Letzter Arbeitstag - melden beim Arbeitsamt

  • Hallo,

    Morgen ich mein letzter Arbeitstag in meiner alter Firma.
    Am 26.05 geht es dann für 1 Jahr nach Australien.
    Muss ich mich eigentlich bei Arbeitsamt melden, ich möchte keine Leistungen vom Amt beziehen.
    Da ich selber gekündigt habe würde ich ja 3 Monate eh nichts bekommen, wie läuft es aber nach meiner Rückkehr in einen Jahr, wenn ich dann nicht sofort wieder Arbeit finde?
    Wie habt ihr das gemacht?

    Gruß Alex

  • Du solltest dich beim Arbeitsamt melden. Wegen der Wartezeit von 3 Monaten und besonders wegen der Kranken- und Rentenversicherungsansprüche. Sag denen was du planst und die machen dann schon das Richtige. Dann hast du es einfacher, wenn du wieder nach Deutschland zurück gehst.

    Deine Krankenversicherung solltest du natürlich auch informieren.

    Es gab hier schon ein paar Beiträge zu dem Thema. Guck doch mal per Suche.

    Viel Spass in Australien. :)

  • Hallo Alex,

    melde Dich sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Du musst alle Formulare ausfüllen und auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

    Wichtig ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld - wieviel und wie lange - festgestellt wird. Nur so bleibt Dein Anspruch erhalten und kann nach der Rückkehr wieder aktiviert werden. Informiere Dich genauestens darüber, wie lange Du unterbrechen kannst.

    2 Tage bevor Du nach Australien fliegst, meldest Du Dich beim Arbeitsamt wegen Auslandsaufenthalt ab.

    Grüße
    Elvira

  • Zitat

    die machen dann schon das Richtige.

    Jessi - du lebst auch nach dem Motto "die Hoffnung stirbt zuletzt" ... nicht wahr? ;)

    Man sollte zwar davon ausgehen, aber ich würde mich da nicht 100%ig drauf verlassen.

    Beachte auch: Du hast 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber da du ja selbst gekündigt hast und die ersten 3 Monate nichts bekommst, verringert sich der Anspruch von 12 auf 9 Monate... Meinem Mann ging es ähnlich. Zum Amt - nicht wegen Kohle, sondern wegen der Versicherung für die letzten Tage in Deutschland. Und er bekam genau ausgerechnet, wie viele Tage er noch Anspruch hätte ... incl. der zu erwartenden Kohle dann. Aber auch nur, wenn er innerhalb von 3 Jahren ab Arbeitslosmeldung zurück kehrt und den Anspruch geltend macht (oder so, ja, ich glaub, es waren 3 Jahre. Aber das ist für dich ja unrelevant). Soll auf gut hochdeutsch heißen: er hat 27 Jahre eingezahlt, war NIE arbeitslos, hat also NIE Leistungen bezogen, aber diese ihm zustehenden 9 Moante verfallen nach 3 Jahren Abwesenheit.... Nett, oder? Nicht, dass er sie durch Rückkehr geltend machen wollen würde. Aber wir finden es trotzdem recht heftig, dass danach alle Ansprüche verwirkt wären bzw. sind.

  • G'day mate,

    bin auch gerade dabei mit dem Amt zu klären was geht und was nicht und wenn wie....

    Hab allein 3 Termine gehabt (aufem Amt) um überhaupt mal einen Ansprechpartner zu haben, und die konnte mir nich genau sagen wie das geht.
    Einzig das mit dem Arbeitssuchend sollte man so schnell wie möglich machen.
    Kurz vor Eintreten der Arbeitslosigkeit melden (Arbeitssuchend) und kurz vor Abreise Abmelden. Dann bleibt der Anspruch wie gesagt 3 Jahre bestehen.
    Wennste selbst kündigst dann 3 Monate Sperrzeit wenn Du wieder da bist und 3 Monate kürzer Kohle.

    Aber das kannste Alles besser ergooglen als "Eramten".

    Fernweh, yep, das ist Deutschland wie's leibt und lebt ;(

    Ich komm wieder :)

    Einmal editiert, zuletzt von gibor (15. Mai 2009 um 06:34)

  • Hallo Gibor,

    kleine Ergänzung: Wenn man erfährst, dass man arbeitslos wird, muss man sich SOFORT beim Arbeitsamt melden. Ansonsten wird gleich das Arbeitslosengeld gekürzt, glaube um 1 Woche. Die Sperrzeit bei eigener Kündigung ist davon nicht betroffen.

    Ganz wichtig: Es muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und es muss ein Bescheid über die Höhe und die Dauer des Anspruchs ergehen und Du musst einen Tag Arbeitslosengeld bekommen, dann bleibt der Anspruch erhalten. (eigene Erfahrung)

    Übrigen gibt es ein Forum, in dem solche Fragen gestellt werden können: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/

    Grüße
    Elvira

  • Ich werde bis Ende September arbeiten und Mitte Oktober für ein Jahr (WHV) nach Australien gehen. Für die paar Tage dazwischen ziehe ich aus meiner derzeitigen Stadt in eine andere Stadt (zu meinen Eltern) und habe somit keinen eigenen Wohnsitz mehr.
    Muss ich mich dann Ende September komplett beim Einwohnermeldeamt abmelden oder ummelden auf den neuen, temporären Wohnsitz bei meinen Eltern und erst zwei Tage vor Reiseantritt komplett abmelden?
    Oder reicht es sich beim Arbeitsamt abzumelden?

  • G'day mate,

    meld Dich auf den dann aktuellen Wohnsitz um (wegen Post mußte extra zum Postschalter) und gut is.

    Beim Arbeitsamt solltest Du Dich vorher schon mal vorstellen und Dich "registerien" lassen, dann kurz vor Reisebeginn (ein paar Tage) meldest Du dich dort ab (nicht arbeitssuchend !). Dann ist das mit dem Anspruch nachher kein Problem.

  • Also melde ich mich nicht komplett aus Deutschland ab, sondern lasse meinen Wohnsitz während der ganzen Zeit bei meinen Eltern!?

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