Melderecht in Deutschland
Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
deutschen Auslandsvertretungen in den USA zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann, insbesondere bei zwischenzeitlich eingetretenen
Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.
Es gelten das Melderechtsrahmengesetze und die Meldegesetze der Bundesländer nebst
etwaiger Durchführungsvorschriften.
Stand: Oktober 2004
Wer in Deutschland lebt, muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht):
Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich bei der für ihren Wohnort
zuständigen Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach Einzug in die Wohnung
anzumelden.
Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.
Abmeldung bei Umzug ins Ausland:
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss
sich bei der Meldebehörde abmelden.
Wie bekomme ich eine Abmeldebescheinigung?
Viele der Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen stellen inzwischen nur noch auf
besondere Anforderung Abmeldebescheinigungen aus. Diese können in aller Regel
über die Website der jeweiligen Gemeinde oder per Fax angefordert werden.
Gelegentlich ist dies sogar telefonisch möglich. Die Anschriften, Telefon-und
Faxnummern finden Sie im Internet: Geben Sie bei der Suchmaschine, z.B. Google,
den Namen des Ortes und den Begriff „Einwohnermeldeamt“ oder „Stadt-„ bzw.
„Kreis-„ bzw. „Gemeindeverwaltung“ ein. Falls Sie keinen Zugang zum Internet haben,
nutzen Sie bitte die internationale Telefonauskunft.
Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?
Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, brauchen Sie die
Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei den deutschen Auslandsvertretungen im
Ausland, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den
Wohnort in Ihrem Reisepass ändern können. Sind Sie in Deutschland noch gemeldet,
müssen Sie sich für einen neuen Reisepass zunächst an Ihre inländische
Passbehörde wenden. Falls deutsche Auslandsvertretungen als nicht zuständige
Behörden in einer Passangelegenheit für Sie tätig werden, fallen erheblich höhere
Gebühren an und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die innerdeutsche
zuständige Behörde die Auslandsvertretung zum Tätigwerden erst ermächtigen muss.
Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben?
Falls Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, die Ihnen jederzeit zur Verfügung
steht, können Sie gemeldet bleiben, auch wenn Sie den Hauptwohnsitz im Ausland
haben. Die vorhandene „Zweitwohnung“ wird-da in Deutschland einzige Wohnung-
automatisch zum Erstwohnsitz. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und
mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben. Wer eine solche
Wohnung nicht zur Verfügung hat, muss sich abmelden und wird-falls er/sie selbst
nichts unternimmt-häufig von Amts wegen aus dem Melderegister entfernt.
Falls ich die Möglichkeit habe, gemeldet zu bleiben, was muss ich bedenken?
Aus der melderechtlichen Situation ergeben sich viele rechtliche Konsequenzen. Hier
einige wichtige Beispiele:
• Bin ich nicht gemeldet, kann ich im Reisepass den ausländischen Wohnort
eintragen lassen. Sobald dies geschehen ist, erhalte ich bei Einkäufen in
Deutschland u.U. die Mehrwertsteuer zurück, falls ich den Gegenstand mit ins
Ausland nehme und ihn am Flughafen dem Zöllner mit dem Kassenzettel
(Ausfuhrkassenzettel/Tax Cheque) vorführe (d.h. ich muss ihn ins
Handgepäck nehmen!).
• Bin ich nicht gemeldet, ist das deutsche Generalkonsulat bzw. die deutsche
Botschaft, in deren Amtsbezirk ich wohne, für meine Passangelegenheiten
zuständig und ich erhalte dort einen neuen Reisepass.
• Bin ich nicht gemeldet, kann ich kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen
führen. Eine amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.
• Bin ich nicht gemeldet, so bin ich nicht mehr im Wählerverzeichnis für
Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und
Europaparlamentswahlen eingetragen. Auf kommunaler Ebene verliere ich
das Wahlrecht, für alle anderen Wahlen muss ich jeweils etwa 6 Monate vor
dem Wahltermin den Antrag auf Wiederaufnahme in das Wahlregister stellen.
• Bin ich gemeldet, kann ich zwar einen neuen Reisepass bei der deutschen
Botschaft, bzw. dem Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk ich wohne,
erhalten, zahle jedoch dafür eine erhöhte Gebühr
• Bin ich gemeldet, so unterliege ich der Kirchensteuerpflicht.
• Bin ich gemeldet, können mir gerichtliche Schreiben oder behördliche
Dokumente an meine deutsche Adresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt
als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Es ist mein Problem, falls ich
sie nicht oder verspätet erhalte.
• Bin ich gemeldet, so sind die Behörden des Wohnortes in allen Bereichen der
kommunalen Ebene für mich zuständig. Komme ich aus dem Ausland zurück
und bin nicht gemeldet, muss ich mich erst anmelden, bis ich Leistungen auf
kommunaler Ebene beanspruchen kann.
• Bin ich gemeldet, unterliege ich nach wie vor der Wehrpflicht. Melde ich mich
ins Ausland ab und wird ein entsprechender Antrag genehmigt, so ruht die
Wehrpflicht, d.h. ich kann in Friedenszeiten nicht zum Wehrdienst
herangezogen werden.
• Bin ich gemeldet, so bleibt mein Familienbuch-falls ich verheiratet bin-beim
Standesamt des Wohnsitzes. Melde ich mich ab, wandert dieses Buch zum
Standesamt I in Berlin.
Die melderechtliche Situation hat also zahlreiche Auswirkungen in den
verschiedensten Bereichen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie selbst
abwägen müssen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist, falls Sie eine Wohnung in
Deutschland beibehalten.