Muß man in D weiter versichert sein, auch wenn am 6 Monate in Australien ist??

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    • Muß man in D weiter versichert sein, auch wenn am 6 Monate in Australien ist??

      Hallo,

      Neulich hat ein Fraund mir geasgt, das man solange man in Deutschland gemeldet ist, sich hier zwangsversicheren muß. Auch wenn man mehrere Monate weg ist. Mich überrascht, das ich bis jetzt keine Infos (auch mit Suchfunktion) dazu gefunden habe.
      Demher kurz meine Frage:
      Muß man in Deutschland weiter versichert sein, auch wenn am 6 - 12 Monate in Australien ist??
    • IwannaDU
      Muß man in Deutschland weiter versichert sein, auch wenn am 6 - 12 Monate in Australien ist??


      Das kann man sicher nicht pauschal beantworten. Kommt ganz auf die Umstände an. Bist Du gesetzlich oder privat versichert, hast Du einen festen Job, hast Du gekündigt, bist Du Student ???

      Da solltest Du noch ein paar Dinge schreiben...

      Viele Grüße, Eckart
    • IwannaDU
      ch bin gesetztlich versichert und zur Zeit quasi arbeitslos, also ich habe nur einen 400Euro-Job.


      Ich gehe mal davon aus, dass Du den 400-Euro-Job während des Australien-Aufenthalts aufgibst. In die gesetzliche Krankenversicherung zahlt man aber nur ein, wenn man Einkünfte hast, und die hast Du dann nicht.

      Dann kann die Krankenversicherung doch bestehen bleiben, ohne dass Du Nachteile hast. Oder sehe ich da was falsch??!

      Viele Grüße, Eckart
    • Dazu kann ich jetzt nichts sagen.

      Aber du solltest dich bei deiner Krankenkasser erkundigen, ob sie dich wieder aufnehmen, wenn du zurück kommst. Bei mir war das nicht der Fall! Deswegen war ich während meinem Jahr in DU weiterhin über meine Eltern bei der gesetzlichen versichert.
    • Hallo

      Wenn Du nach Deutschland zurückkehrst und Dich arbeitslos meldest,wirst Du auch wieder gesetzlich krankenversichert über das Arbeitsamt.Man braucht keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für Langzeitreisen im Ausland.Allerdings eine Reisekrankenversicherung für Langzeitreisen.Die gibts auch für Reisen bis zu einem Jahr .Einige Versicherungen bitten das an.
    • In Deutschland gibt es die Krankenversicherungspflicht!

      Wenn Du dich nicht abmeldest kannst du probleme bekommen.
      Auch wenn die GKV erst keine Beiträge mehr kassiert, werden sie dies später nachfordern.
      Spätestens bei der wieder anmeldung kommt raus das du eine zeit nicht versichert warst.
      Auch kann hier eine Bußgeld auf dich zu kommen. :(
      Leider werden hier von den GKV oft falsch Auskünfte gegeben.
      Wenn dir eine GKV sagt das es ohne Beiträge läuft lasse es dir schriftlich geben!!! Durch meinen Beruf kenn ich schon Kunden die darauf rein gefallen sind!

      Personen die eine 400,-€ job haben sind nicht "Pflichtversichert" sondern " Freiwilligversichert"- dies bedeutet nur das sie sich auch privat Versichern können. Natürlich zahlen sie einen Beitrag der liegt bei ca. 135,-€

      Eine Auslandsreisekv geht nur wenn man in Deutschland gemeldet ist
      und da ist das Problem meldest du dich nun ab um die Gkv zu sparen, geht es nicht mit der Reisekv... :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gummibärchenfrau ()

    • Ich habe schon 5 mal Langzeitreisen gemacht.Habe mich beim Arbeitsamt abgemeldet und bei der KV(ging ueber das AA).Kam dann wieder und wieder angemeldet.No Problem.Das mit der Reisekrankenversicherung kann ich bestaetigen.Man muss in Deutschland gemeldet bleiben.
    • wenn man das geld unbedingt sparen will kann man sich als freiberufler (achtung: nicht als gewerbetreibender) melden. dann entfaellt die versichertenpflicht, die naemlich nur fuer angestellte, hartz IV, ALG 2, rentner gilt. jeder zb unternehmensberater kann sich freiberufler nennen. dein einkommen laesst du auf 0 schaetzen (sonst musst du vorauszahlungen auf dein zu erwartendes einkommen abgeben) - mit der aussage, dass du dich erstmal umsehen willst, was du in der branche bewegen kannst und vorlaeufig keinen kundenstamm besitzt.

      aber pruefe dieses halbwissen, wenn es um gesetzesfragen gilt. der beste ansprechpartner dafuer ist sicherlich deine jetzige KV.

      empfehlen kann ich persoenlich es nicht. ich aergere mich zwar auch, dass ich genau 2 arztbesuche in den letzten 28 jahren hatte und dafuer zigtausende an praemien zahlen durfte, aber die freude darueber, dass ich die versicherung NICHT ausnutzen musste ueberwiegt bei weitem ;)
    • NEIN

      Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 verpflichtet, für sich selbst und minderjährige Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen.

      (Kostenlos gibt es so was nicht!)

      Wird der Vertragsabschluss später als 1 Monat nach Entstehen der Pflicht zur Versicherung beantragt, muss der versicherte einen einmaligen Strafbetrag bezahlen.

      Der Betrag ist abhängig von der Dauer der Nichtversicherung

      für einen Monat keine Strafe
      für zwei Monate je ein voller Monatsbeitrag
      ab dem siebten Monat je 1/6 Monatsbeitrag

      Die Unternehmen müssen bei jedem Antrag Prüfen, in wie weit der Kunde die Pflicht zur Versicherung erfüllt hat!

      Ich kann euch sagen die Anträge dazu Fragen nach allem ab der Grundschule.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gummibärchenfrau ()

    • Original von Gummibärchenfrau
      NEIN die Versicherungspflicht in Deutschland gilt für alle die hier gemeldet sind und nicht unter eine andere Pflichtversicherung fallen wie z.B. Holländer


      siehst du - deswegen schrieb ich, dass das halbwissen geprueft werden soll ;)

      hiermit revidiert dank fachauskunft meiner versicherungsfachwirtin: seit dem 01.04.2007 gilt auch fuer freiberufler (bis dahin nicht) eine versicherungsPFLICHT - entweder privat oder in der gesetzlichen.

    • aber pruefe dieses halbwissen, wenn es um gesetzesfragen gilt. der beste ansprechpartner dafuer ist sicherlich deine jetzige KV.


      Prüfen ist sicher eine gute Idee. Mir haben die KV sehr auskunftsfreudig weiter geholfen.
      Vorsicht bei Freiberuflichkeit. Da gibt es schon einige Voraussetzungen, die man erfüllen muß und einige Fallstricke.
    • Ich habe mich bei der "UPD unabhängige Patientenberatung" informiert. Das war sehr informativ und die hatten sogar nen Spezialisten der mich zurückrief. Kann ich nur empfehlen!

      Fazit, Ich melde mich jetzt in D ab!
      Bevor ich nach Australien komme (wo ich über medicare versichert bin) werde ich noch 2 Monate in Asien sein. Hierfür habe ich eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen bei der man, laut meinem Versicherungsmakler, nicht in D gemeldet sein muss.

      sille.
    • Original von Gummibärchenfrau
      Eine Auslandsreisekv geht nur wenn man in Deutschland gemeldet* ist
      und da ist das Problem meldest du dich nun ab um die Gkv zu sparen, geht es nicht mit der Reisekv... :(

      ich waere an der Quelle zur o.g. Info* interessiert :]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heli ()

    • Hallo,

      meine Quelle sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Reisekrankenversicherungen ( das klein gedruckte :D)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gummibärchenfrau ()

    • Original von Gummibärchenfrau
      Link müsste ich suchen -kann aber die Anträge Hochladen,steht gleich im Fettdruck- weil schon das Wort Reisekrankenversicherung alles sagt!

      :rolleyes: bei 42 Tagen(Jahresstandartpolice) stimme ich Dir in Deinem Beispiel zu :], und jetzt schau mal bitte den ersten Beitrag an - Iwanna hat nach 6-12 Monaten gefragt ;), und da sehen die AGBs imho a weng anders aus ;)




      Original von daluk
      ... heli haette gerne einen Link zum Kleingedruckten -- oder er trollt so lange, bis der Thread in Vergessenheit geraet...
      ;)
      kommt es so rueber, als ob ich hier trollen wuerde ?( ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von heli ()