Selbständig in Australien aber Rechnung nach Deutschland

  • Hallo,

    ich bin in ein paar Wochen in Adelaide.
    Von meinem letzten Arbeitgeber habe ich nun die Möglichkeit von Australien aus weiterhin Elektro-Stromlaufpläne zu zeichnen.
    Bei Ankunft in Adelaide würde ich dann eine Firma anmelden und eine ABN Nummer (nach meiner TFN natürlich) beantragen.

    Hat jemand auch schon den Fall in Australien Selbständig zu sein und muss Rechnungen nach Deutschland schicken ?

    Ich habe vor das der Kunde in Deutschland in EUR auf mein DKB Konto bezahlen kann.

    Was für eine Fakturierungssoftware um Rechnungen zu schreiben nutzt ihr ?
    Was muss ich beachten um Rechnungen nach Deutschland zu stellen ?

    Ich bin ziemlich Ratlos und würde mich um wertvolle Tipps sehr freuen.

    Gruß, Michael

    Welcome in the Wine State SA :D

    175er Online Application: 01.08.2009
    Case Officer: 26.11.2009
    175er Visa granted: 02.03.2010
    Landed in Adelaide: 08.07.10

  • Ich habe auch Stammkunden aus Deutschland, die sich weiterhin von mir betreuen lassen. Meine Steuerberaterin hier meinte, ich solle ganz normal die Rechnungen schreiben (mit meiner ABN drauf etc.) und für die Steuererklärung ist dann nur wichtig, dass der Zahlbetrag von Euro in AUD mit dem Kurs des Tages berechnet wird, an dem der Kunde zahlt.

    Geht doch mal zu einem Tax Agent und fragt nach. Kommt eventuell auch drauf an, was für eine Business-Form Ihr habt (mit oder ohne GST - Ausweisung). Ich führe die GST z.b. nicht extra auf, auf meinen Rechnungen steht also nicht "Tax Invoice", sondern nur "Invoice".

  • Hallo Michael

    Ich wuerde dir auf jeden Fall raten dich mit einem australischen Steuerberater zusammenzusetzen (schreibt man das zusammen?).

    Folgende Dinge sollten bei einem ersten Treffen besprochen werden:

    - Bist du ein Australian Resident for Income Tax Purposes (bitte beachte, dass diese Frage auf Tatsachen und nicht deinem Visum beruht)?

    - Ist eine GST Registration notwendig (dies haengt vom erwarteten Umsatz und der Klassifizierung deiner Dienstleistung ab)? So wie es sich anhoert ist deine Dienstleistung wahrscheinlich kein 'taxable supply' weil es keine Verbindung zu Australien gibt. Dementsprechend musst du dir um GST wahrscheinlich keine Gedanken machen.

    - Wie bereits von fernweh geschrieben, Umrechnung des Einkommens erfolgt zum Tageskurs.

    - Da due die Dienstleistung als Einzelperson fuer deinen ehemaligen Arbeitgeber erbringst, bist du in Sachen Business Form recht eingeschraenkt (i.e. deine Wahl zwischen company, trust etc.). Hier sollte dein Steuerberater das Thema 'Personal Serices Income' anschneiden.

    Ich hoffe all dies hilft dir etwas weiter.

    LG

    Chris

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