Australien verweigert Jungem mit Down-Syndrom Bleiberecht
Einwanderungsskandal in Australien: Die Behörden verweigern einem Deutschen die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, weil sein Sohn unter dem Down-Syndrom leidet. Der Arzt will gegen die Bestimmung angehen.
Sydney - Bernhard Moeller kam mit seiner Familie vor zwei Jahren nach Australien, wo in den ländlichen Gebieten des Staates Victoria ein Ärztemangel bestand. Seine vorübergehende Arbeitserlaubnis gilt noch bis 2010, der Antrag auf ein dauerhaftes Bleiberecht wurde aber in dieser Woche abgelehnt.
Zur Begründung hieß es, sein 13-jähriger Sohn "erfülle nicht die gesundheitlichen Anforderungen". Ein Beauftragter der Gesundheitsbehörde sei nach einer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass der Gesundheitszustand des Jungen "wahrscheinlich zu bedeutenden und dauerhaften Kosten für die australische Gemeinschaft" führen werde, erklärte ein Sprecher der Einwanderungsbehörde.
"Das ist keine Diskriminierung. Eine Behinderung an sich ist noch kein Grund für das Nichterfüllen der Gesundheitsanforderungen - es ist eine Frage der Kosten", hieß es weiter.
Moeller kündigte Berufung an. "Wir möchten hier leben. Wir haben uns gut eingelebt, wir wurden von der Gemeinde hier gut aufgenommen und wir werden nicht aufgeben, nur weil die Bundesregierung meinen Sohn nicht willkommen heißt", sagte Moeller.
Der Mediziner kann dabei auch auf einflussreiche Unterstützer zählen. Der Ministerpräsident von Victoria, John Brumby, hat sich hinter die Familie gestellt, und auch Gesundheitsministerin Nicola Roxon erklärte am Freitag, sie wolle noch einmal mit dem Einwanderungsminister über den Fall sprechen.
Australien Einwanderungsbehörde Victoria
zu SPIEGEL WISSEN Man habe viel investiert, um den Deutschen für diesen Job gewinnen zu können, sagte Don McRae, der Leiter der Wimmera Health Care Group. "Wir sind sehr überrascht von der Entscheidung." Das sei sehr schmerzlich, nicht nur für Moeller und seine Familie, sondern auch für die Gemeinde, die sie aufgenommen habe und die auf seine Arbeit angewiesen sei.
Quelle: Spiegel http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,587641,00.html