Uebersetzung + Beglaubigung

  • Hallo Zusammen,

    ich suche verzweifelt im Internet nach einem Uebersetzer fuer meine Zeugnisse + alle weiteren Dokumente. Das ganze sollte jedoch am besten auch gleichzeitig Beglaubigt werden. Also alles aus einer Hand. Leider kann ich im Internet nicht wirklich fuendig werden. hat jemand gute Erfahrungen gemacht und kann mir eine Empfehlung ausprechen (Link)?

    Wie und wo habt ihr das gemacht?

    Ein Kontakt im Internet hat mir jetzt folgendes Mitgeteilt:

    es besteht ein großer Unterschied zwischen der Anforderung "beglaubigte Kopie ode Ausfertigung" und "beglaubigte Übersetzung".
    Die beglaubigte Kopie eines Originaldokuments kann nur von einem Notar, bzw. Urkundsbeamten der Gerichte ausgestellt werden (Fotokopie mit dem Beglaubigungsvemerk).
    Eine beglaubigte Übersetzung beinhaltet die Versicherung eines staatlich geprüften und allgemein beeidigten/ermächtigten Übersetzers, dass die Übersetzung komplett und richtig ist, und stellt selbst ein Originaldokument dar.
    Dies benötigen Sie für Ihre Zwecke, weiter nichts. Bei ganz offiziellen Korrespondenzen zwischen Behörden ist zusätzlich eine Apostille, also die Überbeglaubigung der Unterschrift des Notars nötig. Dies betrifft jedoch die Übersetzung meist nicht, nur in Ausnahmefällen.
    Ich würde es erst einmal ohne Apostille versuchen, falls wirklich notwendig, können wir diese auch später noch einholen.

    Demnach muesste ich die Uebersetzung meiner Dokumente gar nicht mehr beglaubigen lassen? Muss ich denn dann meine Orginaldokumente in deutscher Sprache kopieren und beglaubigen lassen?

    Vielen Dank!

    Mike

  • Hallo MFrank!

    Ich brauchte eine beglaubigte Übersetzung (macht der Übersetzer noch ein Siegel drauf) und für meine polizeilichen Führungszeugnisse die Apostille.

    Bevor Du was falsch machst, fragst Du bei der Botschaft noch mal nach.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Ich sollte vielleicht noch anmerken, dass es sich bei meinen Dokumenten nicht um Zeugnisse handelte, sondern um Geburtsurkunden und wie bereits gesagt, das polizeiliche Führungszeugnis. Aber bisher brauchte ich nur das polizeiliche Führungszeugnis mit einer Apostille versehen zu lassen.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Hallo Mike,

    Dein Internet-Kontakt hat schon recht: eine beglaubigte Kopie ist eine Kopie des Orignal-Dokuments (Zeugnis, Tätigkeitsbeschreibung, was auch immer), die eine siegelberechtigte Person (außer Notaren auch Pastoren = umsonst!!!) beglaubigen muß. Die machst Du von den deutschen Originalen. Nicht von dem Führungszeugnis - das mußt Du beim Visumsantrag im Original mitschicken.

    Übersetzungen an sich sind - sofern von einem vereidigten Dolmetscher - Originaldokumente. Entweder läßt Du davon gleich mehrere Exemplare machen (für Berufsanerkennung, Visumsantrag, Arbeitgeber) oder Du machst wie ich Kopien, die Dir Dein netter Pastor sogar in Englisch beglaubigt (die preisgünstigere Version). Habe ich so bei der Diplom-Anerkennung gemacht und jetzt beim Visumsantrag. Die Übersetzerin hatte ich aus den gelben Seiten; ich habe aber auch schon von Vielen gehört, die übers Internet welche gefunden haben. Wichtig ist, daß die Übersetzer vereidigt sind.

    Bringt Dich das weiter?

    Gruß,

    Barbara

  • :D hi, bin grad auch schwer mit dem thema immigration to oz beschäftigt. zu deiner frage mit dem übersetzer kann ich dir weiter helfen; und zwar findest du normale sowie(für dich relevant) beeidigte übersetzer unter : http://www.bdue.de
    das ist der bundeverband der dolmetscher und übersetzer. einfach postleitzahl eingeben und es findet sich sicherlich einer auch ganz in deiner nähe!

    c ya du

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