Zitat
Wirklich? Das war ok so bei dir? Auch bei ACS? Und wann war das? Ich habe irgendwo gelesen, dass sie die Bedingungen im Jahre 2013 geändert haben.
War dieses Jahr im Januar (fuer meine Freundin)
Zitat
Also da steht jetzt drin, auf jedem Dokument solle so etwas in der Art "certified true copy of original document" stehen. Und meine Übersetzungen sind ja nur NAATI-zertifiziert. Reicht das auch?
Das stimmt, Uebersetzungen und Beglaubigungen sind zwei verschiedene Dinge.
Nach laengerer Recherche in unserer Kueche hier noch mal die Zusammenfassung wie es laeuft:
Beispiel: Diplomurkunde, zweiseitig
Original:
Seite 1, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
Seite 2, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
Uebersetzung
Seite 1, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
Seite 1, uebersetzt nach Englisch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
Seite 2, deutsch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
Seite 2, uebersetzt nach Englisch -> scannen, drucken, beglaubigen lassen
Die beglaubigten Seiten dann wieder einscannen beim ACS hochladen. Insgesamt also 6 Seiten. Das gibt uebrigens noch Spass mit der File-Komprimierung und der maximalen Dateigroesse. Aber wir sind ja Informatiker 
Noch mal zum Thema Beglaubigungen:
Wir haben den Vorteil, dass wir in Australien wohnen und Beglaubigungen hier eine kostenloser Service ist, den z.B. Apotheken anbieten.
Als ich seinerzeit ACS gemacht habe, hatte ich noch in Berlin gewohnt und das von einem Rechtsanwalt auf Englisch beglaubigen lassen. Kann mich noch gut erinnern, dass ich mehrere Kanzleien angerufen hatte, weil manche Anwaelte jeweils Mondpreise genommen haetten (~25 EUR pro Seite oder so).
Viel Erfolg
Melde Dich gerne bei weiteren Fragen, auch per PN wenn Du willst.
ps: Wir haben uebrigens jeweils Diplomurkunde und -Zeugnis eingereicht (Weil Du nur von einem Dokument geschrieben hast)