Moin,
das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, daß das Wahlgesetz zur Bundestagswahl in D verfassungswidrig ist. Dank der Vermischung von Listenverfahren und Direktwahl, was zu Überhangmandaten führt, kann es passieren, daß es zu einem negativen Stimmgewicht kommt. also ich wähle Partei a, Partei a bekommt dadurch aber weniger Sitze im Bundestag.
Bundesgerichtshof macht für die Bundestagswahl 2013 zur Auflage, daß es nicht mehr als 15 Überhangmandate, besser noch ein komplett neues Wahlverfahren geben soll.
Diese neue Regelung muß bis zur Bundestagswahl 2013 vorliegen, also gibt es nicht wieder eine 3jährige Frist, wie bei der letzten Klage gegen das Wahlgesetz.
--> Wir werden zur Bananenrepublik.
Einfach alle Stimmzettel auszählen und dann nach Verhältnis die Sitze zuteilen... es könnte so einfach sein.