Vielen Dank für die Rückmeldung!
Wir bei dem Antrag denn nach Art bzw. Höhe der Vorstrafe gefragt? Oder muss man nur sowas beantworten wie "Sind Sie jemals irgendwo straffällig geworden?"? Denn diese Frage wäre ja recht allgemein und würde sowohl eine Beleidigung als auch bspw. einen Mord mit einbeziehen, was hier dann ja ein riesiger Unterschied wäre.