Führerschein in OZ machen

  • Hallo liebes Forum!

    Ich hab vor im Sommer für ein Jahr Work & Travel mäßig nach Australien zu gehen. Nun hab ich aber ein kleines Problem was meinen Lappen angeht. Hab vor ca 3 Monaten einen kleinen Unfall unter Alkoholeinfluss gehabt. Der Lappen ist natürlich erstmal weg und ich werd ihn vorraussichtlich vor dem nächsten Sommer nicht mehr wiederbekommen. Jetzt meine Fragen:

    1. Kann ich in Australien einen Führerschein machen oder bin ich mit dem deutschen Führerscheinentzug weltweit gesperrt?

    2. Wenn ja, ist der so billig wie in den USA oder so teuer wie in good old germany?

    3. Wie läuft das ab? Fahrstunden, Prüfung etc.

    Würde mich freuen, wenn jemand schonmal mit diesen Dingen Erfahrungen sammeln konnte und bereit wäre sie mit mir zu teilen =)

    mfg
    David

  • Zitat

    Original von Dee-Jay
    1. Kann ich in Australien einen Führerschein machen oder bin ich mit dem deutschen Führerscheinentzug weltweit gesperrt?

    Moin,
    ich glaube so ein ähnliches Thema hatten wir hier schonmal. Offiziell bist du weltweit gesperrt. Die Frage ist nur, ob die australischen Behörden aus D überhaupt erfahren, daß du gesperrt bist. Normalerweise dürften die dich in AUS während der Sperrfrist gar nicht zur Fahrprüfung zulassen. Solltest du nach dem WHV auf die Idee kommen mit dem AUS-Führerschein in D rumfahren zu wollen, wird es richtig kriminell. Selbst wenn wir das mit der Sperrfrist mal außen vor lassen, mußt du mindestens 6 Monate in dem Land gelebt haben, in dem du den Führerschein gemacht hast, um diesen bei Rückkehr nach D in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen zu können.

    Gruß

    PS: Wieviel Promille waren es denn und wie sieht es mit der MPU aus?

    Einmal editiert, zuletzt von cbk (26. Januar 2009 um 23:56)

  • Wenn du hier faehrst unter dubiosen Vorausetzungen, siehst du ziemlich nass aus nach einem Unfall! (Hohe Geldstrafe, Knast und Abschiebung moeglich)

    "do the crime, do the time" :rolleyes:

    Dislexsics: a) Dislexsics are teople poo! b) Dislexsics of the world untie! c) Dislexsic agnostics don't believe in a dog!

  • Wenn du deinen Fuehrerschein abgeben musstest und ihn daher nicht umschreiben lassen kannst (du muesstest sowieso resident sein) kannst du theoretisch schon einen Fuehrerschein in Australien machen.

    Grundsaetzlich dauert es bis zu 4 Jahren bis du eine unrestricted licencse bekommst.

    Ausserdem haben alle States hier so ihre eigenen kleinen Abaenderungen, wie und was du darfst/musst usw.

    Und um das ueberhaupt machen zu duerfen, musst du resident sein. Dein WHV ist eindeutig ein Visitor Visum.
    Also ist die Antwort im grossen und ganzen: Nein

    Hier sind die Regeln zum Fuehrerschein im allgemeinen: http://www.rta.nsw.gov.au/licensing/gett…/car/index.html

    Und hier nochmal die fuer Visitors:
    http://www.rta.nsw.gov.au/licensing/visi…easlicence.html

    Einen australischen Fueherschein machen klappt schon wegen der zeit nicht und aufgrund der tatsache das du rumreist und jeder State seine eigenen Regel hat.
    Und deinen deutschen Fuehrerschein umschreiben klappt nicht, wegen erstens er ist schon suspended und zweitens musst du mindestens 6 Monate hier sein bevor du das machen koenntest.

    Sorry, keine guten news, aber trotzdem schoenen "Arbeits-Urlaub"

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • ich bin beim Fuehrerscheinmachen/Abholen/Benatragen mehrmals gefragt worden, ob och jemals einen Fuehrerschein hatte und obschonmal einer entzogen wurde und wenn ja, warum......
    Ich hab auch mehrmals unterschrieben, dass das alles nicht der Fall ist.

    Da zu schwindeln kann RICHTIG ins Auge gehen.
    Und bei den liability Summe hier wackeln jemandem, der deutsche Schadenszahlungen gewohnt ist, nur noch die Ohren.....


    Ich an Deiner Stelle wuerde es definitiv nicht riskieren. Wenn es schiefgeht (auf wenn Du an dem hypothetischen Unfall nur Teilschuld oder gar keine Schuld hast) fliegt es auf.
    Australischer Knast ist (nach allem, was ich gehoert habe) deutlich weniger annehmlich als deutscher Knast. Und Du waerst vermutlich fuer den Rest Deines Lebens verschuldet.

  • Sagt mal Leute, kann man nicht einfach mal auf die Frage an sich antworten, OHNE gleich den Oberlehrer rausaehngen zu lassen. :rolleyes:

    Lest euch den Beitrag noch mal genau durch!

    Die Frage war: Kann ich den australischen Fuehrerschein machen, wenn ja wie funktioniert das und wie teuer.

    Die Frage war NICHT: Hey wie kann ich die australier besch.... oder mir unter Vortaeuschung falscher Tatsachen einen australischen Fuehrerschein erschwindeln.

    LG
    Ela :rolleyes:

    @ Blossom

    Zitat

    Und bei den liability Summe hier wackeln jemandem, der deutsche Schadenszahlungen gewohnt ist, nur noch die Ohren.....


    Wie meinst du das? ?(

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • also mein vorschlag ist einfach mal: bitten und betteln und erklaeren, weinen und haenderingen, um den deutschen fuehrerschein
    vieleicht doch noch zurueckzubekommen, bevor du nach australien kommst.

    da kann man auch den buergermeister oder sonst einen politiker versuchen zu ueberzeugen das man ihn bis ans lebensend waehlt wenn der ein gutes wort einlegt oder so.

    und wenns keinen fuehrerschein gibt, dann ist Australien immer noch ganz fein mit bus, bahn und zu fuss zu bereisen, dazu brauchts etwas planung, aber das wird schon,.
    auch kann man versuchen leute zu finden die im selben zeitraum die selbe strecke bewaeltigne wollen, etwas vom sprit zahlen, neue leute kennen lernen.

    und wenn du dann irgendwan deinen fuehrerschein wieder bekommst hast du vieleicht ja was dazugelernt.

  • Zitat

    Original von Schnute
    Sagt mal Leute, kann man nicht einfach mal auf die Frage an sich antworten, OHNE gleich den Oberlehrer rausaehngen zu lassen. :rolleyes:

    Lest euch den Beitrag noch mal genau durch!

    Die Frage war: Kann ich den australischen Fuehrerschein machen, wenn ja wie funktioniert das und wie teuer.

    Die Frage war NICHT: Hey wie kann ich die australier besch.... oder mir unter Vortaeuschung falscher Tatsachen einen australischen Fuehrerschein erschwindeln.

    LG
    Ela :rolleyes:

    naja, zu sagen, dass man unter den oben genannten Umstaenden den australischen Fuehrerschein NICHT machen kann OHNE dabei zu schwindeln beantwortet die Frage irgendwie... :P
    Der "wenn ja" eruebrigt sich damit. =)

    Zitat


    @ Blossom


    Wie meinst du das? ?(

    [/quote]

    Haftungssummen hier sind deutlich hoeher als in D. Auch ist der Haftungsrahmen deutlich weiter gefasst als in D.
    Hier ist es moeglich, dass ich bei einer Arbeitskollegin zum BBQ gehe und ueber eine Teppichfalte stolper, und dann meine Arbeitskollegin auf Schmerzensgeld verklage.
    Sie haette ja den Teppich gscheit verlegen koennen oder Warnschilder an der Wohnzimmertuer aufstellen koennen.....

    Daher schliessen viele Hauseigentuemerversicherungen auch solche Faelle mit ein: Man versichert nicht nur das Haus gegen Schaeden wie Sturm, Feuer, Wasser und nicht nur das Inventar gegen Diebstahl oder Einbruch, man versichert auch Schaeden, die das Haus Dritten zufuegen koennte.

    Hier gibt es keinen objektiv messbaren Schaden wie in D. In D gibt es Listen: Ein Auge verlieren sind... 20,000 EURO? Weiss nicht genau, wieviel, aber es gibt diese Listen. Dadurch werden Schmerzensgeldzahlungen im Rahmen gehalten.
    Ob das gut ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Die australische Rechtsprechung scheint sich immer mehr in Richtung US amerikanischer zu entwickeln: Mit Schadenssummen, die objektiv betrachtet relativ hoch angesetzt scheinen und Schmerzensgeldklagen, die man in D als "dumm gelaufen" gar nicht erst zulassen wuerde.

    Das Potential, sich durch eine verlorene Schmerzengeldklage haushoch zu verschulden, halte ich hier fuer deutlich hoeher als in D.

  • Au Mann das hat ja schon Ähnlichkeit mit dem angeblichen Fall in den USA, bei dem ein Wohnmobilfahrer die Firma verklagt hatte, weil er einen Unfall gebaut hat. Er hatte den Wagen angeblich auf einer geraden Wüstenstraße auf Standgas gestellt und ist nach hinten gegangen um sich Kaffee zu kochen. Er hat natürlich recht bekommen

    Einmal editiert, zuletzt von Dee-Jay (27. Januar 2009 um 16:47)

  • Zitat

    Original von Schnute
    Sagt mal Leute, kann man nicht einfach mal auf die Frage an sich antworten, OHNE gleich den Oberlehrer rausaehngen zu lassen. :rolleyes:

    Lest euch den Beitrag noch mal genau durch!

    Die Frage war: Kann ich den australischen Fuehrerschein machen, wenn ja wie funktioniert das und wie teuer.

    Die Frage war NICHT: Hey wie kann ich die australier besch.... oder mir unter Vortaeuschung falscher Tatsachen einen australischen Fuehrerschein erschwindeln.

    LG
    Ela :rolleyes:
    (

    Danke Schnute :D Da kriegt man es ja mit der Angst zu tun wenn man sich das alles so durchliest.

    Mit Schwindeln wollt ich es auf gar keinen Fall probieren! "Ausland" und "illegal" halte ich bewusst sehr sehr sorgfältig auseinander da ich kein Bedürfnis hab irgendwo auf der Welt im Knast zu landen oder sonstige Strafen so weit weg von der Heimat klären zu müssen!
    Ich hab mir halt nur so im schnellen Überlegen gedacht: hm vll ist es ja nicht schlimm wenn ich in DE gesperrt bin und denen in AUS ist das egal solang ich mich da benehme!

    Zu meinem Unfall:
    Ich bin auf schneeglatter Straße zu "schnell" gefahren und dann in eine Leitplanke gerutscht. Es kam Niemand zu Schaden, weder ich noch irgendjemand anders außer der Leitplanke und meinem Auto. "Schnell" in Anführungszeichen deswegen, weil ich 20 km/h unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gefahren bin: 50/70. Die Sache ist mir mehr als peinlich und ich habe draus gelernt. Ich hatte genug Alk intus um nicht mehr Herr meiner Sinne zu sein um es mal vorsichtlich auszudrücken. Also ich denke nicht, dass ich da mit Bitten und Betteln weit komme. Wie lange genau der Lappen weg ist wird die Verhandlung Anfang März entscheiden. Ich gehe mal vorsichtig von 12-14 Monaten Sperre aus.
    Bei der MPU-Beratungsstelle hab ich demnächst einen Termin, die werden mich dann da durch lotsen. Ob ich den Idiotentest vor Australien schon machen kann hab ich keine Ahnung.
    Ich will die ganze Sache hier nicht rechtfertigen oder sowas. Ich habe das jetzt nur ein wenig ausgeführt, weil ja einige danach gefragt hatten.

    Hab ich das jetzt richtig verstanden: Rein Hypothetisch gedacht: Ich kriege den Lappen vor meiner Reise wieder und kann damit ohne Probleme in AUS fahren? Oder einfacher: Wenn man einen gültigen DE-Lappen hat gibt es keine Probleme?


    Entschuldigung, ich hab vergessen mich über die vielen Antworten zu bedanken: Danke für die viele netten Antworten ;)

    Gruß David

  • Zitat

    Original von Dee-Jay
    Hab ich das jetzt richtig verstanden: Rein Hypothetisch gedacht: Ich kriege den Lappen vor meiner Reise wieder und kann damit ohne Probleme in AUS fahren? Oder einfacher: Wenn man einen gültigen DE-Lappen hat gibt es keine Probleme?

    Moin David,
    sobald du den deutschen Lappen hast, hast du in AUS keine Probleme. Du hast doch schon die Plastikkarte oder? Mit dieser Plastikkarte gehst du dann zu deinem Straßenverkehrsamt und beantragst den internationalen Führerschein. Der ist 3 Jahre gültig. Nimm aber noch ein Paßbild von dir mit. Der internationale Führerschein ist eine reine Formsache und du kannst ihn sofort mitnehmen, wenn du bereits den EU-Führerschein (also die Plastikkarte) hast. Solltest du noch die rosa oder grün/graue Pappe haben, mußt du den zuerst in einen EU-Führerschein umschreiben lassen.

    Ach ja, wieviel Promille waren es genau? Wenn es mehr als 1,8 waren, könntest du Glück haben und auf "Unzurechnungsfähigkeit" aus der Nummer raus kommen.

    Ich für meinen Teil beherzige immer den Spruch: "24 hours from bottle to throttle". Ok, eigentlich heißt es "12 hours", aber nach 12 Stunden bin ich noch nicht wieder fit, wenn der Alkohol-Pegel vorher ganz weit oben war.

    Ciao

  • Hallo Dee-Jay,

    zuerst mal möchte ich dir meine Anerkennung aussprechen, dass du so ehrlich bist und dein Problem beim Namen nennst und auch dazu stehst.

    Es wurde hier sehrviel Falsches, aberauch Richtiges gesagt.

    Ich wills mal zusammenfassen:

    Nein, du kannst mit einem Touristenvisum in Australien keinen Führerschein machen!
    Würde dir auch garnix nutzen, auch wenn es ginge nicht, denn es gibt in Deutschland/Europa dazu ein paar neue Bestimmungen die den Führerschein-Tourismus unterbinden werden.

    http://www.123recht.net/article.asp?a=34449&ccheck=1


    ähem....nur ums richtig zu stellen, der Internationale hat nur eine Laufzeit von 2 Jahren, nicht 3 wie hier einer schrieb.

    Gruß

  • Zitat

    Original von eric.honegger
    ähem....nur ums richtig zu stellen, der Internationale hat nur eine Laufzeit von 2 Jahren, nicht 3 wie hier einer schrieb.

    Moin Eric,
    ich habe gerade meinen internationalen Führerschein zur Hand.

    Ausgestellt am: 17.9.2008
    Gültig bis: 16.9.2011

    Also für mich sind das 3 Jahre. :D

  • howdy cbk,

    oh mein Gott, du hast Recht, habe meinen auch gerade zur Hand, ausgestellt 01.02.2006, Ablaufdatum 02.02.2009.

    Sorry mate, da hatte ich Tomaten uff de Oooogen.

    Bin nämlich gerde dabei einen neuen zu beantragen, denn am 28.Feb gehts ab nach Brissie...juhuuuuuu

    übrigens, die wollen jetzt auch für den Internationalen ein biometrisches Passbild haben.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von eric.honegger (27. Januar 2009 um 20:39)

  • Zitat

    Original von eric.honegger

    Bin nämlich gerde dabei einen neuen zu beantragen, denn am 28.Feb gehts ab nach Brissie...juhuuuuuu

    Gruß


    Werde Airport Security und ASIO alamieren....... :D

    Einmal editiert, zuletzt von AussieHans (27. Januar 2009 um 22:47)

  • Zitat


    Werde Airport Security und ASIO alamieren....... :D

    Das wäre ganz lieb von dir, DANKE!

    [SIZE=10]....die sind immer so nett[/SIZE] :D

  • Ich meine ueber die Sache an sich brauchen wir ja nicht zu diskutieren, oder ....

    Je nach dem wann deine Verhandlung ist und wann du nach Australien reisen moechtest, haettest du noch eine Moeglichkeit.

    Wie ich finde, sind die deutschen ein bueschen lasch mit ihren "Strafen".

    Das was mir noch einfallen wuerde, wenn du "Ersttaeter" bist (so ist es einem bekannten von uns mal passier) du kannst dir aussuchen WANN du deinen Lappen abgeben willst 8o

    Du kannst dir dann auch eine uebersetzung vom (z.B.) ADAC holen und kannst dann hier fahren.

    Und bevor die anderen mich in der Luft zerreissen, was ich hier so fuer tips gebe: Hey, das ist nicht meine Erfindung, sondern eine Moeglichkeit die ganz LEGAL vom deutschen Staat gegeben wird.

    LG
    Ela

    :D Google und http://www.lmgtfy.com/?q=border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

    [COLOR=blue]When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.[/COLOR]

  • Moin Schnute,
    was die Möglichkeiten des deutschen Staates angeht, sieht es bei Alkohol etwas anders aus. Du mußt grundsätzlich unterscheiden zwischen "Führerschein entzogen" und "Fahrerlaubnis entzogen".

    So ein Führerscheinentzug wird normalerweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen angewendet und kann sich auf bis zu 3 Monate erstrecken. Danach bekommt man automatisch seinen Führerschein zurück. So einen Führerscheinentzug kann man in gewissen Grenzen auch hinauszögern und ihn so z.B. in seinen Urlaub legen, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Dazu reicht man bei Gericht Widerspruch gegen den Entzug ein und zieht ihn irgendwann wieder zurück, um dann die Strafe anzutreten.

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist hingegen etwas ganz anderes und weitaus schärfer. Dabei kann man sich nicht aussuchen, wann man die Strafe antritt. Es ist auch keine eigentliche Strafe sondern vergleichbar der Sicherungsverwahrung ein Schutz der Gesellschaft vor potentiell sehr gefährlichen Autofahrern. Leider hat Dee-Jay nicht geschrieben, was genau passiert ist. "Lappen weg" kann beides heißen. Bei Alkohol tippe ich aber eher auf den entzug der Fahrerlaubnis, zumal er auch von einem Termin bei der MPU spricht.
    Darum muß er ja auch zur MPU, um zu beweisen, daß er nicht mehr potentiell gefährlich ist. Mein Nachbar war auch mal so klug dauernd mit Alkohol fahren zu müssen. Irgendwann haben sie ihn erwischt. Es hat 10 Jahre gedauert, bis er wieder einen Führerschein machen durfte. Er hatte eigentlich nur 12 Monate Sperrfrist, konnte danach aber in der MPU nicht überzeugen, daß er nie wieder mit Alkohol fahren wird. Da war zwar die Strafe (Sperrfrist) abgesessen, aber danach kam das Verwaltungsrecht, das besagt, daß nur fahrtüchtige Personen einen Führerschein machen dürfen. Nicht umsonst muß ja jeder Fahrschüler zum Sehtest etc. ... bei der Vorgeschichte mit Alkohol schicken sie ihn dann noch zur MPU. Ist das Führungszeugnis sauber, wird davon ausgegangen, daß er kein Alkoholproblem hat. Sperrfrist bedeutet also, daß er vor Ablauf der Frist keinen neuen Führerschein machen darf. Es besagt aber nicht, daß er automatisch nach Ablauf der Frist zur Führerscheinprüfung zugelassen wird.
    Ja, du hast richtig gehört, er darf den Führerschein neu machen. Weil wenn die Fahrerlaubnis (und nicht nur der Führerschein) entzogen wurde und die MPU bestätigt, daß von der Person im Straßenverkehr keine übermäßige Gefahr mehr ausgeht, darf er mit der Fahrschule komplett von vorne anfangen. Also das komplette Programm, als ob er noch nie einen Führerschein gehabt hätte.

    Ciao

    Ach ja, guck mal hier: http://www.tuv.com/de/alkohol_am_steuer.html

    3 Mal editiert, zuletzt von cbk (28. Januar 2009 um 00:57)

  • Hey Leute!

    Da ich nicht unbedingt ein neues Thema zu der Frage stellen wollte dachte ich, ich schreib einfach mal hier rein...
    Und zwar ist es bei mir so, das ich ab dem 22.02. in Melbourne bin und die ganze Zeit geplant habe, dort einen Führerschein zu machen, allerdings habe ich nach dem durchlesen dieses Threads Angst bekommen. Ich habe noch überhaupt keinen Führerschein, weder gemacht noch entzogen bekommen und dachte, es würde in Australien wie in Amerika gehandhabt, das man einfach zur nächstbesten Fahrschule geht und die Sache mit ein paar kleinen Tests erledigt (ich weiß, übertrieben, aber das soll nich der Streitpunkt werden ;)), woraufhin man mit einem Führerschein in der Hand rausgeht und diesen dann, nach einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten, hier durch Nachprüfungen überschreiben lassen kann.
    Nun hab ich mir das Thema durchgelesen und die verschiedenen Links angeschaut, und bei allen steht nur, was man machen muss, wenn man einen HAT und nicht einen machen WILL (sorry wenn ich Tomaten auf den Augen habe, aber es ist schon spät).
    Muss man irgendwelche Fristen einhalten, irgendwelche Anträge stellen, weiß da einer vielleicht Bescheid? Weil jetzt habe ich noch die Gelegenheit, einen schnell hier zu machen und mir die ganzen Papiere dann nachschicken zu lassen (sollte das mit dem internationalen Führerschein etwas dauern [weiß jemand wie lange die Beantragung dauert?]), denn ich möchte nur ungern in Australien, wo zwischen zwei Dörfern schon mal 400 km liegen, wandern gehen oder Fahrrad fahren ;)

    MfG und nen schönen Abend noch, Ginko

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!