Hallo!
Zu allererst einmal Sorry, ich habe schon gesehen, dass das Thema hier schon etliche male durchgekaut wurde. Aber zu genau meiner Situation habe ich keine Antwort gefunden. Falls sie doch da sein sollte, bitte ich um Nachsicht bzw. einen Link zum Thread!
Nun also:
Seit Anfang Juni 2011 wohnen meine Frau (Australierin) und ich (Deutscher) in Queensland. Da jetzt bald die Deadline für die Steuererklärung in D ansteht, frage ich mich, wie das zu handhaben ist. Das Finanzamt in der alten Heimat hat meine Abmeldungsbescheinigung schon mit der Steuererklärung letztes Jahr bekommen und weiss, dass ich seit 1.6.2011 in AUS bin.
Muss ich für das Jahr 2011 unbedingt eine Steuererklärung in D abgeben und alle in AUS ab 1.06.2011 getätigten Einnahmen in Formular AUS (?) angeben oder kann ich es mir evtl. sparen da
a. ich bzw. wir weniger als 6 Monate im Jahr 2011 in D wohnhaft und tätig waren und
b. unser gemeinsames Einkommen unter 15000 Euro lag (wir waren Kleinunternehmer) und auch in den Vorjahren z.T. deutlich drunter lag.
Mein Kalkül (weiss nicht ob es angemessen oder dämlich ist) ist, es einfach ohne Steuererkläung zu versuchen. Oder soll ich doch?
Zudem wollen wir nächstes Jahr für mehrere Monate (wahrscheinlich 9 oder 10) wieder nach D gehen. So wie ich es verstehe, zahlt man in demjenigen Land Steuern, in dem man mehr als 6 Monate gewohnt hat, d.h. für 2013 gäbe ich dann wieder eine deutsche Steuererklärung ab, bzw. eine in D für 2013 und eine in AUS für 2013/2014?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
-Heiko.