ZitatOriginal von Bleissy
naja das dumme (in deutschland) ist ja das die vogelhändler wenn du nich da bist ma flux die türe auf machen dürfen ...... in welchem umfang das auch in DU geht weiss ich nicht sprich aber eventuell mal den obergerichtsvolzieher an wenn es sowas bei euch überhaupt giebt ........ die kohle für unberechtigte öffnung bekommst du nur wieder wenn du klagst (leidige erfahrung) und das eigentum rücken die auch erst auf klagedrohung raus ............ mir haben die im ernst vorgeschlagen ich solle meine kohle beim schuldner einfordern (das haben die ernst gemeint)
Aber doch bestimmt erst nach etlichen Mahnungen oder einem "Vollstreckungstitel"