ZitatOriginal von cbk
Es besteht auch eine Betriebspflicht für die jeweilige Linie. Guck dir einfach mal das LuftVG an, insg. §21 und §21a.
Im konkreten Fall geht es um einen australischen Inlandsflug einer australischen Fluggesellschaft. Denen kann das LuftVG herzlich egal sein.
Wie gesagt, in Europa sind Passagiere deutlich besser gestellt.
ZitatOriginal von cbk
Was die Gültigkeit des LuftVG im Ausland angeht, ist der §1b auch interessant.
Waere nur interessant, wenn der Flug mit einem Fluggeraet durchgefuehrt wird, das entweder in der "deutschen Luftfahrzeugrolle" eingetragen ist, fuer das die BRD die Verantwortung traeget, oder unter einer deutschen Genehmigung eingesetzt wird. Keines dieser Kriterien ist fuer Flugzeuge auf der Strecke Cairns-Darwin erfuellt (hint: es geht um das Fluggeraet, nicht die Airline!).
Deswegen fuer diesen Fall ebenfalls irrelevant.
Allein die Vorstellung, dass deutsches Recht bei beliebigen Fluegen im Ausland angwandt werden kann, ist absurd. Damit koennten dt. Gerichte z.B. eine Vielzahl der Fluege in Afrika verbieten.