Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

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    • Hej Susanne,

      Na, da hoffen wir dann einfach mal auf DIE Aenderung ;) Und wer weiss, was in ein paar Jahren ist und ob mir der Sinn dann tatsaechlich nach dem Aussie Pass steht...


      Cheers,
      Stine
      When you're in Australia, you're REALLY in Australia !!
    • Yep, aber wir haben noch einen rein Deutschen in der Familie: mein hubby hat nur einen - falls wir das mal aendern wollen.

      lg Susanne
      I am, you are , we are Australian !
      DANCE as though no one is watching you,
      SING as though no one can hear you,
      LIVE as though heaven is on earth
    • Original von EdnaAverage
      Original von Jessie

      ABER ich muss noch 2 Jahre warten und hoffe, das bis dahin die Gesetzes- Änderungen zu dem Thema (Beibehaltungsgenehmigung) endlich durch sind und man dann 2 Staatsbürgerschaften haben darf, ohne diese Bebehaltungsgenehmigung :] und ohne deren Kosten ;)


      Kann man dazu irgendwo 'offizieller' nachlesen? :)

      Heute im Hamburger Abendblatt: Doppelte Staatsbürgerschaft für Zuwanderer

      Sieht danach aus, als ob es tatsaechlich neue Vorschlaege zur doppelten Staatsbuergerschaft gibt, diese aber offenbar nur fuer Zuwanderer in Deutschland gelten sollen. [img]http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c065.gif[/img]

      Cheers,
      Joerg
    • Gibt es die Regelung mit dem Geburtsjahr nicht mehr? Ich habe sowohl die deutsche als auch die australische Staatsangehörigkeit. Meine Mutter hat mir gesagt das Jahrgang 79 in einer Periode gefallen ist in der es erlaubt war 2 Staatsbürgerschaften zu besitzen. Mein Bruder von 76 hatte Pech. Er hat sie damals DU nicht bekommen.
      Gruß aussieonline

      btw es ist gar nicht so unwägbar mit dem außerlandes schaffen eines Kindes auf der 2ten Staatsangehörigkeit. Als mein Großvater ende 87 im Sterben lag mußte für mich innerhalb von 3 Tagen der deutsche Paß erneuert werden weil mein Vater nach der Scheidung eine Ausreisesperre hat verhängen lassen. Das hat dann bei einer Paßbeantragung hier in Deutschland noch echt Probleme mit sich gebracht.
      Back on track,
      moving forward to AUS


      heart strong @ Niederrhein :flag
    • Ich fange gerade an mich mit diesem Thema zu beschaeftigen .

      Auf dem Antrag der Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit wird u.a. gefordet eine beglaubigte Kopie des Reisepasses beizulegen .

      Wer beglaubigt mir das in Perth ? Muss ich da zum Honorarkonsulat ?

      Cheers ,
      Franky
    • Hallo Franky,

      willkommen im Forum. Wenn ich mich nicht irre kannst du die Kopie deines Reisepasses bei einem Justice of the Peace beglaubigen lassen. Das kostet meistens nichts oder nur wenig. Diese Leute findet man u.a. bei der Post und beim Chemist.

      Gruss
      Edna
      Gruss Edna
      The Golden Years: When Actions Creak Louder Than Words.
    • Original von EdnaAverage
      Hallo Franky,

      willkommen im Forum. Wenn ich mich nicht irre kannst du die Kopie deines Reisepasses bei einem Justice of the Peace beglaubigen lassen. Das kostet meistens nichts oder nur wenig. Diese Leute findet man u.a. bei der Post und beim Chemist.

      Gruss
      Edna


      Stop! Das erkennen die Deutschen nicht an. Es darf kein JP sein.
      Du kannst das auf jeder Polizeibehörde von einem Beamten beglaubigen lassen. Direkt beim Konsulat ist das auch möglich.
    • Original von matzi
      Original von EdnaAverage
      Hallo Franky,

      willkommen im Forum. Wenn ich mich nicht irre kannst du die Kopie deines Reisepasses bei einem Justice of the Peace beglaubigen lassen. Das kostet meistens nichts oder nur wenig. Diese Leute findet man u.a. bei der Post und beim Chemist.

      Gruss
      Edna


      Stop! Das erkennen die Deutschen nicht an. Es darf kein JP sein.
      Du kannst das auf jeder Polizeibehörde von einem Beamten beglaubigen lassen. Direkt beim Konsulat ist das auch möglich.



      Mal ganz unwissend gefragt: was unterscheidet den ordinären Polizeibeamten von einem zertifizierten JP? ?(
    • Original von Jessie

      Mal ganz unwissend gefragt: was unterscheidet den ordinären Polizeibeamten von einem zertifizierten JP? ?(


      Das weiss ich auch nicht, habe ich dann auch gefragt, aber keine wirklich ausreichende Antwort bekommen. Ausser "Vergleichbares gibt es in Deutschland ja nicht". Zertifiziert vom JP wird grundsätzlich nicht anerkannt und wieder zurückgeschickt.
    • Hi Jessie,

      ich nehme mal an, daß die deutsche Seite das nicht anerkennt, weil wie die Antwort an Matzi sagt, es gibt nichts Vergleichbares, also kann man sich da auch nichts drunter vorstellen. (so a la: könnt ja jeder kommen?)

      Ein Polizist ist ein Beamter und das kennt man ja in Deutschland! Jawoll!

      könnte ich mir jedenfalls so vorstellen....
      ----------------------------------------------------------------
      Wer deutsche Verhältnisse will, muss in Deutschland bleiben!
    • Hallo an alle hier,

      ist hier zufaellig jemand, der weiss wie es sich eigentlich bei den Oesterreichern mit Doppelstaatsbuergerschaft verhaelt?
      Ich denke mal, die sind nicht weniger kompliziert als die Deutschen, oder?

      Das koennte fuer mich naemlich irgendwann von grosser Bedeutung sein!

      Schonmal Danke fuer Infos ;)
    • oesterreicher muessen wie die deutschen auch einen antrag auf beibehaltung stellen. im netz findest du sicher entsprechende info-seiten, je nach landesregierung...

      mein antrag ist gerade durchgegangen! :)
      hab als ich in wien war im juli den antrag gestellt, dann den police check nachgeschickt (von hier aus) und nach 3 monaten war die genehmigung auch schon da!
      ich glaub aber, dass es deshalb so schnell und reibungslos gegangen ist, weil ich 1. viel infomaterial drangehaengt hab, wirklich gute gruende hatte :D und auch persoenlich dort war! klar kann man den antrag auch von australien abschicken, nur dann hat der bearbeitende beamte keine gesichter zur geschichte, keine persoenlichen eindruecke usw.

      ich hab auch sonst nur von positiven abschluessen solcher verfahren gehoert.
    • Hi!
      Jetzt wo dieses Thema aufkam, hab ich auch mal ein bisschen im Internet gesucht, gefunden hab ich folgendes:



      When to apply for Australian citizenship
      You can apply for citizenship if any of these circumstances apply to you.

      If you migrated to Australia and meet the eligibility requirements you can apply for citizenship by conferral. Confer means to give. Citizenship by conferral means to be given citizenship.

      People in this category can include:

      •spouses of Australian citizens
      .....
      ......


      Heisst das, ich kann das beantragen, direkt nachdem ich meine PR mit dem spouse visum bekommen habe oder steh ich jetzt auf'm Schlauch?? :)

      LG
      Anja
    • mmhh, also ich verstehe das (auf der immigration seite zu lesen) so, dass man auch als spouse die residence requirements erfuellen muss, also 4 jahre im land gewesen sein muss, das letzte jahr als permanent resident.

      aber wenn ich mir deinen absatz nochmal durchlese... keine ahnung was damit wirklich gemeint ist?!
    • hab das hier gefunden:


      Conferral
      Main content

      This section contains an overview of the new changes to Australian citizenship legislation contained within the Australian Citizenship Act 2007.

      Terminology has been changed in the Australian Citizenship Act 2007 from the ‘grant of citizenship’ to ‘citizenship by conferral’.
      Citizenship Test

      The introduction of a citizenship test on 1 October 2007 means that people satisfying the general eligibility criteria will need to pass a test before applying for Australian citizenship by conferral.
      See: Citizenship Test
      Residence requirements

      The new residence requirements for in the Australian Citizenship Act 2007 mean that applicants will need:

      four (4) years lawful residence in Australia immediately prior to making an application for Australian citizenship with at least 12 months as a permanent resident, and
      absences from Australia of no more than 12 months in total in the four (4) years prior to application, and no more than ninety (90) days in the 12 month permanent residency period prior to application.

      See: Questions and answers on the new residence requirements
      Spouses and de facto partners
      I am the spouse/de facto partner of an Australian citizen? What does the Australian Citizenship Act 2007 mean for me?

      The Australian Citizenship Act 2007 requires that spouses or de facto partners of Australian citizens meet the same criteria as other adult applicants for citizenship.

      However, a discretion has been introduced to waive part or all of the residence requirements for the permanent resident spouse or de facto partner of an Australian citizen who is outside Australia if they can demonstrate a close connection with Australia during that period. Associated with this new discretion, a new provision enables the approval of such applications where the spouse is outside Australia.