Australien trotz Wehrdienst ?

  • Ich weiss nicht ob ich einfach so buchen würde...
    Du sagst ja selbst das die wissen wann deine Ausbildung zu Ende ist und die melden sich kurz davor bestimmt.
    Ich würde einen Brief an deinen Betreuer schicken das du 2 Jahre nach deiner Ausbildung in Australien bist und dann erst mal abwarten was die darauf sagen, noch hast du ja Zeit. Und je nach dem was die sagen, würde ich die Musterung dann vorziehen oder es passt alles. Ich meine die Chancen das du ausgemustert wirst sind schon ziemlich hoch, mit Astma und Herzbeschwerden, darum denke ich das sich das spätestens mit der Musterung erledigen dürfte...

  • Moin sYnie,

    bitte nicht einfach so beim KWEA anrufen! Die geben Dir eine Auskunft, aber eben genau die, die fuer den Bund am besten ist und gerade Dir nicht passt.

    Wer nicht zum Bund will, muss sich gut vorbereiten und Du machst gerade den ersten Schritt.

    Ich musste mir oft anhoeren, dass ich mich gedrueckt habe, aber sollte ich deswegen mein Studium unterbrechen...?? Man hat mich sechsmal gemustert..., aber ich will hier nicht alles im Detail berichten. Bei Interesse kannst Du mich per board-mail / PN kontaktieren.

    Es gibt sicher eine Loesung!
    Viel Erfolg!

    MfG
    Steffen

    ...A Mari Usque Ad Mare...

  • Zitat

    Original von DustyTim
    Um sicher zu gehen würde ich bei der zuständigen Wehrbereichsverwaltung anrufen (müßte auf dem Bescheid stehen).Die geben einem dann schon die richtigen Auskünfte und wie man sich in so einem Fall verhalten kann.
    Gruß Tim


    ich denke auch das wäre auch noch ne gute möglichkeit.


    Ich denke aber wirklich das die auf dich verzichten können. ich mein das wird ja nicht jeder machen.

  • Hallo, hatte fast dasselbe Problem, wurde noch während der Schulzeit gemustert, und wusste nach dem Abi werd ich eingezogen.

    Habe mich für ein Jahr zurückstellen lassen, was absolut nicht einfach war. Mir wurde mit der Bewilligung der Zurückstellung, ausdrücklich erlaubt, das ich die BRD verlassen darf (Das musste ich mit der Zurückstellung beantragen).

    Du kannst die am Telefon fragen, solange du nicht den Eindruck erweckst, das du dich ganz darum drücken willst, ist das gar kein Problem. Brauchst aber schon eine bessere Begründung als WHV.

    Gruss

    Vince

  • @Vince: Danke für Deinen Beitrag. Deine Situation war ja quasi ähnlich und mit meiner soweit nicht vergleichbar.

    Generell kann man aus meiner Sicht zwei Ziele formulieren:

    (1) Wehrdienst verschieben - man lässt sich zurückstellen - und dann nach Oz.

    (2) Wehrdienst umgehen

    Für (1) kann Dir dieses Forum sicher viele Hilfestellungen geben, aber dann wird das zweite Problem zunächst nur aufgeschoben.
    Deshalb sollte man sich für (2) sehr gut vorbereiten: ausmustern lassen oder noch "den anderen Dienst im Ausland" anstreben.

    Bitte versteht mich nicht falsch. Ich möchte hier keine negative Stimmung gegen die Bundeswehr verbreiten. Ich habe einen Beruf erlernt, den ich auch beim Bund hätte studieren können. Deshalb bewundere ich die Kandidaten, die die OPZ (Insider wissen das) bestanden haben. Dennoch sind sicher 9 Monate Australien mehr wert als 9 Monate Wehrdienst, oder?


    MfG
    Steffen

    ...A Mari Usque Ad Mare...

  • du hast eigentlich die qual der wahl was du machst....

    1. du rufst beim KWEA an und lässt die musterung vorziehen und dich ausmustern, gehe vorher zu einem arzt deines vertrauens und lasse dir sämtliche wehwehchen bescheinigen, auf die weise hab ichs auch zu T3 gepackt ;)

    2. du gehst risiko und machst gar nix, hoffst das sich der bund nicht meldet. wenn du wirklich direkt nach der ausbildung fliegst stehen die chancen dazu auch nicht schlecht. kam bisher ein brief von denen wo du angeben musstet was du machst? evtl. hilft es auch eine reiserücktrittsvers. abzuschliessen, lasse dir aber vorher bescheinigen das sowas auch abgedeckt ist.
    eingebuchtet wirst du natürlich nicht wenn du nach 2 jahren wiederkommst, du hast ja nachweisslich das land verlassen wenn du dich ordnungsgemäss in deiner stadt abmeldest. auch kann der bund dich nicht zwingen wegen der blöden musterung mal kurz nach D geflogen zu kommen, ausser die bezahlen dir den flug (die fahrt zur musterung bekommt man auch innerhalb von D bezahlt).

  • Zitat

    Original von fdj2k
    2. du gehst risiko und machst gar nix, hoffst das sich der bund nicht meldet. wenn du wirklich direkt nach der ausbildung fliegst stehen die chancen dazu auch nicht schlecht. kam bisher ein brief von denen wo du angeben musstet was du machst? evtl. hilft es auch eine reiserücktrittsvers. abzuschliessen, lasse dir aber vorher bescheinigen das sowas auch abgedeckt ist.
    eingebuchtet wirst du natürlich nicht wenn du nach 2 jahren wiederkommst, du hast ja nachweisslich das land verlassen wenn du dich ordnungsgemäss in deiner stadt abmeldest. auch kann der bund dich nicht zwingen wegen der blöden musterung mal kurz nach D geflogen zu kommen, ausser die bezahlen dir den flug (die fahrt zur musterung bekommt man auch innerhalb von D bezahlt).

    Hallo,

    was wuerde denn passieren, wenn ich mich abmelden lasse, das Land verlasse und das eventuelle Schreiben zur Musterung einfach ignoriere, bzw. nicht bei mir ankommt, da ich ja nichtmehr in D wohne? Vorerst ja nichts, da ich in AU bin. Aber was ist, wenn ich zurueck fliege? Mehr als eine weitere Einladung kann nicht kommen, oder kanns auch zu Bussgeld o.ae. fuehren?

    Gruesse,
    Mario

  • da wird nicht mehr als ein weiterer brief kommen...
    wir sind ja bürger in einem freien land mit reisefreiheit ;)

    nur wenn du zur musterung warst (und nicht ausgemustert wurdest) oder sogar schon einen einberufsdatum hast und dich dann einfach so verpisst, das könnte ärger geben :)

  • Hallo,

    somit duerfte mir nichts passieren, wenn ich den Termin solange rauszoegere, bis ich in Australien bin?
    Kann somit jemand noch sagen, ob der Musterungstermin nach der Ausbildung oder zum Ende hin gelegt wurde? Weil ich weiss nicht, wie lange sich das rauszoegern lassen wuerde.

    Und muss ich ich - der legalitaet wegen - unbedingt von zuhause abmelden (Wohne noch bei meinen Eltern)? Weil somit haette ich ja kein deutsches Postfach, etc, mehr. Oder verhaelt sich das dann anders?

    Gruesse,
    Mario

  • Hallo Mario,

    also abmelden musst du dich nicht, du brauchst ja weiterhin eine postanschrift in D. Und da du eh noch bei deinen Eltern wohnst eh nicht.
    Also meine Musterung war ein paar Monate vor Ende meiner Ausbildung, und bei den meisten von meinen Freunden auch. Ich denke das ist zufall, je nach dem wieviele die gerade brauchen um die Kasernen zu füllen :D

  • Zitat

    Original von Lemo
    Hallo Mario,

    also abmelden musst du dich nicht, du brauchst ja weiterhin eine postanschrift in D. Und da du eh noch bei deinen Eltern wohnst eh nicht.

    warum?
    wenn ich 2 jahre das land verlasse braucht man doch keine postanschrift in D? ich hab schon"alternative leute" in D gesehen die hatten in ihren Perso keine Anschrift eingetragen ;)
    spät. mit der beantragung des Perso's mit 16 ist man irgendwo gemeldet, man muss ja geburtsurkunde und so alles vorzeigen.

    wann du gemustert wirst wird dir niemand genau sagen können, manche die ich kenne wurde monate vor ende der ausbildung gemustert, ich zeimlich genau 1 jahr danach, manche wurden schlicht "vergessen" ;)
    wie willst du den musterungstermin hinauszögern? du brauchst wirklich sehr gute gründe nicht zu einer musterung zu erscheinen und musst diese auch belegen, der arbeitgeber muss dich auch freistellen für den tag. solltest du das durch krankheit immer weiter hinauszögern und dann weg sein, weiss ich nicht ob das ärger gibt weil du die getäuscht hast...

    Einmal editiert, zuletzt von fdj2k (16. Oktober 2006 um 15:28)

  • Hallöchen,

    weiß jemand was passiert, wenn man trotzdem Tauglichkeit vor der Einberufung das Land in Richtung DU verlässt?
    Kann es in diesem Fall schon Probleme mit dem Visum geben´, d.h. in gibt es in dieser Richtung Fragen die man beantworten muss?

    Grüße,
    Steven

  • Servus Steffen,

    also "man" wurde gemustert und ist momentan noch zurückgestellt, jedoch mit T2 aus tauglisch befunden und nun droht ja schlussendlich am Ende der Rückstellungsfrist die Einberufung.
    Nun meine Fragen.
    1.) Gibt es im Visumsantrag Fragen zu dem Thema?
    2.) Was passiert wenn man sich aus dem Staub macht?

    Gruß & Dank,
    Steven

  • Hallo Steven,
    im Visum wird nicht danach gefragt. Es interessiert die australischen Behörden nicht ob Du zum Bund mußt.
    Wenn Du schon einen Einberufungsbescheid (EB) hast dann kannst Du natürlich nicht "abhauen".
    Solange Du keinen EB hast kannst Du Reisen wohin Du willst, denn es kann ja keiner erwarten dass Du, zu Hause, auf Abruf wartest. Wenn Du z.B. W&T (Work u. Travel) Down Under machen möchtest, dann würde ich das dem Kreiswehrersatzamt (KWA) schon mitteilen dass Du ein Jahr, oder zwei Jahre, im Ausland bist.
    Falls Du im Urlaub bist, und Du bekommst dann einen EB, sollte jemand das KWA informieren wann Du zurück bist. In der Regel stellen die Dich dann zurück.
    Gruss Tim


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    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • Servus Steffen, Tim,

    so ganz ist das nicht richtig. Ich war in der genau gleichen Situation.
    Wenn du länger als 3 Monate ins Ausland möchtest in der Zeit in der du zurückgestellt bist musst du das dem KWA melden. Und die zeigen sich nicht gerade begeistert, mir wurde das verwehrt und ich kenne leider auch niemanden dem es besser erging.
    Also melde das lieber und hoffe das es dir genehmigt wird. Andernfalls wenn du trotzdem ins Ausland gehst du den Einberufungsbescheid bekommst, und du nicht erscheinst, gilt das als Fahnenflucht und das ist eine Straftat.
    Ich hoffe für dich das alles bestens funktioniert..

    Gruß

    Daniel

  • Hallöchen,

    habe einen Zettel bekommen, auf dem steht, dass im dem Fall eine Geldstrafe fällig ist... weiß jemand was das heißt?
    Hab mal leise nachgefragt und die Tante hat mir auch gesagt, dass solange kein Wehrdienst abgeleistet wurde, eine solche Genehmigung nicht erteilt wird. 8o
    Was kann ich denn sonst noch tun? Bringen nachträgliche Atteste was oder gibts einen anderen Weg?

    Daniel wie hast du die Situatuion denn gelöst?

    Grüße,
    Steven

    Einmal editiert, zuletzt von Steven (7. Februar 2007 um 16:24)

  • Lemo/Daniel,

    ich denke, dass Du Steven und nicht mich direkt meinst. 8)

    Sicher ist, dass man die Experten der Bundeswehr nicht unterschaetzen darf!
    Einberufen wird man nur, wenn man als tauglich gemustert worden ist. Insofern kann man nach der Musterung nicht mal einfach so 'die Biege' (Fahnenflucht) machen, sondern sollte sich zurueckstellen lassen.
    Nach Deiner Rueckkehr nach Deutschland kannst Du dann weiter aktiv gegen die Einberufung vorgehen; bzw. total verweigern, Ziwi oder Ziwi im Ausland machen. Viel Glueck (bei guter Vorbereitung)!

    Ein User hier im Forum soll ja auf dem Weg zur Kaserne quasi nach Suedafrika und Australien (Perth) 'abgebogen' sein. Das finde ich sehr elegant! :]


    @Steven,
    ich habe gerade den Link nicht parat (bin in der Firma...), meine aber, dass ich weiter oben im Thread die Url zu Experten in Sachen Verweigern, Zurueckstellen, etc. gepostet habe. Die koennen Dir sicher am besten helfen.


    Cheers,
    Steffen

    ...A Mari Usque Ad Mare...

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