ich weiß ja nicht, um welche Art es sich hierbei handelte....
http://de.news.yahoo.com/afp/20070814/t…-4ffd8ef_1.html
Beiträge von Jakob185
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Hi Ihr Lieben,
zur Antwort von Dingo-truck: ich glaube, hier liegt ne Verwechselung vor: es gibt ein Doppelbesteuerungs(!!!)abkommen, was besagt, dass Du nicht in zwei Ländern steuerlich veranlagt wirst.
Aber generell muss es doch möglich sein, in zwei Ländern einen Rentenanspruch zu haben......
Wenn ich mich täusche, bitte entschuldige meinen Einwand.
Gruß..... -
Hi Silke,
wenn Du von Australien wieder nach Deutschland zurückgehen solltest kannst Du Dir die in DU gezahlten Rentenbeiträge auszahlen lassen.....Die Rentenansprüche aus Deutschland gehen Dir nicht verloren, aber letztendlich ist auch die Zahl der Beirtagsjahre wichtig für die Berechnung der Rente in D. Daher solltest Du über eine freiwillige Beitragszahlung nachdenken.
Lass Dir aber am besten von der BfA eine schriftliche Auskunft geben.Nur ergänzend angemerkt, weil es ein ähnliches Thema ist: wenn Du in Australien arbeitest brauchst Du keine Anwartschaft auf die gesetzliche Krankenversicherung in D mehr halten, wie das noch bis Anfang des Jahres sinnvoll war. Seit 1.4.07 besagt §5, Abs. 1 Nr.13, SGB5, dass Du nach Arbeitsaufenthalt im Ausland (mit Verlegung des Wohnsitzes) wieder in die gesetzliche KV aufgenommen werden musst.
Sinnvoll ist aber, die Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten, weil bisher gezahlte Beiträge sonst verfallen und im Falle eines Unfalls fünf Jahre vor dem Unfalltag die Versicherung bestanden haben muss.....!!!
Aber das ist nur mein laienhafter Wissenstand, aber bietet Dir hoffentlich nen guten Ansatz zum Nachfragen bei den Behörden und Versicherungen.Gruß.