Hallo!
Ich werde am Jahresende nach Australien fliegen und habe dann vor dort zu bleiben! Frage mich nun, wie ist die beste Situation Dtl. zu verlassen! Werde die ganze Visa-Geschichte erst in Aus. regeln und daher Dtl. erstmal mit einem 6. Monatsvisum verlassen! 6 . Monate müssten reichen, da ich über eine Partnerschaft dort bleiben werde! Nun ist die Frage, in Dtl. ganz abmelden und nur eine Postadresse bei den Eltern behalten, oder noch dort angemeldet bleiben, aber dann fallen ja z.Bps. Müllgebühren an, was auch nicht so toll wäre!? Keine Ahnung!? Hat da jem. vielleicht einen guten Tipp bzw. Erfahrungen???
Auswandern!Und wie Dtl. verlassen??
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Fleissbiene -
10. September 2006 um 09:26
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Hallo,
Bin zwar kein Immigrationsexperte aber es sind die australischen Behoerden welche bestimmen ob Du dort bleiben darfst. Mit einen 6 monatigen Touristenvisum must Du nach 6 Monaten raus. Sei denn Du verlaengerst es. Das kostet aber $$$$$. -
Hallo Fleissbiene,
wenn ich das jetzt aus deinem kurzen Beitrag richtig verstanden habe, hast du deinen Partner in Australien und ihr werdet vor Ort ein Partnervisum beantragen, richtig? Wenn das alles schon klar ist, ihr wisst welches Visum ihr beantragen werdet, ihr schon wisst dass ihr die Voraussetzungen erfüllt dann würde ich mich hier in D abmelden. Ich werde mich wieder in meinem Heimatort bei meinen Eltern anmelden und dann auch ihre Adresse angeben.
Viele Grüße
MalouP.S. Heisst der Ort aus dem du kommst wirklich Ravebsburg oder soll das b vielleicht ein n sein? Ich frag nur mal so weil ich ein Ravensburg kenne, in der Nähe von Tettnang am Bodensee wo ich herkomme... Und da das b auf der Tastatur direkt neben dem n liegt frag ich mal ganz doof
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Sorry, ja klar Ravensburg!
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Hallo!
Ich denke, 6 Monate dürfen gut reichen, um das Verfahren durch zubekommen! diese Partnergeschichten sind lang nicht so schwierig wie die normalen! Nix mit Englischtest und so! Daher ist es auch denk ich besser von dort aus zu machen, als von hier, denn da weiß man nicht wie lang es genau dauert und wie soll man dann genau Job und Wohnung kündigen!?
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hallihallo,
nun bin ich aber neugierig.
Wie lange seit ihr denn schon zusammen?
Warst du schon mal in DU?
Und wo genau in DU wirst du leben?LG
Ela -
Hallo!
Wir kennen uns schon über 2 Jahre, er ist ja auch Deutscher und ist dann dorthin zum arbeiten! Zusammen sind wir nun ca. 3/4 Jahr und ich war den ganzen August bei ihn! Vor allem um zu schauen, ob ich mir dort ein Leben vorstellen kann!? Und nun werde ich aufs Jahresende hier in Dtl. alles beenden, um dann mit ihm dort in Sydney den Jahreswechsel zu feiern und den Beginn eines neuen Lebens! Leben werden wir in Townsville/Queensland, dort ist er nun auch schon seit 1 1/2 Jahren. Sehr nett dort!!!!
Etwas Muffen habe ich ja schon,muß ich zugeben, aber ich möchte es trotzdem wagen, denn ich glaube, dass ich es sonst mein restliches Leben lang bereuen werde.... -
Nagut... aber du scheinst ja nun kein gerade flügge gewordener Teenager mehr zu sein, der mal eben was ausprobieren will... wenn dein Geburtsdatum in deinem Profil stimmt, kann man doch schon davon ausgehen, dass du weißt was du tust.
Solange wie das andere alles hinhaut oder klappen kann (Visum usw.), warum solltest du den Schritt also nicht wagen? Niemand wird jünger (nimms nicht persönlich - bin ja selbst nur 4 Jahre älter als du, kanns also noch nachvollziehen), und auch ich steh auf dem Standpunkt: vielleicht ärgere ich mich im Alter, dass ich manche Dinge nicht versucht hab, als ich noch jung genug war. Daher versuche ich auch, die Australien"geschichte" für mich selbst in den nächsten Jahren in Sack und Tüten zu packen - incl. der Entscheidung "Auswandern - ja oder nein"...
Erst wenn man etwas getan hat, weiß man ob es richtig oder falsch war... Also. Nur Mut.
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Zitat
Original von Fleissbiene
Zusammen sind wir nun ca. 3/4 Jahr und ich war den ganzen August bei ihn!Klappt das mit den de facto spouse relationship requirements (12 Monate gemeinsamer Haushalt)?
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Hallo Fleissbiene,
nichts für ungut, aber was du dir denkst, das ist den australischen Behörden ziemlich egal.
Aus Erfahrung weiß ich, daß es bei allen Behörden in Australien knallhart nach den Vorschriften geht.
Wenn es heißt, daß man 12 Monate de facto zusammengelebt haben muß, dann muß man auch für 12 Monate in einem Haushalt gewohnt haben und die entsprechenden Beweise vorbringen können.Ich würde mich da zumindest vorher beim Konsulat mal erkundigen, ob es in deinem Fall möglicherweise anders aussieht?
Meine 2 cents
Gruß
Frieda -
Zitat
Original von Lumberjack
Klappt das mit den de facto spouse relationship requirements (12 Monate gemeinsamer Haushalt)?
Das wundert mich ehrlich gesagt auch. Ich habe den Thread durchgelesen und habe irgendwie den Eindruck gewonnen, dass die Behörden dazu noch gar nicht befragt worden sind.
Ich würde einfach mal zur Botschaft gehen und mich erkundigen. Du schilderst Deine Situation und die sagen Dir schon, wie es für Dich am besten ist, nach Australien einzuwandern. Das klappt dann auch.
Man muss ja auch zwei Zeugen benennen, die ein Papier unterschreiben müssen, in dem sie bestätigen, dass sie von der Beziehung wissen. Bei mir ist das zumindest so. Ich lebe aber schon seit mehr als neun Jahren mit meinem Partner zusammen und wir haben zwei Kinder.
Es gibt auch ein Visum, bei dem man unverheiratet einreisen kann, sich aber verpflichtet innerhalb der nächsten 12 Monate zu heiraten. Das wäre meines Erachtens für Fleissbiene die einzige Möglichkeit ein Visum zu bekommen, da das 3/4 Jahr auf keinen Fall ausreicht. Ausserdem gibst Du ja wohl zu verstehen, dass es sich um eine Beziehung 'auf Distanz' handelt, was das Ganze noch erschweren wird. Nur ein kurzer Aufenthalt mit 'Zusammenleben' wird wahrscheinlich nicht ausreichen.
Aber wenn Du Dich an die Botschaft wendest, werden sie Dich bestens beraten. Ich habe mit der Australischen Botschaft nur gute Erfahrungen gemacht.
Viele Grüsse,
Nelly -
Mir fällt dazu gerade noch was ein:
Ich weiss nicht, wie Du in Deutschland weiterhin gemeldet bleiben möchtest, ohne dort tatsächlich sesshaft zu sein. Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt (so nennen die das, glaube ich) ins Ausland verlegst, dann musst Du das bei Deiner Abmeldung angeben. Du könntest den Wohnsitz Deiner Eltern als zweiten Wohnsitz angeben. Wenn Dein erster Wohnsitz im Ausland liegt, wird in Deutschland ohnehin nur nach dem Land gefragt, in das Du auswanderst (so war es bei mir). Die Begründung dafür ist, dass die deutschen Behörden keine Kontrolle über die ausländischen Wohnsitz-Anmeldungen haben und von daher nehmen sie das gar nicht erst mit auf. Du müsstest Dich also bei Deiner Gemeinde abmelden und angeben, dass Du Deinen ersten Wohnsitz ins Ausland verlegst und als zweiten Wohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet bist.
Desweitern wollte ich Dir noch zu bedenken geben (für den Fall, dass ich das richtig interpretiere):
Wenn Dein Partner Deutscher ist und nicht die australische Nationaltät angenommen hat (wovon ich mal ausgehe, weil er ja erst seit 1,5 Jahren dort lebt) und Du ihn als Partner angibst und daraufhin als Partnerin einwanderst .... wie ist das dann mit einer Arbeitserlaubnis deinerseits?
Ich kann Deinen Fall nicht so gut beurteilen, da ich mich, was die Einwanderung angeht, nicht so auskenne. Ich weiss nur, was ich gelesen habe und was man mir bei der Botschaft mitgeteilt hat. Wenn ich jetzt Deinen Fall mit meinem vergleiche: Meine beiden Kinder sind Australier, da sie auf die australische Staatsbürgerschaft von Geburt an ein Recht haben, da der Vater Australier ist. Dann lebe ich mit meinem Partner auch schon seit über neun Jahren zusammen, was durch das Einwohnermeldeamt ja auch über die Jahre nachgewiesen ist. Ich stelle einen Antrag auf 'De-Facto-Visa', was auch kein Problem darstellt. Ich führe meine beiden Zeugen auf und mehr brauche ich eigentlich nicht. Dadurch, dass ich schon eine so lange Partnerschaft nachweisen kann, bekomme ich auch gleich ein unbegrenztes Visum und kein zeitlich begrenztes, was nach zwei Jahren verlängert wird (eventuell). In Deinem Falle erscheint mir aber, dass die wichtigsten Merkmale für ein 'De-Facto-Visum' fehlen.
Hast Du Dich schon mal bei der Botschaft erkundigt und was genau haben die zu Dir gesagt?
Viele Grüsse,
Nelly* PS. Das interessiert mich, schreibe doch mal, was die Botschaft vorschlägt.
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Ola Nelly,
und herzlich willkommen hier im Forum!
Stimmt, was Du schreibst ....
a) ist das Visum abhängig von dem Visum, was der Partner hat - es gibt also allenfalls nur dasselbe (vielleicht hat der Partner ja permanentes Visum) und
b) kommt dann wegen der 12 Monats-Regel wohl nur das Visum mit innerhalb 9 Monaten heiraten in Frage.
Mal sehen, was Fleissbiene inzwischen ermittelt hat.
Gruß Susanne
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