Eine Reiserücktrittsversicherung leistet nur aus versichertem Grund. Und das heißt im Normalfall Krankheit oder Tod eines Reiseteilnehmers oder eines nahen Verwandten. Manche leisten auch bei unerwarteter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsangebot, Schwangerschaft, o.ä. Da kein versicherter Grund vorliegt, ist die Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall unerheblich.
Ein Reisepreis-Sicherungsschein sichert das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters ab. Die Lücke, die hier besteht, ist das Reisebüro. Am besten zahlt man immer direkt an den Veranstalter. Den Sicherungsschein erhält man mit der Buchungsbestätigung. Vor Erhalt des Sicherungsscheins muss man nichts bezahlen, auch keine Anzahlung. Ein Sicherungsschein ist nur bei einer Pauschalreise vorgeschrieben, d.h. Buchung von mehreren Leistungen im Paket (meist Flug und Hotel).
Falls der Flug tatsächlich bei Qantas nicht bezahlt worden ist, sehe ich in diesem Fall eher schwarz. Der bezahlte Betrag sollte dann gegenüber dem Insolvenzverwalter als Forderung geltend gemacht werden. Die Chancen, hiervon etwas zurückzubekommen, sind eher gering, da offenbar das veruntreute Geld ja verschwunden ist.
Viele Grüße, Eckart