Steuern hier, Steuern da

  • Hallo!

    Zu allererst einmal Sorry, ich habe schon gesehen, dass das Thema hier schon etliche male durchgekaut wurde. Aber zu genau meiner Situation habe ich keine Antwort gefunden. Falls sie doch da sein sollte, bitte ich um Nachsicht bzw. einen Link zum Thread!

    Nun also:

    Seit Anfang Juni 2011 wohnen meine Frau (Australierin) und ich (Deutscher) in Queensland. Da jetzt bald die Deadline für die Steuererklärung in D ansteht, frage ich mich, wie das zu handhaben ist. Das Finanzamt in der alten Heimat hat meine Abmeldungsbescheinigung schon mit der Steuererklärung letztes Jahr bekommen und weiss, dass ich seit 1.6.2011 in AUS bin.

    Muss ich für das Jahr 2011 unbedingt eine Steuererklärung in D abgeben und alle in AUS ab 1.06.2011 getätigten Einnahmen in Formular AUS (?) angeben oder kann ich es mir evtl. sparen da
    a. ich bzw. wir weniger als 6 Monate im Jahr 2011 in D wohnhaft und tätig waren und
    b. unser gemeinsames Einkommen unter 15000 Euro lag (wir waren Kleinunternehmer) und auch in den Vorjahren z.T. deutlich drunter lag.

    Mein Kalkül (weiss nicht ob es angemessen oder dämlich ist) ist, es einfach ohne Steuererkläung zu versuchen. Oder soll ich doch?

    Zudem wollen wir nächstes Jahr für mehrere Monate (wahrscheinlich 9 oder 10) wieder nach D gehen. So wie ich es verstehe, zahlt man in demjenigen Land Steuern, in dem man mehr als 6 Monate gewohnt hat, d.h. für 2013 gäbe ich dann wieder eine deutsche Steuererklärung ab, bzw. eine in D für 2013 und eine in AUS für 2013/2014?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    -Heiko.

  • Als ich aus Deutschland weggezogen bin (ettliche Jahre her), hat mich das Finanzamt einer "Steuerintensivpruefung" unterzogen, was wohl bei Wegzug ins Ausland recht haeufig vorkommt (zumindest damals).

    Teil des Spasses war, dass das dt. und australische Steuerjahr 6 Monate zeitversetzt sind. Das ganze Verfahren hat sich 2 Jahre lang hingezogen.

    Arg viel "tricksen" wuerde ich da nicht veruschen, damit machst Du Dich nur verdaechtig, vor allem da die Finanzaemter wohl ohnehin schon ein besonderes Auge auf Wegzuegler haben.

  • Wie sieht's bei mir als 08-15 Angestellter aus? Mache die Tage noch meine 2011er Steuererklärung aber für die 2012er hab ich noch keine Idee. Bin in 2012 3 Monate in DE arbeiten gegangen, ab 11. April dann in AU (mit AU-Vertrag).Gibt's irgendwas zu beachten oder mache ich einfach eine Steuererklärung in DE und eine in OZ?

  • Da würde ich schlichtweg warten, ob eine Aufforderung kommt.
    Müssen sie dir halt nach DU schicken :rolleyes:

    Beim 0815-Arbeiter ist es doch so, dass der AG die Steuern jeden Monat ausrechnet und abführt. Und das ist i.d.R. recht genau. Falls Du nicht exorbitant hohe anrechenbare Ausgaben hattest, würde ich vorerst nix unternehmen.

    Guckst du hier ab Artikel 17.

  • Hi,

    wir haben in 2010 noch 3 bzw 4 Monate in Deutschland gearbeitet (als "0815 Angestellte" und hier in Australien ab dem 1.7. erst wieder Geld verdient (Einreise nach Au war 1.5) .

    Ich habe zwar auch null Bock auf dieses ganze Steuergeschisse gehabt, hab es aber gemacht und wir haben eine ganze Menge wieder bekommen und ich hab dann doch gesagt, hat sich gelohnt der Aufwand.

    Da wir zum Ende des deutschen Steuerjahres Mai 2011 hier in Australien mitten im Renovieren und Umzugsstress waren, habe ich um einen Aufschub beim Finanzamt Deutschland gebeten und 2 Monate bekommen. Ich hab dann ein dickes Paket mit den ganzen Nachweisen und Unterlagen hingeschickt und dann nicht nur wochenlang sondern monatelang nichts gehört. Da wir ja für 2010 unser Welteinkommen - also auch das in Australien verdiente Geld bis Ende Dez 2010 angeben mußten- waren wir uns auch nicht sicher, ob wir was rausbekommen oder eher was nachzahlen müssen. Damit auf eine mögliche Steuerschuld nicht noch Zinsen von uns zu zahlen sind, hab ich die angeschrieben und mitgeteilt, dass sie uns im Falle einer Nachzahlung sagen sollen, wie hoch der Abschlag ist, den wir vorab leisten könnten. Tja, und dann ging es plötzlich sehr schnell und sie haben die Abrechnung gemacht und das Geld überwiesen Ende Dez 2011. War also noch mal ein nettes Weihnachtsgeschenk.

    Für Australien haben wir keine Steuererklärung gemacht für 1.7. 2009 bis 1.7.2010 weil wir in dem Zeitraum zum einen nicht in Australien gearbeitet haben und ab 1.7. erst ein versteuerbares Einkommen hatten. Bei der australischen Steuererklärung für 2010/2011 haben wir mit dem ATO telefoniert und die haben dann nur mitgeteilt, dass wir für das vorherige Jahr keine Erklärung abgeben brauchen. Die australische Erklärung haben wir auch auf den letzten Drücker Ende Okt gemacht, weil ich keinen Bock auf diesen ganzen Papierkram hatte.

    Ich bin mir jetzt nur nicht sicher: muß ich dem deutschen Finanzamt jetzt noch mal sagen, dass ich denen in Zukunft keine Erklärung mehr einreichen werde, muß man wieder irgendeinen Formulargrütz beibringen oder lassen die einen nun in Ruhe, weil man kein deutsches Einkommen etc mehr hat?

    LG
    Bille

    Einmal editiert, zuletzt von Bille (2. April 2012 um 10:21)

  • Daran hatte ich auch erst gedacht.
    Das gilt meines Wissens nach aber nur, wenn man den Rest des Steuerjahres kein Einkommen weiter hatte bzw. Lohnersatzleistungen erhalten hat.
    Aber selbst bei letztem gilt dann der Progressionsvorbehalt, was heisst, das gesamte Einkommen wird zusammen addiert und der Steuersatz berechnet, der dann leider höher liegen kann. Dieser Steuersatz wird dann auf den tatsächlichen Lohn angerechnet, was zu einer Nachzahlung führt, wenn man über dem Steuerfreibetrag liegt.

    Er wird aber Einkommen in Australien haben und die Steuerbehörden werden sich ggf. "absprechen" und dann das jeweilige Einkommen auf das Jahr hochrechnen und normal im jeweiligen Land besteuern. Allerdings dürfen gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen die Einkünfte nicht zusammen addiert werden.

    Andernfalls könnte man sein Einkommen in x Ländern nacheinander beziehen und bräuchte nie Steuern zahlen. So wäre jetzt meine Auffassung.

    Gruss
    Mario

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