deutscher Zoll - mal nicht australischer xD

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    • jetzt frag ich mal ganz dumm: wie und wo ist die Unterscheidung von Umzugsgut, also persönliche Sachen und Sachen die man verzollen soll?

      Irgendwo muss man sich ja seinen Kram anschaffen, und bei 20+ kg Gepäckbegrenzung dann praktischer Weise, wo man es denn braucht. 7 Monate könnten ja auch ein Praktikum oder so was gewesen sein und leben muss man ja auch irgendwie.

      Fragende Grüsse
    • Original von crashboy
      AAAAAABER, bei UPS hat sich der Zoll für mein Didge interessiert. Hab das Teil selbst und an mich persönlich verschickt mit nem Warenwert 165 AU$.
      UPS hat dann mal eben 68 € an den Zoll vorgeschossen und von mir inkl. Vorschußgebühr 80 € Nachnahme verlangt. 8o
      Am Montag bin ich ja dann beim Zoll und verlange das Geld zurück. Mal sehen was bei raus kommt. 68 Euro bei nem Warenwert von rund 110 €, die spinnen wohl, die Römer. :baby:
      Gruss
      Mario


      Auf der seite vom zoll steht geschrieben:
      "Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt."

      Demnach sollte man also vorsichtig sein was man verschickt u. was mitnimmt.
      Haettest du dein didge im gepaeck dabei gehabt haettest du nix bezahlt, nur so als beispiel, denn:
      "Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
      Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."

      Das heisst doch, das es hier nicht um persoenliche gebrauchsgueter des alltags geht, sprich z.b. klamotten, sondern eben um mitbringsel.
      So kannst du ja schonmal bis 430 euro zollfrei einfuehren, zusaetzlich zu deinen persoenlichen gebrauchsgegenstaenden, also sogar neuverpacktes.
      Etiketten rausschneiden ist also sinnlos, das mobile gehoert eindeutig heutzutage nicht mehr zu den luxusguetern.
      Beim laptop bin ich mir nicht sicher, wuerde aber mal sagen das heute jeder hinz u. kunz so'n ding dabei hat u. da wird der zoll doch wohl nicht immer checken wie alt der ist.
      Ausserdem verlieren die dinger ja doch relativ schnell an wert, da sind 7 mon. schon erheblich!
    • Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren.

      Hätte ich meinem Didge also nen Sitzplatz im Flieger buchen müssen oder wie?
      Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt."

      Wie denn sonst? Sowas von bescheuert dieser Gummiparagraph. :baby:
      Dann könnte ich ja auch argumentieren, dass das Paket denselben Weg wie ich genommen hat, nähmlich per Flugzeug und das kann ich über UPS nachweisen.

      Haettest du dein didge im gepaeck dabei gehabt haettest du nix bezahlt, nur so als beispiel, denn:
      "Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.

      Laut Frachtpapiere war es von mir persönlich verschickt und persönlich an mich adressiert.
      Was mich viel mehr stört ist die Höhe der Enfuhrumsatzsteuer. Die gehen ja vom deutschen Gegenwert aus, dann hätte das Teil mal eben rund 400 € kosten müssen. Können die aber nicht wissen, da das Paket nicht geöffnet war. Die haben einfach Pi-mal-Daumen-mal-Fensterkreuz gerechnet. Was, wenn es ein, für deutsche Verhältnisse, billiges Bamboo Didge gewesen ist.

      Kannst Du mir mal die Quelle nennen, dann hab ich nen Argument am Montag.

      Dankeschön.
      Mario
    • Danke für den Link.
      Ich hatte ja bei Qantas angefragt wegen Sperrgepäck. Das haben sie aber wegen der unsicheren Situation wegen dem blöden Vulkan nicht garantiert.
      Deshalb eben per UPS, bevor die das Teil nicht mitnehmen.
      Kreditkartenabrechnung habe ich. Sollte also kein Problem sein, einen geringeren Betrag nachzuweisen.

      Melde mich diesbezüglich nochmal.

      Gruss
      Mario
    • Original von Kleeblatt
      Ach shit - jetzt versteh ich's, glaub ich - ich glaub, ich muss auf jeden Fall diese scheiss 20% fuer den Lappi bezahlen, oder?!? o,O
      Ich kann die Steuern hier in AUS aber auch net zurueckverlangen, weil ich nach dem kauf zu lange noch hier war - ach, ich koennte doch kotzen... -.-
      Kann ich dann wenigstens diese 400$ von all meinen Gekauften Sachen abziehen und bin dann mit 400$ wenigstens fuer den Rest unter der Freigrenze?


      Sieht so aus! 19% um genau zu sein und nur wenn der lappy ueber 430euronen wert ist.
      Es wird immer der volle wert zur berechnung genommen, also nicht abzueglich der freigrenze.

      Aber mal was anderes.
      Hast du diesen lappy denn ueberhaupt in AU gekauft, ich meine ist das nachweissbar?
      Kann es nicht sein das du diesen schon mitgenommen hast vor 7mon.?
      Kein mensch hat immer rechnungen dabei fuer solche dinge wenn er in urlaub faehrt, oder?
      Solltest du aber entscheiden den lapptop anzugeben, musst du eine rechnung vorweisen, sonst wird er geschaetzt u. es geht dir wie chrashy u. seinem didge.

      Habe gerade oben gelesen das der lappy 'sche nur $400 gekostet hat, damit bist du doch weit unter der freigrenze, $400 = 279.22 Euro

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rockie ()

    • Jo, hab ich auch gerade gemerkt - War ne Euro-Dollar-Verwirrung - aber nur mit dem Lappi - Gesamtwert an Saxhen, die ich einfuehren will, sind 700-800$.

      Man kann mir das nicht 100% nachweisen, wenn ich die Rechnung verstecke oder sonst'was, aber 1. englische Tastatur, 2. australischer Stecker und 3. australisch voreingestellytes Betriebssystem und Office - sind schon komische Zufaelle, oder :D

      Er sieht gebraucht aus, keine Frage - kleine Kratzer, Nagellackflecken (*rofl*), aber die englische Tastatur und die Tatsache, dass ich vorher nie in AUS war, wie man meinem Reisepass entnehmen kann, wuerde mich im Zweifelsfall verraten.


      Deswegen mach ich mir ja solche Gedanken - alle meine Sachen sind gebraucht, teilweise mit Flecken oder so :D, aber es sind halt einfach andere Groessen und Marken, die mich verraten koennten...
    • Jaja - Beelege ausser fuer den lappi wegen garantie hab ich keine, weil die nach ner Zeit verblassen. Den Wert von 700-800$ hab ich auch geschaetzt - wenn der Zoll anfangen wuerde, das zu schaetzen, waere ich schnell bei 1000$, weil ich einfach weiss, was ich reduziert gekauft habe (nen Blazer fuer 20$ glaubt mir eigentlich keiner, war aber so -.-)

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      Also wuerdet ihr zusammenfassend sagen, dass ich mir wenn dann nur um Lappi und handy Gedanken machen sollte, weil ich den Rest getragen habe, obwohl man bei allem nacchweisen koennte, dass ich sie DU gekauft habe???

      Hatte schon Albtraeume heute Nacht, wie ich immer beim Zoll rausgewunken wurde und "verhaftet" / "zur Kasse gebeten" wurde :(

      @eljay
      Bei dir wurdest du damals fuer Elektronik abkassiert oder auch ganz Generell fuer Souvenirs und KLlamotten ueber der Freigrenze?

      LG
    • Original von Kleeblatt 1. englische Tastatur, 2. australischer Stecker und 3. australisch voreingestellytes Betriebssystem und Office


      bei ebay gekauft, ware aus hongkong, haendler treibt scheinbar viel geschaefte mit australien und hat es daher so eingestellt.
    • Original von Kleeblatt obwohl man bei allem nacchweisen koennte, dass ich sie DU gekauft habe??


      wie denn??? schau mal HIER rein. da findest du innerhalb eines jahres wahrscheinlich nahezu alles, was es an aussi brands gibt.
    • Original von Outbackrider
      bei ebay gekauft, ware aus hongkong, haendler treibt scheinbar viel geschaefte mit australien und hat es daher so eingestellt.


      Ware aus Hongkong müsste genauso verzollt werden, darüber müsste dann ja eine Einfuhrbescheinigung existieren.

      @Kleeblatt, Rechnungen, Quittungen und ähnliches zu vernichten wäre der grösste Fehler den du machen kannst. Der Zoll fackelt nicht lange und schätzt den Warenwert, dabei kannst du ganz sicher sein, daß die Schätzung nicht zu deinen Gunsten verläuft. Der Fiscus (Finanzamt) übrigens macht es bei unzureichender Steuererklärung genauso.

      Solltest du günstig eingekauft haben, dann kannst du das nur per Rechnung nachweisen. Fazit: Rechnungen aufheben ist immer zu empfehlen.

      Wie aber schon mehrfach hier erwähnt, um Kleidung in vertretbaren Mengen zum Privatgebrauch brauchst du dir keine Gedanken machen, aber elektronische Geräte würde ich vorsorglich anmelden. Das bedeutet ja noch nicht, daß du dafür bezahlen musst. Kann ja sein, daß die Zöllner einen Betrag unterhalb der Freigrenze annehmen.

      Fliegst du denn alleine zurücK?

      Du könntest sonst einiges, was auch immer, auf Mitreisende verteilen.
    • Original von Sirdrinksalot Ware aus Hongkong müsste genauso verzollt werden, darüber müsste dann ja eine Einfuhrbescheinigung existieren.


      die ich aber ganz sicher nicht auf meinen reisen mitfuehren muss.

      ich wurde nie, aber wirklich nie gefragt ob ich laptop, camcorder, digi, mobile, armbanduhr oder sonstige gueter auch tatsaechlich schon in D besass. selbst wenn ich aus hongkong oder bangkok oder sonstwo her ankam.
    • Original von Outbackrider

      die ich aber ganz sicher nicht auf meinen reisen mitfuehren muss.


      Du unterschätzt den Zoll. Solange du keinen Nachweis über den Erwerb des Gerätes führen kannst, gehen die davon aus, daß es unverzollte Ware ist und behandeln es entsprechend. Solltest du wirklich legalen Besitz an der Ware haben, dann kannst du das Dokument nachreichen und bekommst den Strafzoll erstattet.


      ich wurde nie, aber wirklich nie gefragt ob ich laptop, camcorder, digi, mobile, armbanduhr oder sonstige gueter auch tatsaechlich schon in D besass. selbst wenn ich aus hongkong oder bangkok oder sonstwo her ankam.


      Dann freue dich, du hast Glück gehabt. Ich wurde schon mehrmals gefilzt.
    • Original von Sirdrinksalot

      Dann freue dich, du hast Glück gehabt. Ich wurde schon mehrmals gefilzt.


      gefilzt bzw kontrolliert werde ich auch regelmaessig und ich verstecke das zeugs ja nicht, sondern lege es vor. aber es wurde nie unterstellt, dass es nicht schon bei abreise in meinem besitz war. bei rund 10 grenzuebertritten pro jahr rede ich nicht mehr von glueck ;)

      kann mich nur an ein ereignis vor jahren bei der einreise nach aegypten erinnern, als alles, wirklich alles mit seriennummer und artikelnamen etc in den pass eingetragen wurde. wie erwaehnt, bei der EINreise. aber selbst da hat es bei der AUSreise und wiederEINreise in D niemanden interessiert.

      und was ich aus DU mitgebracht habe hat den deutschen zoll auch nie interessiert (wobei es aber auch immer unter der freigrenze lag).
    • Vielleicht liegt es an deinem netten Aussehen?
      Frauen sollen da ja ebenfalls im Vorteil sein.

      Für mich kann ich behaupten, daß ich meine Abneigung gegen deutsche Bürokraten nicht verbergen kann, auch nicht will, scheinbar provoziert das die Zöllner ;)
    • Original von SirdrinksalotFür mich kann ich behaupten, daß ich meine Abneigung gegen deutsche Bürokraten nicht verbergen kann, auch nicht will, scheinbar provoziert das die Zöllner ;)


      ich wusste nicht, dass du so ein auftreten hast :D belassen wir es dabei: es KANN einen erwischen, aber die chancen wegen klamotten zu zahlen duerfte sehr gering sein.

      mit dem laptop wuerde ICH es drauf ankommen lassen. aber auch das KANN schief gehen, muss aber nicht.