Super! Dann ist ja alles geklärt und der Thread kann geclosed werden.
Vielen Dank nochmal!
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Naja was heißt verurteilt worden, ich glaube man kann das als Verwarnung bezeichnen. Nach ein paar Auflagen nach der ersten Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren eingestellt, der Richter meinte ich muss es nirgends angeben wenn ich mich bewerbe oder so. Aber im Visum steht ja ob man jemals schon mal in irgend einem Land angeklagt worden ist wegen eines Verbrechens oder einer Straftat deswegen war ich mir unsicher!
Aber du könntest wirklich Recht haben danke !
Hi,
Naja wie die überschrift schon sagt hab ich ein kleines Dilemma was die Beantragung des Visums angeht. Ich wurde wegen einer sehr geringen Menge angeklagt und hab auch keine Vorstrafe weil es sich um ein Erstvergehen gehandelt hat.
Jetzt ist meine Frage ob ich das dann überhaupt angeben soll oder ob ichs lassen soll? Prüfen die jeden Einzelnen durch? Oder soll ichs angeben und krieg das Visum womöglich trotzdem?
Über Hilfe würd ich mich freuen danke schonmal im Voraus