Beiträge von Sid73

    Hallo,

    ich habe im letzten financial year in GER einige Aktien und Fondsanteile verkauft. Das ich die bei der Tax return mit angeben muss, ist mir klar.

    Was ich nicht weiss: muss ich als Einkommen den Betrag angeben, den ich dafür bekommen haben (Verkaufswert), oder nur den "Gewinn" (also Kaufwert - Verkaufswert)? Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Danke & Gruss

    Zitat

    Original von ILOVESYD86
    1) Sollte mein Freund ein skilles - independent migration Visa 189 beantragen, was passiert zwischen Beantragung und Genehmigung (oder im schlimmsten Falle Ablehnung)? Kann er innerhalb dieser Zeit im Land bleiben und arbeiten oder muss er als Tourist kommen ohne Arbeitserlaubnis?


    It depends... Erstmal zur zweiten Frage: das kommt zunaechst mal darauf an, ob das Visum Off-shore oder On-shore beantragt wird. Wenn er von hier aus beantragt, bekommt er ein Bridging Visa, welches die gleichen Bedingungen wie sein (dann) aktuelles Visum hat. Dieses ist bis zur Entscheidung ueber den Antrag gueltig (gleiches gilt fuer Dich, wenn Du mit auf dem Antrag stehst). Danach darf er entweder bleiben oder hat 4 Wochen Zeit das Land zu verlassen (wie das mit Widerspruechen ist, weiss ich nicht).

    Bei Off-shore-Antraegen heisst es off-shore warten, bis ueber den Antrag entschieden wurde. Zumindest einen Teil der Wartezeit hier als Touri zu verbringen kann man machen, wird aber nicht so gern von der DIAC gesehen. Ob es auch konkrete Nachteile (Bearbeitung verzoegert sich, etc.) gibt, weiss ich nicht.

    Ob er das 189er beantragen sollte, haengt wohl davon ab, ob er den Punktetest besteht. Da er skilled employment + vermutlich PhD vorweisen kann scheint das kein Problem zu sein.

    Zitat

    Original von ILOVESYD86
    2) Wenn beim 189 vom Partner die Rede ist, bedeutet das Ehepartner oder kann es auch nur Freund/in sein wie bein dem Partnervisum wenn die Beziehung länger als ein Jahr besteht?


    Ja, wenn ihr laenger als 1 Jahr zusammen seid (!) und das nachweisen koennt (gemeinsame Vertraege, Rechnungen, Konten, etc.) wird das als 'de-facto'-Partnerschaft gewertet.

    Zitat

    Original von katoz
    Und andere müssen ja gewarnt sein, findest du nicht?


    Sicher doch, aber das Warnschild ist ja inzwischen auch wirklich nicht mehr zu uebersehen...

    Bei Festnetz waere das relativ klar, aber bei Mobilfunkvertraegen?

    Zitat

    In der Praxis ist es den Mobilfunkunternehmen möglich weltweit die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Ein Sonderkündigungsrecht scheidet in einem solchen Fall laut TKG aus. Insbesondere bei Umzügen ins Ausland ist aber zu prüfen, ob es sich tatsächlich um die gleiche Leistung handelt.


    ebenfalls aus http://www.recht-alltaeglich.de/2012/07/neues-…rags-bei-umzug/

    Aber wenn euch euer guter Ruf egal ist, wie waere es mit folgender Variante: [list=1]
    [*]neues Konto eroeffnen
    [*]Provider dieses Konto fuer die Einzugsermaechtigung mitteilen
    [*]Konto vor dem Abflug loeschen
    [/list=1]
    Das wuerde ich aber natuerlich _niemandem_ empfehlen!!!

    Bei uns hatte die T. erst nachgegeben, als wir ihnen auch noch einen australischen Mietvertrag zugeschickt hatten. Aber bei uns ging es auch um Festnetz und wir zahlten per Rechnung.

    Bei uns war das so:

    1. NAATI Uebersetzung hat gereicht. Beglaubigt werden mussten nur Kopien der Paesse, Geburtsurkunden, usw.

    2. Brauchten wir nicht, aber ich wuerde mir das Zeugnis nach DE schicken lassen.

    3. Nun ja - wir haben nur einen Antrag eingereicht, aber soweit ich das mitbekommen habe: immer!

    Nochmal zum dem Agent: hat der euch so _richtig_ sitzen lassen? Ihr koenntet dies ggf. der MARA melden (https://www.mara.gov.au/).

    Cheers,
    Sid73

    Das ist ja zunaechst mal 'nur' ein Gesetztentwurf, auch wenn der Bundeswahlleiter offenbar sehr zuversichtlich ist, das sich unsere Volksvertreter in den kommenden drei Monaten da auf etwas einigen werden...

    Stay tuned! :)

    bis zu 2 der letzten 5 Jahre in AUS --> RRV fuer 1 Jahr
    ab 2 der letzten 5 Jahre in AUS --> RRV fuer 5 Jahre

    http://www.immi.gov.au/migrants/resid…-visa-works.htm
    To be granted a visa for five years, you must have lived in Australia as a permanent resident for at least two of the last five years. Alternatively, if you do not meet this residence requirement but you can demonstrate substantial ties of benefit to Australia you may be eligible to be granted the visa for one year.

    So wie ich das verstanden habe, bezog sich die Einverstaendniserklaerung darauf, dass der Vater zustimmt, dass das Kind mit nach AUS darf ("right to determine the place of residence").

    Sorgerecht <> Aufenhaltsbestimmungsrecht! War mir auch neu...

    Frage 33 in 47sp.pdf:
    Do you have the sole legal right to determine where each child shall live or to remove each child from their home country?

    No --> You must attach a statutory declaration from each of these people giving permission for the child(ren) to migrate.

    Yes --> Attach a certified copy of the court order giving you the sole legal right to determine where the child shall live or the right to remove the child from the country.

    Zitat

    Original von nicapau
    Welchen Status habe ich, bis die Entscheidung für mein Partnervisum gefällt ist?


    Das Bridging Visum hat die gleichen Konditionen wie Dein bisheriges Visum. Allerdings gibt es beim WHV die kleine Feinheit, das der 6-Monatszeitraum zurückgesetzt wird, d.h. Du könntest für den gleichen Arbeitgeber weitere 6 Monate arbeiten. Lies Dir dazu mal diesen Thread durch: http://www.australiaforum.com/visas-immigrat…rtner-visa.html

    Zitat

    Original von nicapau
    Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Partner-Visums?


    Bei uns hat es fast ein Jahr (2010/2011) gedauert.

    Bezüglich des Anfangstermins würde ich auch mal anrufen. Das kann Dir hier schlecht einer sagen, weil es auch Ermessenssache des CO ist.

    Viel Glück!

    Zitat

    Original von sara_12
    ...das WHV hab ich schon weg.


    Das 2. auch? Die Betonung lag auf second.

    Zitat

    Original von sara_12
    Danke für den Tipp, nur leider kann er aufgrund seines super Jobs nicht wirklich weg


    Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gruende.

    Da muessen wohl 2 Dinge unterschieden werden:
    a) ich darf mich in Australien als PhD bezeichnen und
    b) mein Doktortitel bringt mir 5 Punkte

    Ich nehme an, fuer Dich ist erstmal b) wichtiger.

    Antwort auf Deine Frage: kommt drauf an...

    Genauer gesagt auf Dein Fachgebiet und wie das DIAC das sieht:

    The authority that conducts your skills assessment will determine whether any qualifications earned outside Australia are of a standard that is comparable to the relevant Australian qualification.
    Quelle: http://www.immi.gov.au/skills/skillse…-qualifications

    Standards are determined by criteria set down by the Australian Government. The Minister for Immigration can refer the matter to Vetassess (Vocational Education Training and Assessment Services) for assessment if it is unclear that a qualification reaches the standard.
    Quelle: http://www.hwimmigrationlawyers.com/immigration-news/310-points-test-for-skilled-migration##d

    Viel Erfolg!

    Zitat

    Original von Matthias
    Ein Migration agend sagte mir ich sollte erst den IELTS Test machen danach könnten wir weiter sehen.


    Kommt wie gesagt auf das Visum an (genauer gesagt auf die zu erwartende Bearbeitungsdauer). Vielleicht will er auch vermeiden, dass Du die Antragsgebuehr zahlst und dann kein Visum bekommst, weil Du den Test 5x verbaselst hast...

    Zitat

    Original von Matthias
    Das kann ja bedeuten, dass ich den Test wiederholen müsste...


    Jepp

    Zitat

    Original von Matthias
    Dann wäre es ja sinnvoller erstmal das Visum zu beantragen nur ist die Punktezahl vom IELTS test wiederum wichtig für den Visum Antrag.


    Wenn Du die 5-Extra-Punkte meinst: wenn Du die im Antrag angibst, muessen die natuerlich auch im Test bestaetigt werden. Wann der gemacht wurde, ist da erstmal zweitrangig - gueltig muss er natuerlich sein.

    Zitat

    Original von Matthias
    Welche Reihenfolge ist denn gängig? Am besten alles gestern?


    Poste doch mal noch ein paar mehr Details: welches Visum?, IELTS schon gemacht?, wenn 'ja' wann? etc. - das macht eine Empfehlung einfacher, als alle moeglichen Faelle abzudecken.