*offtipic an*
@Blossom
o.k. dann will ich mal versuchen rauszufinden ob ich nicht schon seit fast 20 Jahren den falschen Job ausuebe. (o.k. o.k. ich hab mehr mit industrieversicherungen zu tun aber naja)
Also mittlerweile (wenn man nicht noch einen Asbachuraltvertrag hat) sind die ueblichen Deckungssummen in Deutschland EUR 5 Mio oder Eur 10 Mio. Versichert sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermoegensschaeden. Wobei die Summen maximiert sind/werden. Das heisst du darfst halt dann halt richtig doll die Sachen von anderen kaputtmachen bis zur max. Deckungssumme und das sogar zwei oder dreimal pro Jahr (Wobei die Schadenssumme je Schadenfall die Deckungssumme nicht ueberschreiten darf)
Du hast in Deutschland auch die Moeglichkeit eine Haus- und Grundstuecks-haftpflicht abzuschliessen. Dein Teppichbeispiel ist zwar nicht mitversichert, dazu nehm ich noch mal weiter unten Bezug), aber Dachziegel, Baeume, oder Deckenlampen etc. duerfen deinem Besuch dann doch schon auf den Kopf fallen und die Versicherung zahlt.
Dein Private Haftpflicht deckt das nicht ab und die Hausrat auch nicht, den stolpern gehoert definitiv nicht in eine der Kategoerien, Feuer, Leitungswasser, Sturm-/Hagel, Einbruchdiebstahl und evtl. noch sonstige Elementarschaeden.
In Australien kannst du schon mal gar keine PHV alleine abschliessen (ist mir zumindest nicht bekannt), allerdings ist das in vielen Contents, oder Home- and Contentsversicherungen eingeschlossen, als Bonus sozusagen.
Abgesehen davon hat das mit dem Teppich nix zu tun, da deine eigene Personenbezogene Versicherung fuer Schaeden gegenueber Dritten
Dann nochmal zurueck zu Deinem Teppichbeispiel: Also Hauseigentuemer Verischerungen schliessen sowas hier mit ein? Das heisst also das Mieter ein Problem haben, oder sich besser gar keinen Teppich kaufen???????
Versicherungsbedingungen sind so was wunderbares, klar definiert und doch so undeutlich.
Als erstes wuerde erstmal geprueft werden, ob der Gastgeber seine Sorgfaltspflicht verletzt hat (Teppich nicht richtig verlegt etc).
Wenn du so eine Versicherung hast wuerde ich dazu gerne mal die AGB's (wording) haben.
Da wir hier gerade von Haftpflicht reden, hol ich gar nicht so weit aus zum Thema Hausrat/Contents oder Bauherrenhaftpflicht/Construction, das wuerde den Rahmen sprengen
Klar kannst du deinen Gastgeber auf Schmerzensgeld verklagen. Allerdings zivilrechtlich, wenn er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat - wie erwaehnt, solltest du Info's dazu haben immer her damit.
Im Gegenteil, wenn du so dusselig bist und ueber die Teppichfalte faellst, vielleicht noch in den tollen und sauteuren Glastisch deiner Gastgeber, wuerde DEINE Haftpflichtverischerung fuer den Schaden fuer deren kaputten Tisch zahlen.
Natuerlich ganz anders als in den US, wo die Verischerungssummen laecherlich klein und die Schadenzahlungen riiiiiiiichtig riesig sind.
Bei denen trifft auch dein Teppichbeispiel zu: http://www.enotes.com/everyday-law-e…iability-safety
Aber ich seh schon, nach meinem Roman; ich sollte besser eine Umschulung machen
*off topic aus*