• Hallo, ich habe gerade auf einer Seite gelesen,
    dass man zur Beantragung des 2. WHV auch maximal 30 Jahre sein darf.
    Stimmt das?
    Das würde bedeuten, dass man, wenn man mit fast 31 sein 1. WHV beantragt, keine Chance auf ein zweites hat...

    Nina

  • Wie nahe bist Du denn an "fast 31".
    Du kannst Dein 2. WHM beantragen sobald Du die 88 Tage eligible work voll hast, auch wenn Dein 1. WHM dann noch 9 Monate gueltig ist. Wenn Du also gleich nach Ankunft mit entsprechender Arbeit beginnst, bist Du bei Beantragung des 2. evtl. noch keine 31. Es zaehlt nur der Zeitpunkt bei Beantragung. Du kannst bei "Aktivierung" des Visum aelter als 30 sein.

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