch zuschicken? Bei mir geht es in einem Monat auf nach Sydney mit dem 457. Bin für alle Tipps dankbar!

    Viele Grüße,
    Simone

  • Na gerne doch :D


    LG
    Ela

    PS: In wirklichkeit war ich nur zu faul 976 emails zu schicken ;)

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  • Ich versuche es mal :

    LAfha bedeutet also : das der Arbeitgeber diesen Antrag stellen muß/kann und die Zahlungen dann an den Arbeitnehmer gehen.

    Es handelt sich aber um eine freie Zahlung , ist das RICHTIG ?

    Kann der Arbeitgeber diese Zahlungen dann steuerlich absetzen ?

    Muss der Arbeitnehmer auch einen Antag stellen ?

    Wo finde ich die Antragsformulare ?

    Wenn der Arbeitgeber nicht den Antrag stellt wie kommt man in den Genuss des Steuervorteils von 10 % ?

    Leider sind meine Sprachkenntnisse nicht so gut und ich kann das alles nicht lesen bzw. verstehen .

    Danke für eure HILFE

  • naja, soweit ich informiert bin ist das nicht wirklich eine freie Zahlung des Arbeitgebers (eher ein Gehaltsbestandteil...)sondern ein Steuervorteil des jeweiligen Finanzamts. Die LAFHA gilt es ja nicht nur in Australien sondern international.

    Der Arbeitgeber hat den Vorteil das er für die Lafha Zahlungen keinen Fringe Benefit Tax leisten muss. Hier wird das Fringe Benefit näher erläutert: FBT

    Beispiel: Ich arbeite bei einem Elektrizitätswerk. Meine Stromrechnungen zahle ich Salary Sarificed. Sprich nur den Netto Betrag und die Steuern (Fringe Benefit Tax) zahlt meine Arbeitgeber. Dies ist ein Bonus für alle Arbeitnehmer meiner Company.

    Unsere Miete hier ist ebenfalls Salary Sacrificed (wir zahlen nur den Netto Betrag) die Steuern muss der Arbeitgeber aber nicht übernehmen da die Mietzahlung durch die LAFHA gedeckt ist.

    Einen Antrag mussten wir nicht stellen, aber ich denke auch da kann das ATO weiterhelfen.

    Liebe Grüße, Yvonne

    4 Mal editiert, zuletzt von misskiwi (1. Juni 2008 um 01:03)

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