Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich schreibe gerade die Unterlagen für meine Berufsanerkennung (competency demonstration report), da gehört auch ein CV dazu.
Nun frage ich mich, ob ich mein 3 monatiges Praktikum (Praxissemester während meines Studiums) dort nennen soll, oder lieber weglassen sollte.
Das Praktikum fand an einer australischen Uni statt und ich war lediglich mit einem Tourivisum dort (laut Institutsleiter damals gängige Praxis).
Ich habe auch kein Entgelt bekommen, lediglich eine Aufwandsentschädigung von wenigen hundert dollar. Im Prinzip habe ich dort bei der Forschung geholfen, wenn jemand recherchieren würde, würde er mich auch in mehreren Forschungsberichten finden als key personnel/collaborator.
Jetzt frage ich mich, ob das astrein legal war und ich es nennen kann, oder ob ich das ganze lieber verschweige.
Kann mir jemand einen Rat geben?
Vielen Dank