Sozialversicherungsabkommen

  • Hallo,
    Hat jemand Erfahrungen ob das Sozialversicherungsabkomen zwischen DE und AU sich auch irgendwie auf den Arbeitsmarkt bezieht. Gibt es irgendwelchen Support falls man ggf. ohne Job nach Deutschland zurueck geht und in AU ueber mehrere Jahre hinweg steuerpflichtiger Arbeitnehmer gewesen ist. Finde nicht viel im Internet dazu. Vielleicht gibts hier Experten.

  • Kann mir nicht vorstellen, daß du von Australien Geld bekommst, wenn du dem australischen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst!
    Andere Unterstützungen, die es hier in Australien gibt z.B. Pensions (alters oder gesundheits halber) werden auch nur im Land bezahlt, soviel ich weiß.

    Hier die offizielle Seite:
    http://www.humanservices.gov.au/customer/infor…ebsite?utm_id=7

    kannst dir ja die relevanten Informationen selber anschauen.

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    Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!

  • Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, wie lange der Zeitraum ist, innerhalb dessen man Anspruch auf ALG hat. Aber ich glaube, es waren 3 Jahre. D.h. wenn wir spaeter als 3 Jahre nach Auswanderung zurueck kaemen (was ja eh gegessen ist), haben wir keinen Anspruch auf ALG mehr - fuer den Fall dass ...

    Die Auskunft bekamen wir vom Arbeitsamt vor unserer Auswanderung. Das war 2008. Wie die aktuellen Richtlinien sind, erfaehrst du vermutlich eher auf der deutschen Arbeitsamtsseite. Ich kann mir jedenfalls - wie MinniOrb schon schreibt - nicht vorstellen, dass du "australische" Ansprueche haettest. Ebensowenig wie du deutsche Arbeitslosengeldansprueche ins Ausland gezahlt bekommst.

  • Nun ja aber selbst wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, gibt's auf jeden Fall ALG II bzw. Hartz IV. Ob das erstrebenswert ist, steht auf einem anderen Blatt aber zumindest wird man erst mal unterstuetzt und steht nicht vollkommen mittelllos da. Die Miete wird auch gezahlt. Es gelten natuerlich bestimmte Bedingungen. Ersparnisse muessen zuerst aufgebraucht werden. Wenn diese natuerlich in Australien liegen ... 8o

  • Die Frage zielte darauf hin ob das deutsche Arbeitsamt, falls man wieder in DE gemeldet ist, die gebrachten Leistungen in Australien anerkennt und sich dies auf den Bezug von Arbeitslosengeld, Vermittlung, Teilnahme an Kursen etc. positiv auswirkt.

    Einmal editiert, zuletzt von white stripes (3. Juli 2012 um 01:50)

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    bezueglich Arbeitsamtansprueche kann ich hier mit einigen Halbwahrheiten aufklaeren. Die Rechtslage ist eindeutig.
    Wer nach Deutschland zurueckkehrt nach ueber 1 Jahr Australien kann eine boese Ueberraschung erleben, wenn er erfahert, dass nach Ablauf von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld I mehr gezahlt wird!!!
    Wir hatten uns bei unserer Arbeitsagentur nicht nur informiert, sondern auch fuer 4 Wochen vor unserer Auswanderung arbeitslos gemeldet.
    Man muss wissen, dass die Ausdehnung der Rahmenfrist (so nennt das AA das) nur moeglich ist, wenn man sich 1. persoenlich beim AA arbeitslos meldet und 2. mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld I bezogenhat.
    Wenn man dies gemacht hat, ist der Anspruch 4 Jahre gueltig, d.h. nach Rueckkehr von DU nach D z.B. nach 3 Jahren bekommt man sein ALG I.
    Nachzulesen unter den Stichwoertern "Weltreise" und "ALG I".
    Die deutschen Gesetze sind mal wieder sehr kompliziert. Alle ohne ALG I Bezug, die die EU verlassen haben, bekommen nach 1 Jahr aussereuropaeischen Aufenthalt allenfalls Hartz IV.

    Aus der Arbeitsvermittlung hat uns das AA rausgenommen, da das fuer 4 Wochen nicht lohnt. Sehr nett unser AA, hilfsbereit und geben kompetente Auskunft. Wir haben denen aber auch das mit der Auswanderung erzaehlt, da waren die schon dankbar, dass man so ehrlich war (gibt genug,die beziehen ALG I obwohl schon laengst im Ausland und somit offiziell kein Anspruch).
    Die ganz Cleveren melden sich bei einem Deutschlandbesuch, z.B. nach 3 Jahren, bei ihren Eltern an, beantragen ALG I fuer 1, 2 Tage, und koennen somit ihren Anspruch noch weiter verlaengern, wie lang, ist mir allerdings nicht bekannt.

  • Zitat

    Die ganz Cleveren melden sich bei einem Deutschlandbesuch, z.B. nach 3 Jahren, bei ihren Eltern an, beantragen ALG I fuer 1, 2 Tage, und koennen somit ihren Anspruch noch weiter verlaengern, wie lang, ist mir allerdings nicht bekannt.

    8o

    Also echt ... auf sowas muss man auch erst mal kommen. :(

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