@ bluelakelizzard: Ledigkeitsbescheinigung? Unser celebrant meinte zu mir, dass ich nur eine Kopie meiner Geburtsurkunde/meines Reisepasses benötige... Oder ist das von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich? Bei uns wird es NSW.
Beiträge von PP_89
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Für den reinen Transport (Frankfurt - Sydney) zahlen wir ca. EUR 2650 pro Hund (haben zwei Labradore).
Hinzukommen Tierarztkosten in Deutschland in Vorbereitung der Einreise (zahlreiche Impfungen, Bluttests etc), Kosten für die Import-Permit sowie Quarantänekosten und Kosten für den Dogwalker während der Quarantänezeit in Australien. Ich denke, wir werden am Ende so bei EUR 3500-4000 pro Hund landen.
Teurer Spass, aber natürlich gibt es keine für uns vertretbare Alternative...
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M.E. erlischt das Tourivisum entweder zum Zeitpunkt der Gewährung oder spätestens der Aktivierung des PR-Visums.
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Australia Post oder unaccompanied baggage am Flughafen (letzteres geht aber nur, wenn man ein entsprechendes Ticket hat).
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Hi,
habe einen Voucher von American Airlines in Höhe von US$ 250 (EUR 183) erhalten. Der Voucher ist 12 Monate gültig und übertragbar. Ich kann ihn leider selbst mangels entsprechender Urlaubstage nicht nutzen, biete ihn daher zum Preis von US$ 200 (EUR 150) zum Verkauf an.
Kann den Voucher entweder versenden oder in Berlin bzw ab Februar in Sydney persönlich übergeben.
VG
PP -
Es stimmt, dass Australier kein Visum benötigen. Sie dürfen sich 90 Tage innerhalb der Schengenstaaten bewegen.
Mein Verlobter musste noch nie finanzielle Mittel oder Hotelbuchung vorweisen. Als er noch in Australien lebte und mich in Dtl besucht hat, reichte ein Rückflugticket, nach dem aber auch nicht der dt. Zoll, sondern die Fluggesellschaft am Check-In in Australien gefragt hat.
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Ok, hatte aufrgund dieses threads dachte ich, Du hättest evtl das prospective marriage beantragt. Da das visa subclass 300 eben letzteres ist.
http://australien-forum.de/thread.php?thr…ilightuser=4272
Ich dachte, dass das dept. of immi. schon recht streng auf die 12 Monate schaut, wenn es keinen waiver gibt, aber Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel :).
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@ Mondaria:
Nochmal: bevor Du solche statements machst: bist Du Dir sicher, dass Du damals in Berlin das "De Facto Partner Visa" beantragt hast (um das es der Fragestellerin geht) und nicht das "Prospective Marriage Visa"??? Die Voraussetzungen für die beiden Visa weichen voneinander ab!
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Schau mal in den Thread "Parntervisa für Österreicher". 12-monatiges Zusammenleben ist unter gewissen Umständen nicht mehr erforderlich.
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De facto spouse bedeutet gerade NICHT, dass man heiraten will. Evtl verwechselst Du das mit dem prospective marriage visa...?!
Ich konnte bisher auch keine Vorschrift finden, aus der sich ergibt, dass der Sponsor geschieden sein muss...es muss m.E. lediglich glaubhaft dargelegt werden, dass die eheliche Beziehung beendet ist.
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Die Voraussetzung des 12-monatigen Zusammenlebens kann durch die Möglichkeit seine de facto relationship in NSW registrieren zu lassen, seit Neuestem "umgangen" werden:
Siehe section "waiver":
http://www.immi.gov.au/media/fact-she…ationship.htm#dHinsichtlich der registration der de facto relaitonship, siehe hier:
http://www.cityofsydney.nsw.gov.au/community/serv…tionProgram.aspBeweise dahingehend, dass eure Beziehung "genuine" ist, benötigt ihr aber trotzdem!
Viel Erfolg.
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Schöne Bilder...da stellt sich doch tatsächlich wieder die Vorfreude ein
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Das mit der relationship declaration ist eine gute Idee. Ansonsten sammelt halt soviele Beweise, wie möglich. Eröffnet einen gemeinsamen bank account...seid ihr gemeinsam Mitglied beim gleichen Gym o.ä....sammelt Flugtickets und alles andere, was belegen kann, dass ihr eine genuine relationship habt.
Was das Kind angeht: natürlich würde das zu dem ein oder anderen waiver einer sonst evtl zwingenden Anforderung für das visa führen, aber führe Dir auch vor Augen, was das abgesehen davon noch bedeutet. Ihr seid noch nicht wirklich lange zusammen und lebt gerade mal 8 Monate gemeinsam unter einem Dach. Wenn ihr ein gemeinsames Kind in Australien bekommt, dann bedeutet das im worst case (Trennung und er ist nicht damit einverstanden, dass das Kind Australien verlässt), dass Du entweder ohne das KindAustralien verlassen musst oder Du dort bleiben musst bis das Kind 18 Jahre alt ist und alleine seinen Aufenthaltsort bestimmen kann. Die Entscheidung ein Kind zu bekommen sollte m.E. ohnehin nicht übers Knie gebrochen werden, aber vor dem Hintergrund einer australisch-deutschen Beziehung, sollte man sich im Vorfeld auch ganz klar über die Kosenquenzen sein, die eintreten, wenn nicht alles so schön verläuft, wie man es sich vorstellt.
Mein Rat: bekomm erstmal Dein Visum, lebt eine Zeit zusammen und entscheidet dann in Ruhe und bewusst für das Kind - ohne im Hinterkopf zu haben, dass ein Kind ja auch schneller zu einem Visum verhelfen kann.
VG
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Nur kurz zur Info:
wir haben beide Import Permits (importieren zwei Hunde) heute erhalten.
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Ich selbst kann über keine persönlichen Erfahrungen berichten, bin aber ziemlich sicher, dass der Familienstand ledig/geschieden/verwitwet nicht unmittelbare Voraussetzung für das de facto spouse visa ist.
Wichtig ist nur, dass ihr beweist, dass ihr beide in einer de facto Beziehung seid und ihr keine Beziehungen mit Dritten habt. Wenn die Scheidung noch nicht durch ist, dann sollte Dein Partner auf anderem Wege darlegen, dass die Trennung endgültig ist und die Scheidung ansteht. Abgesehen von scheidungsbezogenen Dokumenten, könnten er und Freunde/Familienangehörige und - wenn das Verhältnis dies zulässt - auch seine Ex-Partnerin) statutory declarations abgeben, dies dies darlegen.
Wichtig ist aber auch, dass ihr mehr als 12 Monate in einer de facto relationship gelebt hat. Bevor das der Fall ist, würde ich die Bewerbung nicht in Angriff nehmen, da die bestehende Ehe ja bereits ein Stolperstein ist, der überwunden werden muss.
Viel Erfolg!
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Wir haben am 18.9. beantragt und auch noch nichts gehört...aber es soll ja auch ca. 10 business days dauern!
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Danke auch Dir
Soweit ich weiss gibt es den Steuervorteil aber rückwirkend für das Steuerjahr. Das heisst, dass es völlig egal ist, was auf der Lohnsteuerkarte steht - ich kann theoretisch am 31.12.2010 heiraten und für das gesamte Jahr 2010 den Differenzbetrag Steuerklasse 3 zu SK 1 zurückverlangen.
Das mit dem Steuerausgleich funktioniert leider wegen Überschreitung des Freibetrages nicht.
Werde wohl mal beim Finanzamt anrufen ...
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Danke für die Klärung dieser Frage
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Hi zusammen,
ich werde Anfang des Jahres zurück nach Australien ziehen und mich in Deutschland abmelden. Da ich im April heirate und direkt nach der Eheschliessung meinen Namen ändern werde, muss ich mich abmelden, da ich sonst die Namensänderung nicht beim Generalkonsulat erklären könnte. In den Monaten Januar/Februar werde ich allerdings noch Gehalt in Deutschland beziehen. An welches Finanzamt richte ich also meine Steuererklärung für 2011, wenn ich gar nicht mehr in Deutschland gemeldet bin? An das FA des letzten Wohnsitzes?
Kann ich Australien als Erstwohnsitz angeben und einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten? Dann müsste es ja eigentlich möglich sein, den Namen beim Konsulat zu ändern, da Erstwohnsitz in Australien und die Steuererklärung in Dtl beim FA des Zweitwohnsitzes durchzuführen, oder?
Eine weitere Frage:
Da ich ja durch die Heirat in eine bessere Steuerklasse rutsche - muss ich das eigentlich direkt nach der Heirat erklären oder kann ich das auch erst im Rahmen meiner Steuererklärung machen? Da ich in Australien heirate, muss ich die Ehe erst in Deutschland registrieren, um in der Steuererklärung die bessere Klasse zu haben oder reicht eine Apostille der Heiratsurkunde aus?Schonmal vielen Dank im Voraus.
PP
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Ah, ok. Verstanden
Danke und VG nach Gladstone