habe nach einem langem Tel.-Gespräch gerade eben mit meinem Cousin die Lösung! ( Hat mich jetzt doch selbst interessiert)
Ich habe da etwas verwechselt.
Das Finanzamt hat tatsächlich ein Doppebesteueungseinkommen mit Australien.
Das heisst die dürfen einen wg. dieser Sache ( doppeltes Einkommen) natürlich auch versteuern.
Was aber nicht heisst das die pfänden dürfen in Australien.
Es ist meinem Cousin kein einziger Fall bekannt wo die gepfändet haben.
Und es wären schon viele erfolgreich mit Schulden ins Ausland geflüchtet. Anders soll es bei der Schweiz öder Österreich sein. Da gibt es ein solch besonderes Abkommen. Wird aber selten gebrauch davon gemacht.
Das war die MINIVERSION von dem was ich eben alles erzählt bekommen habe.