Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

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    • Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

      Hi Mates,

      seit einiger Zeit denke ich darüber nach den Aussi-Pass zu bekommen und möchte die deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgeben. Das will ich nun in die Tat umsetzen.

      Laut deutschem Generalkonsulat in Sydney muss man um die deutsche Angehörigkeit nicht zu verlieren beim Bundesverwaltungsamt in Köln eine "Beibehaltungsgenhemigung" :rolleyes: beantragen.

      Voraussetzungen sind 2 Punkte:

      1)Nachweis von Bindung oder Bezug nach Deutschland
      2)Nachweis, dass man ohne Erhalt der anderen Staatsangehörigkeit individuell zutreffende Nachteile hat.

      Richtig?

      Hat jemand hier dieses Prozedere durchlaufen und/oder ein paar gute Tipps oder Links, auch zum Punkt 2?

      Cheers
      Hannes
    • Soweit ich weiss gibt es hierzu eine recht informative yahoo-group. Habe den link aber leider gerade nicht parat.

      Grundsätzlich: Bindung an Deutschland, wenn zB Grundbesitz oder anderes Vermögen in Dtl vorhanden sind, gewisse familiäre Konstellationen etc.

      Als Nachteile könnte man anfügen, dass einem gewisse Jobs im Staatsdienst verwehrt bleiben (sofern diese denn in Frage kommen) u.ä.


      Viel Erfolg...
    • Danke,

      zu den Jobs im Staatsdienst: Muss man das konkret, z.B. inform eines Stellenangebotes nachgewiesen werden oder genügt es, prinzipiell für solche Jobs infrage zu kommen?

      Hannes
    • Nein, soweit ich weiss genügt es, dass diese generell in Frage kämen. ich würde hier ein paar Beispiele aufzählen und diese belegen durch job descriptions der Behörden oder entsprechende Vorschriften die besagen, dass man austr. Staatsbürger sein muss für die jeweilige Position.

      Ein anderer Klassiker ist natürlich das Wahlrecht, obwohl ich gehört habe, dass dieses Argument alleine nicht ausreicht. Es ist immer besser, wenn man die Nachteile untermauern kann durch Situationen, die einen persönlich als PR im Vergleich zum Staatsbürger benachteiligen.

      Wahlrecht kannst Du im übrigens auch im umgekehrten Sinne anbringen. Wenn zB Eltern/Geschwister in Dtl leben und Du als Erbe eingesetzt bist, dann hast Du ja im Regelfall erwartetes Vermögen in Dtl. Im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer etc. wird das deutsche Wahlrecht dann wieder interessant...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von PP_89 ()

    • Nein, australisches Wahlrecht zieht nciht als Argument.

      In Canberra muss das kein konkretes Stellenangebot sein, und ich kenne hier niemanden, der die Beibehaltungsgenehmigung cniht bekommen haette.

      Nun hat aber Canberra da evt. ein bissle eine Sonderstellung, weil man hier ohne citizenship nichtmal als Rezeptionist in der National Library oder im Andenkenshop der National Gallery arbeiten darf.

      Auch als Gruns gilt (so habe ich gehoert) in Australien bestehende Mischehen mit Kindern: Einfach, um im Falle einees Sorgerechtsstreits "auf einer Augenhoehe" zu sein
      Und als Nichstaatsbuerger hat man da anscheinend schonmal schlechtere Karten (mit dem Argument, dass wenn die Kinder die doppelte Staatsbuergerschaft haben der deutsche Elternteil die Kinder ja ohne Zustimmung des anderen Elternteils und mithilfe der deutschen Paesse ausser Landes entziehen koenne)

      Inwieweit da was dran ist, weiss ich cniht - hab ja keine Kinder (und Viecher haben keine Staatsbuergerschaft! :P )

      Auch Rentenzahlungen koennen ein Argument sein


      Wichtig ist, wie Du ja schon sagtest, dass Du in beide Richtungen argumentierst:
      Warum ist es so wichtig, Australier zu sein? und
      Warum ist es so wichtig, Deutscher zu bleiben? (deutsche Kinder ziehen anscheinend hier auch als Argument)

      Recht gute Infos gibt es unter:
      canberra.diplo.de/Vertretung/c…staatsangehoerigkeit.html

      dort ist unten ein Link zu einem pdf Markblatt


      Gruessle,
      Bloss


      P.S.: Ich werd wohl in etwa einem Jahr meinem Beibehaltungsantrag stellen, dass ich dann ziemlich puenktlich nach Ablauf der 4 Jahre die australische Staatsbuergerschaft annehmen kann. :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Blossom ()

    • Hi Blossom,

      okidoki, die Infos helfen mir weiter!

      Original von Blossom
      Auch als Gruns gilt (so habe ich gehoert) in Australien bestehende Mischehen mit Kindern: Einfach, um im Falle einees Sorgerechtsstreits "auf einer Augenhoehe" zu sein


      Wenn ich hier noch länger vor diesem Computer sitze, bekomme ich die Beibehaltungsgenehmigung aufgrund der Anträge beim Family Court, nicht nur zu Sorgerecht, quasi im Schlaf :D :D :D

      Cheers
      Hannes
    • RE: Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

      Hi Hannes,

      hab mich natuerlich die letzten Monate auch mit dem Thema befasst. Allerdings habe ich mich entschlossen, diesen Beibehaltungskram nicht mitzumachen, werde also meine deutsche Staatsangehoerigkeit mit Erwerb der australischen verlieren.

      Ich haenge mal das Merkblatt zum Beibehaltungsantrag an, falls Du das noch nicht gelesen haben solltest. Darin sind einige brauchbare Erlaeuterungen, auch zum Ablauf der Beantragung selbst.

      Good luck,
      Joerg

      Edit: Sehe gerade, dass der eine Link auf der Botschaftswebseite ein aehnliches Merkblatt (evt. neueren Datums) enthaelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jninoz ()

    • Die Jobangebote muessen noch nichtmal aus Deiner unmittelbaren Umgebung sein. Gib bei Seek "security clearance" oder "citizenship" zusammen mit Deinem Berufsbild ein. Ich hatte damals eine Hand voll solche Ausschreibungen beigefuegt, keine war aus meiner Wohnort, 4 der 5 waren aus Canberra ;-).

      Was auch gerne als Argument genommen wird, sind Nachteile bei den HECS Fees.

      Sowie ich gehoert habe, wird da inzwischen sehr grosszuegig durchgewunken. Es hinterfragt z.B. keiner, ob Du mit ueber 40 wirklich nochmals studieren willst.

      Die BBG fuer EU-Staaten und die Schweiz wurde inzwischen ja schon abgeschafft. Wahrscheinlich erlaubt D in ein paar Jahren auch die doppelte Staatsbuergerschaft.
    • RE: Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

      Ich lese immer wieder, es solle in D vielleicht mal ein bedingungsloses Grundeinkommen geben.

      Du könntest als Nachteil angeben, dass du das dann nicht mehr kriegen könntest. :D :D :D

      Sollte das BGE kommen, werde ich nach D auswandern und einen Wohnsitz nehmen, und dann Dauerurlaub in Australien machen. Deshalb muss ich den deutschen Pass behalten.

      8)
    • Hallo Hannes,
      ich habe nun tatsaechlich jahrelang mit mir gehadert, was diese Sache angeht...ich haette einen Beibehaltungsantrag stellen koennen mit der Begruendung im Staatsdienst einen saisonal unabhaengigen Job annehmen zu koennen...

      ...aber letztendlich habe ich mich gegen den Antrag entschieden. Ich weiss, dass ich nicht auf Dauer nach D zurueckkehren werde. Und sollte mein Sohn jemals auf den weinroten Ausweis mit dem Adler drauf scharf sein, dann muss er halt in den sauren Apfel beissen und den Papierkram selber in Angriff nehmen.
      Selber habe ich doch keine Nachteile wenn ich mich gegen die eine und fuer die andere Staatsangehoerigkeit entscheide, meine Rentenansprueche z.B. verliere ich doch nicht.

      Hab heute den Citizenship Test abgelegt und harre jetzt der Dinge, die da (in der naechsten Wochen schon, von wegen 60 Tage Bearbeitungszeit ) kommen...
      Never
      does nature say one thing
      and wisdom another
    • Original von daluk
      Und sollte mein Sohn jemals auf den weinroten Ausweis mit dem Adler drauf scharf sein, dann muss er halt in den sauren Apfel beissen und den Papierkram selber in Angriff nehmen.

      Dein Sohn kann doch von Geburt her bereits beide Staatsbuergerschaften haben und die auch sein Leben lang behalten?
      Oder irre ich mich da?


      Selber habe ich doch keine Nachteile wenn ich mich gegen die eine und fuer die andere Staatsangehoerigkeit entscheide, meine Rentenansprueche z.B. verliere ich doch nicht.

      Ich bin ja Miss-Super-Panik, aber ich ueberleg mir immer, wenn ich irgendwo auf der Welt mal in Schwierigkeiten bin, ob nu verhaftet, entfuehrt, sonstwas, dann bin ih deutlich lieber deutsch als australisch.
      Deutschland wird Krisenstaebe haben und alle Hebel in Bewegung setzen. Australien hat sich ja prktisch mit Haenden mit Fuessen dagegen gewehrt, Hicks aus Guantanamo zurueckzunehmen. :(

      Hab heute den Citizenship Test abgelegt und harre jetzt der Dinge, die da (in der naechsten Wochen schon, von wegen 60 Tage Bearbeitungszeit ) kommen...

      *Daumen drueck*
    • Original von Blossom
      Australien hat sich ja prktisch mit Haenden mit Fuessen dagegen gewehrt, Hicks aus Guantanamo zurueckzunehmen. :(



      Ist ja ein tolles Beispiel *Kopfkratz*. Ich finde Australien kam sehr gut ohne Hicks zurecht....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AussieHans ()

    • RE: Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

      Ich hatte deutsche Staatsangehörigkeit von mein Eltern gerbt, bin in Südafrika geboren. Hatte deswegen auch die südafrikanische auch.

      In Australien habe ich dann die hiesige beantragt. Habe dann das deutsche Konsulat eine Email geschrieben was Sache war. Die Antwortete (auf Englisch !!) "that you have unfortunately lost your German Citizenship". Ich schrieb zurück das es gar nicht so "unfortunate" wäre, wenn man in Betracht zog das Deutschland weder unsere Ehe noch unsere Ausbildung anerkannt hatte, und dann dreieinhalb Jahre Rentenbeiträge einfach gestohlen hat. Vielleicht lag es auch daran, dass die australischen Behörden uns stets einfach freundlich und würdig behandelt haben....

      Meine Eltern hatten seit 1952 in Südafrika gelebt, aber niemals als Heimat betrachtet. Meine Mutter hatte es am Ende bereut, die hatte 36 Jahre in Deutschland gelebt, und 45 in Südafrika. Immer war Deutschland "die Heimat". Als sie es nach 40 Jahren mal besuchte, war alles ja so anders...und sie waren fast verloren.

      In Namibia gibt es Deutsch-stämmige, seit Bismarcks Zeiten dort angesiedelt. Sie sprechen ein bisweilen eigenartiges Deutsch, sind "deutscher" als die Deutschen, aber würde man sie nach Deutschland zurückversetzen würden sie die unglücklichsten Menschen auf Erden sein.

      Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr und bereue es nicht, wohl weil ich nie ein richtigen Draht zu Deutschland hatte. Aber ich wundere mich trotzdem warum viele die nach Australien auswandern, nicht die hiesige Staatsbürgerschaft annehmen. Sie wohnen hier weil es ihnen in Australien besser geht, wollen ganz gewiss nicht zurück, sie fühlen sich hier wohler. Aber die Kultur ist so fest verwurzelt, das das aufgeben vom deutschen Pass traumatisch ist.

      Muss jeder für sich entscheiden. Ich lebe mit beiden Beinen in Australien.
    • RE: Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung

      Hallo AussiHans,

      wie auch immer.

      Australien ist grossartig, aber auch langweilig.

      Cheers
      Hannes

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Germanwings ()

    • Original von Blossom
      Original von daluk
      Und sollte mein Sohn jemals auf den weinroten Ausweis mit dem Adler drauf scharf sein, dann muss er halt in den sauren Apfel beissen und den Papierkram selber in Angriff nehmen.

      Dein Sohn kann doch von Geburt her bereits beide Staatsbuergerschaften haben und die auch sein Leben lang behalten?
      Oder irre ich mich da?

      Anspruch haben und sie tatsaechlich besitzen sind ja nun zwei Dinge.

      Natuerlich wird er seinen Anspruch auch spaeter noch geltend machen koennen -- nur wird das fuer ihn mit deutlich mehr Aufwand verbunden sein, wenn ich meine Staatsbuergerschaft erstmal aufgegeben habe:
      bva.bund.de/cln_180/nn_383956/…erkblattFeststellung.html
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    • Sehr interessantes thema, gibt's bei uns zuhaus auch schonmal.
      Wir beantragen allerdings gerade erst das PR, haben also noch 1J. zeit.

      Vielleicht gibt es ja bis dahin das grundeinkommen in D, das waere tatsaechlich ein guter grund die deutsche staatsbuergerschaft zu behalten, nicht nur um in AU urlaub machen zu koennen mit dem grundeinkommen, wer will schon immer nur wirtschaftswachstum 8o
      Ich weiss auch noch nicht ob ich niemals wieder in D leben will, sag niemals nie!

      Ach so, zum thema grundeinkommen, ich verbreite das ja gern :D u. weiss das es etwas off-top ist:
      video.google.com/videoplay?docid=4150916215221542744#
    • Original von AussieHans
      Original von Blossom
      Australien hat sich ja prktisch mit Haenden mit Fuessen dagegen gewehrt, Hicks aus Guantanamo zurueckzunehmen. :(



      Ist ja ein tolles Beispiel *Kopfkratz*. Ich finde Australien kam sehr gut ohne Hicks zurecht....


      Australier sind, so hab ich mal iurgendwo gelesen, (prozentual) Weltrekordhalter im im Ausland einsitzen.
      Der Punkt ist nicht, ob Australien nun ohne wen zurechtkommt oder nicht.

      Mein Begriff vonm Schutz der eigenen Staatsbuerger schliesst mit ein, dass man sie vor Folter, nicht-rechstaatlicher Verfolgung und unmenschlicheer Behandlun durch andere Staaten schuetzt.
      Oder zumindest alles tut, um sie zu schuetzen.

      *schulterzuck*
      Ich weiss nicht, ich mag eine Staatsbuergerschaft von einem Land haben, das mich nicht in Folterloechern oder irgendwelchen ekligen asiatischen Gefaengnissen verotten lewasst.