Hilfe! Schimmel und schwanger - kann man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

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    • @Edna: Der neue Eigentümer darf uns bis Februar nicht rauswerfen, bis dahin geht unser Jahresvertrag. Die Info ist allerdings noch neu.
      Erst hatten sie uns erzählt wegen Eigenbedarf könnte uns ein neuer Eigentümer innerhalb von 2 Monaten rauskündigen. In knapp 3 Monaten kommt das Baby, deshalb hatten wir gleich angefangen etwas Neues zu suchen. Denn das war uns zu riskant mit den 2 Monaten, wäre ja genau auf die Zeit ganz kurz vor der Geburt gefallen.

      Die Schimmelflecken werden wir natürlich vor der Besichtigung wegputzen, ist ja in unserem Interesse dass schnell verkauft wird. Aber ganz weg kriegen wir es sicher nicht, vor allem die Verfärbungen an den Kanten oben sind nicht mehr zu beseitigen, selbst mit Chlorbleiche nicht.
      Tja, und wem die Blasen schlagende Farbe oben in den Zimmerecken im Schlafzimmer auffällt, wird schnell Bescheid wissen..
    • RE: Hilfe! Schimmel und schwanger - kann man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

      Also ich kann's ja nicht glauben, dass man mit Kleinkind und schwanger unter solchen Bedingungen wohnt und noch dazu schwanger den Schimmel von der Wand kratzt, sorry.
      2 Mieten fuer vielleicht 2 Monate gleichzeitig stehen in keinem Verhaeltnis zu dem gesundheitlichen Risiko meiner Meinung nach. (Falls sich hier in Australien keiner so um Schimmel sorgt, kann ja ein Australier einziehen) Es kann Euch ja keiner hindern auszuziehen. Und dann auch noch die passende Wohnung schon gefunden gehabt und nicht genommen.
      Also da warte ich doch nicht bis ich krank bin oder darauf was der Vermieter so denkt.
      Ich kapier's nicht.
    • RE: Hilfe! Schimmel und schwanger - kann man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

      @Tom:
      Ich weiß nicht, was Du jetzt vor Augen hast, es nicht so, dass hier die Wände mit blau-grün-grau-weiß-schwarz schillernden Pilzen und Polstern blühen, wie man das von so Horrorbildern kennt.

      Es ist vor allem dieser schwärzliche "Stock". Wenn es tagelang regnet bilden sich allerdings zusätzlich kleine gräuliche Kissen mitten auf der Fensterscheibe oder an der Wand.

      Dass das bei der Bauweise hier in Australien (Papphäuser ohne Heizung) eher mal vorkommt ist mir schon klar, aber weil wir das Zeug wirklich ständig (1-2x die Woche) aus allen Ecken und von den Decken putzen, ist es eben ein Problem.

      Allerdings muss ich sagen, es wird gerade etwas besser, letzte Woche haben wir ja (nach 3 Monaten!!) endlich den Lüfter in dem Bad mit der Dusche und dem Trockner repariert bekommen und heute war DEUTLICH weniger Stock und Schimmel vorhanden. (Samstag putzt mein Mann das immer alles gründlich weg, keine Angst, das lässt er mich schwanger nicht machen).
      Vielleicht ist das Problem ja tatsächlich erst durch den defekten Lüfter gekommen.

      Und was das Umziehen angeht: wir wären liebend gern in die tollere Wohnung umgezogen, aber es ist ja nicht gesagt dass es bei den 2 Monaten doppelter Miete bleibt. Falls sich nicht so schnell ein Käufer findet, sind wir verpflichtet (im worst case) bis Februar für das Apartment zu bezahlen und das ist uns einfach zu riskant. Das können wir ganz einfach nicht bezahlen, so einfach ist das. Die Mieten in Sydney sind astronomisch, wir zahlen für die Schimmelbude umgerechnet 1400 Euro im Monat, die neue wäre sogar minimal teurer geworden. Wer kann schon mal eben monatelang bald 3000 Euro Miete zahlen? Also wir leider nicht!
    • Hi GreenGecko,

      ich glaube, dass es die Viermieterlobby- und da gehören Property Developer und Real Estate Agents dazu - in Australien fertig gebracht hat, dass Mietverträge recht verbraucherunfreundlich sind. Mit Mieterschutz wie aus Deutschland bekannt, haben diese Verträge im Grunde genommen nichts am Hut.

      Die Rechte und Pflichten als Mieter/Vermieter ergeben sich in New South Wales aus dem NSW Residental Tenancy Act.

      Wenn ihr von einem Real Estate Agent gemietet habt, wäre folgender Schriftsatz Grundlage eures Mietvetrages gewesen, der auch nicht substantiell abgeändert oder ergänzt werden darf. Üblicherweise würden sich bei der momentanen Wohnungssituation in Sydney nur Änderungen zu Gunsten des Vermieters ergeben X(:

      fairtrading.nsw.gov.au/pdfs/Te…ement_conditionreport.pdf

      Immerhin gibt es Situationen, in denen ein Mieter dringende Reparaturen und Instandsetzungen eigenmächtig veranlassen kann, um sodann die Kosten dafür vom Vermieter ersetzt zu bekommen.

      Diese sind unter Punkt "Urgent Repairs"auf Seite 5 genannt. Schimmelbefall dürfte m. E. leider nicht dazu gehören. Du sprachst aber auch von anderen Reparaturen, die du beim Real Estate Agent angezeigt hast und die nicht erledigt wurden. Vielleicht trifft ja das Eine oder Andere zu.

      Viele Grüße
      Hannes

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