Huhu Ihr Lieben,
ich habe die Ankündigung einer Mieterhöhung im Briefkasten gefunden. Es ist die zweite innerhalb eines Jahres und geht hart an meine Schmerzgrenze.
Gibt es eine Regelung zur Häufigkeit bzw. Höhe von Mieterhöhungen, die allgemein gültig sind, auch wenn nichts dazu im Mietvertrag steht?
Oder bedeutet das Nichtvorhandensein einer Klausel, dass im Extremfall der Makler im Namen meines Mieters 60 Tage vor der Mieterhöhung die Ankündigung zustellt, die Miete erhöht sich darauf hin 60 Tage später und theoretisch kann die nächste Ankündigung sofort hinterher? Also Mieterhöhung im 60 Tage-Rhythmus?
Vielen Dank für jede Antwort.
J.
(Schlagwörter für Suchfunktion: Miete, Erhöhung, Wucher, schon wieder, hrgmpffff*)