Beiträge von ralfio

    Das Thema ist zwar schon etwas älter, dennoch wird der eine oder andere hin und wieder einen Zahnarzt brauchen :D
    Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine der diversen privaten Krankenversicherungen abzuschließen, sollte sich erkundigen, ob ein wohnortnaher Zahnarzt als "preferred provider" bekannt ist. Das hat zwei Vorteile:
    1) Der Zahnarzt akzeptiert die von der Versicherung vorgegebenen Preise, diese liegen i.d.R. niedriger als die frei kalkulierten Preise.
    2) der Zahnarzt kann online den Anteil der Versicherung direkt abrechnen. Man muß also nur noch den Eigenanteil zahlen und die Rechnung auch nicht mehr zur Erstattung einreichen.

    Grüße
    Ralf

    Wenn man in die antiquarische GOZ (1988) einen Blick wirft, sollte man wissen, daß die Abrechnung heutiger Kunststoffüllungen als Analogposition zu Einlagefüllungen erfolgt. Dies sind die Positionen 215, 216, 217. Die angegebenen Preise sind Einfachsätze, der Durschnittsmultiplikator liegt bei 2,3 davon kann man nach oben oder unten abweichen.

    Die Abrechnung einer notwendigen Füllung beim Kassenpatienten wird folgendermaßen durchgeführt: Position für Kunststoffüllung x Multiplikator - Erstattung der Kasse für die Amalgamfüllung.
    Die sogenannten Begleitleistungen (Anästhesie) sind Kassenleistung.

    Welche der Positionen gewählt wir, ist abhängig davon, wieviele Zahnflächen zu ersetzen sind.

    Anders sieht es bei Kunststoffüllung auf Wunsch ohne medizinische Indikation aus. Hier hat der Patient keinen Anspruch auf den Zuschuß der Krankenkasse. Das ist gesetzlich geregelt. Warum rechnet es der Zahnarzt nicht trotzdem so ab? Erstens ist es Abrechnungsbetrug und zweitens weiß man bei den Kassen nie, ob man Dank der tollen Budgets überhaupt das Geld bekommt. Man wäre als Zahnarzt daher mit dem Klammerbeutel gepudert, sollte man nicht die vollständige Privatabrechnung ausnutzen.

    Gruß
    Ralf

    Ich melde mich mal von der anderen Seite des Behandlungstuhls, nämlich der bohrenden Seite :D
    Die Zahnarztausbildung in AU ist sicherlich nicht schlechter als in D, lediglich der Bereich der aufwändigen und hochwertigen Prothetik ist in Deutschland besser. Da ich mich zur Zeit durch die Anerkennungsprüfungen durcharbeite, weiß ich, wovon ich spreche.
    Die Honrare in AU scheinen ja reichhaltig zu sein, ein Zahnarzt in D erhält von der gesetzlichen Krankenkasse für die halbjährliche Kontrolluntersuchung immerhin die fürstliche Entlohnung EUR 15,30, für Zahnstein entfernen EUR 13,60 und für die Entfernung aller vier Weisheitszähne mit Röntgen und sonstigem Gedöns etwa 310,- Diese Beträge mögen bei einzelnen Kassen im Bereich von Cent-Beträgen schwanken.
    Vorteil der AU-Honorare: Der Arzt kann sich wirklich Zeit für jeden Patienten lassen, ein nicht zu unterschätzender Vorteil bezüglich Gesundheit und Heilung.

    Gruß
    Ralf

    Hallo "dracula",

    wenn vielleicht auch etwas verspätet, hier noch ein paar Informationen, da ich das ganze Verfahren zur Zeit auch durchziehe.

    Du musst bei der ADC deine Zulassung zur Prüfung beantragen, dazu musst du beglaubigte Kopien sämtlicher Studienunterlagen einreichen und das Anmeldeformular beilegen (gibt es als download). Zudem ist eine dreijährige Berufsausübung vor Antragstellung erwünscht. Der Spaß kostet dich schon mal $460,-

    Parallel dazu kannst du schon mal den Englisch-Test absolvieren. Es wird nur der OET anerkannt (Kostenpunkt ca. $ 550,-). Dieser findet meist viermal im Jahr statt, unter anderem in Berlin. Du musst in allen vier Teilen die Note "A" oder "B" bekommen. Den Test (oder Teile davon) darfst du beliebig oft wiederholen. Auf das Ergebnis wartest du 6-12 Wochen! Der Test ist allerdings nur zwei Jahre gültig.

    Nach bestandenem OET kannst du dich für die Preliminary Examination anmelden , Kosten ca. $ 860,-. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Test (Multiple Choice und ein paar frei zu beantwortende Fragen. Fragenkataloge gibt es im Internet). Dieser Test findet jeweils im März und September statt, mehrere Orte in Europa sind immer dabei. Anmeldeschluß ist der 1. Dezember bzw. 1. Juni. Hier erfährst du das Ergebnis wieder 6-8 Wochen später.
    Dann kannst du dich für das "Final Exam" anmelden, Kosten z.Zt. $ 5005,-. Dieses dauert 6 Tage und wird in Melbourne und wohl auch Sydney abgenommen, Zeitpunkt Juni und November. Nach bestandenem Examen bekommst du von der ADC ein Dokument, mit dem du aus Sicht der Zahnärztekammer in Australien als Zahnarzt arbeiten darfst. Dieses Dokument brauchst du für deinen Visaantrag.

    Du kannst für den klinischen Teil auch noch lVorbereitungskurs besuchen, Kostenpunkt $15.000,- bis $20.000,-.

    Hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben
    Ralf