ich habe jetzt mit dem übersetzer geklärt, dass mein original leitfaden eingescannt wird. dann übersetzt. ich bekomme dann das orignal. den scan mit stempel und die üersetzung mit stempel. jetzt muss ich ja noch beglaubigen lassen. die frage wäre nur welche ausfertigungen müssen beglaubigt sein und an die cpa geschickt werden? nur die übersetzung und den scan mit stempel des übersetzers oder auch das original (hier ist ja kein stempel des übersetzers drauf. und reicht der deutsche stempel oder muss der auch unbedingt übersetzt werden? hoffe auf eure tips. danke schonmal

was beglaubigen lassen
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Hallo Thomas,
a) Du mußt die deutschen Originale beglaubigen lassen.
b) Zum Antrag legst Du die (beglaubigten) Übersetzungen im Original. (Du läßt auch hiervon beglaubigte Kopien anfertigen, wenn Du das Original behalten willst. Wir wollten, haben uns aber zwei Originale beim Übersetzer bestellt).
b1) Dazu kannst Du noch den gestempelten Scan der Unterlagen zufügen, von denen der Übersetzer übersetzt hat, sofern Du einen erhälst.
Gruß, Heike -
super danke. jetzt ist alles klar. vielen dank
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Zitat
Original von Germanwings
Ach reg dich doch ned uuffff ist doch erst 1259862186358mal durchgekaut worden
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Hatte ich vor paar Wochen auch schon gefragt
Guckst Du hier: Frage zu "Authorized Copies"
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