Lafha

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    • LAHFA: Living Away From Home Allowance

      Wohnt einer zB in Deutschland, hat Familie dort und arbeitet auf ein 457 in Australien, dann bekommt er eine Auslösung gezahlt vom Arbeitgeber, zB Mietzuschuss, Wagen, Essen, und diese werden dann nicht versteuert unter dem Fringe Benefit Tax. Praktisch heisst das, dass der Arbeitgeber viellecht 20% vom Gehalt als Fringe Benefits zahlt, was am Ende das gleiche ist wie Salary Sacrifice, man bekommt sozusagen eben ein Teil des Einkommens Steuerfrei. Nicht alles was an LAHFA gezahlt wird ist Steuerfrei, aber Miete und Essen schon. Der Sinn hinter dieser Regelung ist damit der Arbeitnehmer nicht Steuern zahlt auf Unkosten um einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten.


      Wohnt man in Australien mit Familie, hat kein Zuhause mehr im Ausland, dann ist man nicht "Living Away From Home", und dann werden Mietzuschüsse und dergleichen unter dem Fringe Benefit Tax versteuert. In diesem Fall ist kein zweiter Wohnsitz vorhanden, und gibt es deswegen keine Steuerfreiheit.

      Mehr hierzu, Seite 109

      ato.gov.au/content/downloads/FBTBetterPracticeGuide.pdf

      Dieser Artikel ist von 2006 vom Australian Tax Office, also relativ neu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von AussieHans ()

    • Danke Yvonne =)

      Weisst du zufälligerweise wie der Betrag der LAFHA (accomodation&food costs) berechnet wird? Wo muss der AG dieses Verfahren anmelden/deklarieren?

      Merci im voraus für deine/eure Hilfe.

      Grüsse,
      Theresa
    • Hi,

      die liebe steuer...

      ich muss zwar zugeben ich hab den rest ueber lafha im forum noch nicht gelsen (so ist es halt wenn man net so viel zeit hat)

      ich versteh das mit der living away from home allowance etwas anders. wenn man von den AG per diems gezahlt bekommt ist natuerlich schon und gut, aber LAFHA hat meiner meinung nach nicht viel mit dem AG zu tun. wenn man "away from home" arbeitet setzt man das einfach von der steuer ab entsprechend den aktuellen zahlen.

      LG Kathleen
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;54;80/st/20061006/e/Australia+I%27m+coming%21/dt/6/k/3cce/event.png[/img]


      Live your dreams and don't dream your life!
    • Hallo und vielen Dank für eure Antworten.

      Mein Freund und ich verlassen die Schweiz Ende Oktober. Wir lösen unseren Wohnsitz komplett auf -> d.h. Null Anspruch auf die LAFHA, korrekt?

      Hmm .. hat demzufolge jeder hier im Forum, der von der LAFHA profitiert, noch Family im ursprünglichen Heimatland für die er/sie aufkommt?

      Grüsse,
      Theresa
    • In Australien zahlt man Steuern PAYG Pay as You Go. Wie viel Steuern der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt abzieht und dem ATO zukommen lässt hängt davon ab ob man LAFHA bekommt oder nicht. Insofern muss der Arbeitgeber schon rausfinden ob der Arbeitnehmer eine Berechtigung zum LAFHA hat, sonst muss der Arbeitgeber am Jahresende kräftig Steuern nachzahlen.
    • Das stimmt meiner Meinung so nicht! Wir haben auch keinen Wohnsitz mehr in Dtl. Trotzdem bekommen wir die LAFHA! Weil unsere Lebenserhaltungskosten (Miete & Nahrungsmittel) hier weitaus hoeher sind als in Deutschland!
      Ich suche noch mal nach dem Artikel der ATO in dem dies erklärt wird!

      Gruß, Yvonne
    • Den Artikel habe ich oben angegeben. LAFHA means living away from home allowance. Wenn du nicht Living Away From Home bist, hast du kein Anspruch auf LAFHA.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AussieHans ()

    • Kwark.
      Definition ist folgende: Du bist mit dem 457 hier nur Besucher mit Arbeitserlaubnis, also nicht Permanent Resident (nach steuerrecht aber schon).

      Also ist "Living away from Home" duraus zutreffend.

      LG
      Ela
      :D Google und www.border.gov.au beantworten 85% aller Fragen und die restlichen 15% - und als Motivationshilfe - das beste Forum der Welt :D

      When life gives you lemons, make grape juice. Then sit back and watch the world try to figure out how you did it.
    • Noch ein Link:

      law.ato.gov.au/atolaw/view.htm…=%27MTR/MT2030/NAT/ATO%27

      Paragraf 22

      Examples of employees on appointments of finite duration who will generally be living away from their usual place of residence are foreign nationals employed in Australia on a temporary basis and Australian residents (e.g., export consultants, diplomats, immigration officials, etc.) stationed in a foreign country for a time. Provided the appointment is for a limited period and the employee can be expected in the normal course to return to the same city or district of the home country to live, the employee may be treated as living away from his or her usual place of residence.

      Also solange ihr einen befristeten Arbeitsvertrag habt und vorhabt, wieder nach Deutschland zu gehen trifft das LAFHA auf euch zu. Wer unbefristet angestellt ist und permanent nach Australien umgezogen ist hat kein Anspruch. Vielleicht kann man als 457 visum Arbeiter eben davon ausgehen, dass das Visum begrenzt ist, eine permanenter Verbleib also keineswegs gewährleistet ist, und daher der Arbeitsvertrag technisch nicht unbefristet sein kann. Ist ziemlich wischi waschi.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AussieHans ()

    • ich denke genau damit liegst Du richtig Hans. Als 457 Besitzer muss man laut Visa das Land nach 4 Jahren wieder verlassen. Sprich, auch wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist, das Visa läuft irgenwan aus und dann muss man raus. Das 457 Visa Holder "nur" Besucher sind merkt man ja auch deutlich an anderen Dingen. Medicare, FamilyBenefit usw.
      Sollte man allerdings innerhalb der 457 Visadauer eine PR beantragen fällt die LAFHA am Einreichungstag (nicht Bewilligungsdatum!!!!) weg da man damit erklärt das man doch nicht nur zeitlich begrenzt in Australien verweilen will.

      Und ja es ist alles ziemlich wischi waschi und ich frag auch gar nicht mehr genau nach da ich auf gar keinen Fall schlafendeHunde wecken will. Wir geniessen den finanziellen Vorteil und halte schön die Schnute :D :D

      Gruß, Yvonne
    • :P
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    • Okay, demzufolge hätten wir also doch Anspruch auf die LAFHA ... juppi :).
      Kann mir jemand sagen wie man den Betrag ausrechnet? Nimmt man generell ca. 20% vom eigentlichen Lohn oder muss das ganz detailliert berechnet und auch nachweisbar sein?

      Viele Grüsse & danke im voraus,
      Theresa
    • Hi Hans,

      damit wirst du wahrscheinlich auch recht haben. Ich seh es halt meist von der anderen Seite, da mein Partner sein eigenes business hat und somit ist es sein Problem, wann und wie er seine Steuern bezahlt...bisher meist alles auf einen Schlag am Ende, aber in Zukunft wird es wohl mehr in Richtung PAYG gehen...

      LG Kathleen
      [img]http://tickers.TickerFactory.com/ezt/d/4;54;80/st/20061006/e/Australia+I%27m+coming%21/dt/6/k/3cce/event.png[/img]


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    • Aussiehans, ich mache bestimmt niemanden hier im Forum haftbar, no worries.

      Es geht mir nur darum meinem AG zu helfen denn der hat (noch) keine Ahnung von der LAFHA. Insofern wäre es für mich umso besser wenn ich so viele Infos wie möglich vorbringen könnte.

      lg,
      theresa
    • also hier noch mal zum Mitschreiben!!!

      Das Thema ist mittlerweile so oft durchgekaut worden, wer jetzt noch fragt was Lafha ist soll doch bitte die Forum Suchfunktion und ato.gov.au benutzen...

      Die ganze LAFHA Geschichte wird auf ato.gov.au erklärt! Die Lafha ist Teil der Fringe Benefit Tax (einfach mal auf der ATO Seite nach Fringe Benefit suchen!!!!).
      Die LAFHA bekommen nur Arbeitnehmer die nicht vorhaben im "Ausland" (da wo man grad in diesem Moment arbeitet) ansässig zu werden! Sprich, als 457 Visa Ex-patriat hat man eine zeitlich begrenzte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Ultimativ geht man irgentwann wieder in sein Heimatland oder man zieht weiter.

      Ab dem Zeitpunkt an dem man die PR beantragt (!!!!) hat man keine LAFHA Berechtigung mehr!

      Und nein, man braucht nicht in Deutschland gemeldet sein oder dort Eigentum besitzen!

      Gruß, Yvonne