Mir fällt dazu gerade noch was ein:
Ich weiss nicht, wie Du in Deutschland weiterhin gemeldet bleiben möchtest, ohne dort tatsächlich sesshaft zu sein. Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt (so nennen die das, glaube ich) ins Ausland verlegst, dann musst Du das bei Deiner Abmeldung angeben. Du könntest den Wohnsitz Deiner Eltern als zweiten Wohnsitz angeben. Wenn Dein erster Wohnsitz im Ausland liegt, wird in Deutschland ohnehin nur nach dem Land gefragt, in das Du auswanderst (so war es bei mir). Die Begründung dafür ist, dass die deutschen Behörden keine Kontrolle über die ausländischen Wohnsitz-Anmeldungen haben und von daher nehmen sie das gar nicht erst mit auf. Du müsstest Dich also bei Deiner Gemeinde abmelden und angeben, dass Du Deinen ersten Wohnsitz ins Ausland verlegst und als zweiten Wohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet bist.
Desweitern wollte ich Dir noch zu bedenken geben (für den Fall, dass ich das richtig interpretiere):
Wenn Dein Partner Deutscher ist und nicht die australische Nationaltät angenommen hat (wovon ich mal ausgehe, weil er ja erst seit 1,5 Jahren dort lebt) und Du ihn als Partner angibst und daraufhin als Partnerin einwanderst .... wie ist das dann mit einer Arbeitserlaubnis deinerseits?
Ich kann Deinen Fall nicht so gut beurteilen, da ich mich, was die Einwanderung angeht, nicht so auskenne. Ich weiss nur, was ich gelesen habe und was man mir bei der Botschaft mitgeteilt hat. Wenn ich jetzt Deinen Fall mit meinem vergleiche: Meine beiden Kinder sind Australier, da sie auf die australische Staatsbürgerschaft von Geburt an ein Recht haben, da der Vater Australier ist. Dann lebe ich mit meinem Partner auch schon seit über neun Jahren zusammen, was durch das Einwohnermeldeamt ja auch über die Jahre nachgewiesen ist. Ich stelle einen Antrag auf 'De-Facto-Visa', was auch kein Problem darstellt. Ich führe meine beiden Zeugen auf und mehr brauche ich eigentlich nicht. Dadurch, dass ich schon eine so lange Partnerschaft nachweisen kann, bekomme ich auch gleich ein unbegrenztes Visum und kein zeitlich begrenztes, was nach zwei Jahren verlängert wird (eventuell). In Deinem Falle erscheint mir aber, dass die wichtigsten Merkmale für ein 'De-Facto-Visum' fehlen.
Hast Du Dich schon mal bei der Botschaft erkundigt und was genau haben die zu Dir gesagt?
Viele Grüsse,
Nelly
* PS. Das interessiert mich, schreibe doch mal, was die Botschaft vorschlägt.