Schliesse mich Topspin an, Annahme anderer Staatsbürgerschaft ohne BBG = deutsche Staatsangehörigkeit futsch. Falls du einmal deinen deutschen Reisepass in Australien verlängern musst, dann wird die deutsche Botschaft nach einem Nachweis deines Resident Staus fragen (proof of permanent resident status). Den kannst du dann ja als Australier nicht erbringen...
Beiträge von ChrisG
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Bei der "Vererbung" der australischen Staatsbürgerschaft macht es (nach heutigen Regeln) schon einen Unterschied, wie der Elternteil zu der australischen Staatsbürgerschaft gekommen ist. In der citizenship Urkunde von unserem 1. Kind steht ganz klar:
"Under the Australian Citizenship Act 2007, if a child is born to XXX after the date of this citizenship certificate, and that child is born OUTSIDE of Australia, he or she may be eligible for citizenship by descent, if XXX has been present in Australia (except as an unlawful non-citizen) for a total period of at least 2 years at any time before the child makes an application for citizenship by descent."
Sprich, sollten wir nun permanent in Deuscthland bleiben, und unser erstes Kind XXX bekommt ein Kind in Deutschland, hat aber nie länger als 2 Jahre in Australien gelebt, dann kann unser Enkelkind auch keinen Antrag auf citizenship by descent stellen. Das ist zawr ein recht theoretisches Szenario, aber durchaus möglich.
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Hallo Sidney1991,
Deine Situation ähnelt in etwa dem, was wir mit unseren Kindern durchmachen (auch wenn die noch weit von einem Studium entfernt sind).
Ich besitze beide Pässe, habe die australische Staatsbürgerschaft allerdings nicht aufgrund von meiner Abstammung (descent) erworben, sondern auf Antrag nachdem ich die vorgegebene Zeit als permanent resident in Australien gelebt habe. Dafür braucht es die BBG um nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Die Rechtslage ist hier klar: Wenn ein deutscher Staatsbürger eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, ohne eine entsprechende BBG Urkunde, dann ist die deutsche Staatsangehörigkeit WEG. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand davon in Deutschland etwas mitbekommt oder nicht. In dieser Situation weiterhin den deutschen Pass zu führen wäre genauso wie einen Asylantrag unter falscher Identität zu stellen: Man kommt vielleicht damit durch, ist aber trotzdem illegal im Land.
Deine Situation sehe ich allerdings etwas anders, weil dein Anspruch auf die australische Staatsangehörigkeit durch die australische Staatsbürgerschaft deines Vaters begründet ist. Lass mich versuchen das Ganze wie folgt zusammenzufassen:
1.) Kind in D geboren + mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsbürger = Kind ist automatisch deutscher Staatsbürger und bekommt auf Antrag einen deutschen Pass
2.) Kind in D geboren + mindestens ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt australischer Staatsbürger = Kind kann Antrag auf australische Staatsbürgerschaft stellen (citizenship by descent) und bei Erteilung selbiger einen australischen Pass beantragen
Punkt 2.) trifft auf unsere Kinder zu, und scheint auch auf deine Situation zuzutreffen. Eine BBG ist in diesem Fall überhaupt nicht erforderlich, da dein Anspruch auf die australische Staatsbürgerschaft mit dem Zeitpunkt deiner Geburt entstanden ist (also zeitgleich mit dem Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft). Unsere Kinder haben beide Pässe und bei der Meldebehörde ist auch die australische Staatsbürgerschaft hinterlegt.
Schau dir aber bitte unbedingt die Voraussetzungen für den australischen "citizenship by descent" genau an. Es ist wichtig wie dein Vater in den Erhalt der australischen Staatsbürgerschaft gekommen ist (ich nehme an durch Geburt in Australien als Kind mindestens eines australschen Staatsbürgers?). Bei unseren Kindern steht z.b. in der citizenship Urkunde drin, dass deren Kinder (also unsere Enkelkinder) nur dann Anspruch auf die australische Staatsbürgerschaft haben, wenn die Eltern vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre legal in Australien gelebt haben. Darüber hinaus must du, da du über 18 bist, die "good Character" Bedingungen erfüllen, sprich darfst keine Vorstrafen haben (was ich dir natürlich nicht unterstelle).
Fazit: Wenn dein Vater Australier seit Geburt an ist, dann stehen deine Chancen gut, dass du keine BBG brauchst und dein Antrag auf die australische Staatsbürgerschaft genehmigt wird.
G
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Hallo Theodor,
Ich habe selber den BBG Prozess durchgemacht, und habe meinen Antrag ausschliesslich mit deinem 2. Punkt begündet, also bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ich bin selber im Finanzbereich tätig, und selbst dort habe ich mehrere Stellenausschreibungen gefunden, für die man australischer Staatsbürger sein musste.
Durch meinen Job bin ich viel zwischen Australien und Europa unterwegs, da ist der deutsch Pass sehr hilfreich. Darüber hinaus habe ich noch Familie in Deutschland, falls ich einaml unvorhergesehenerweise länger in Deutschland bleiben muss, dann muss ich mir wenigstens keinen Kopf um ein RRV machen.
Viel Erfolg beim Antrag!
P.S.: Auf einen Agenten würde ich verzichten, das Geld ist anderswo bessr aufgehoben.
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Hallo zusammen,
Habe gestern einen Rückruf von der australischen Botschaft bekommen, es wurde bestätigt, dass das Kind mit deutschem Reisepass nach Australien einreisen kann, solange kein Antrag auf Citizenship by Descent gestellt wurde. Lediglich ein ETA ist erforderlich.
LG
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Danke für die Rückmeldung.
Bei uns geht es allerdings in die andere Richtung: Wir leben als Australier in Deutschland, ich habe neben der australischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. D.h. unser Kind wird, wenn es in Deutschland zur Welt kommt, zunächst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Die Frage ist, ob wir für die erste Reise nach Australien einen australischen Pass für das Kind benötigen, oder ob eine Einreise nach Australien mit deutschem Pass möglich ist, während wir als Eltern mit unseren australischen Pässen einreisen.
Die australische Botschaft in Berlin konnte leider nicht weiterhelfen, sondern hat uns an das Dpt. of Immigration & Border Protection verwiesen...
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Hallo zusammen,
Hat jemand eventuell auch Erfahrungen für die entgegengesetzte Richtung? Meine Frau und ich sind beide Australische Staatsbürger. Ich selber habe nach wie vor den Deutschen Pass (mit Beibehaltungsgenehmigung, wie sich das gehört ;-)). Wir erwarten ein Kind, das in Deutschland zur Welt kommen wird. Können wir mit dem Kind in Australien einreisen, wenn das Kind nur einen Deutschen Reisepass besitzt? Wir, als Eltern müssten mit unseren Australischen Pässen einreisen...
LG
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Danke Frieda, den Eindruck bekomme ich langsam auch. Keine Sorge, ich werde hartnäckig bleiben. Ehepartner aus Asutralien haben es aufgrund der visafreien Einreise allerdings schon viel besser als Ehepartner aus anderen Ländern.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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Hallo zusammen,
Ich würde dieses Thema gerne wiederbeleben und meine eigenen Erfahrungen beitragen. Eventuell weiss jemand Rat und kann Tipps geben.
Ich besitze die australische und deutsche Staatsangehörigkeit (bin vor 10 Jahren nach Australien als Student, dann PR onshore beantragt und 2008 erhalten, 2010 Erhalt der australischen Staatsangehörigkeit nachdem ich aus Deutschland meine Beibehaltungsgenehmigung bekommen hatte). Seit 2013 verheiratet mit einer Australierin (in Australien geheiratet).
Der Job hat mich nun wieder nach Deutschland geführt. Arbeitsantritt und Einreise waren für mich aufgrund des deutschen Passes kein Problem. Meine Ehefrau ist, wie von der deutschen Botschaft in Sydney empfohlen, als Tourist ohne Visum eingereist und wir haben dann (vor Ablauf der 90 Tagefrist) bei der Ausländerbehörde Bremen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung für sie beantragt.
Dort wurde uns mitgeteilt, dass der A1 Sprachnachweis erforderlich sei, bevor die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könne. Ich dachte bisher, das Australier (so wie Staatsangehörige aus Japan, den USA, S. Korea etc.) von diesem Sprachnachweis befreit seien? Ich habe bereits mehrfach bei der Ausländerbehörde nachgehakt wieso der A1 nun auch für australische Staatsbürger erforderlich ist, ohne allerdings eine zufriedenstellende Antwort bekommen zu haben. Meine Frau kann in der Zwischenzeit in Deutschland bleiben (Fiktionsbescheinigung wurde von der Ausländerbehörde ausgestellt).
Unabhängig von dem A1 Nachweis hat meine Frau einen Sprachkurs belegt hier in Bremen, denn sie konnte bis zu unserem Umzug so gut wie kein deutsch. Ich denke sie wird den A1 Test im ersten Anlauf bestehen, aber es würde mich dennoch interessieren ob jemand anderes hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Gibt es eventuell ein temporäres 1 Jahresvisum für Australier, da wir in den kommenden Monaten mehrfach ein- und ausreisen müssen, was eventuell mit dem Touristenvisum schwierig wird (Einreise als Tourist nur für 90 Tage innerhalb von 180 Tagesfrist möglich).
Hätte ich ausschließlich die australische Staatsbürgerschaft, dann wäre der A1 Test nicht erforderlich (dann bräcuhte ich allerdings ein Visum für Deutschland). Dieser ist laut Ausländerbehörde nur für den Zuzug zu deutschen Ehepartnern erforderlich, was ich merkwürdig, gar etwas diskriminierend finde.
Freue mich auf Rückmeldungen.