Der australische Einwanderungsminister hat am Montag bekanntgegeben, dass mit sofortiger Wirkung nur noch diejenigen Anträge auf Erteilung von Skilled Migration-Visa bearbeitet werden, welche durch einen australischen Staat oder ein Territorium unterstützt werden oder in Fällen, in welchen der Antragsteller einen Beruf nominiert, der auf der neuen CSL gelistet ist.
Dies betrifft in erster Linie die meisten Handwerksberufe, die nun nicht mehr auf der neuen CSL aufgeführt sind. Demnach müssen sich die betroffenen Antragsteller um Unterstützung durch einen Staat oder ein Territorium bemühen, um ein General Skilled Migration-Visum zu erhalten.
Alle anderen Anträge auf Erteilung eines General Skilled Migration-Visums werden bis auf Weiteres nicht mehr bearbeitet.
Dies gilt demnach sowohl für bereits gestellte Anträge als auch für Anträge, die noch zu stellen sind. Dies bedeutet nicht, dass Anträge auf Erteilung eines General Skilled Migration-Visums, die nicht durch einen australischen Staat oder Territorium unterstüzt werden oder deren Hauptantragsteller keinen Beruf auf der CSL nominiert hat, nicht mehr gestellt werden können. Jedoch werden diese Anträge aber bis auf weitere, unbestimmte Zeit (wohl nicht mehr vor dem 01. Juli 2009 und möglicherweise auch darüber hinaus) nicht mehr bearbeitet werden.