Deutsche Versicherungen / Abmelden?

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    • Deutsche Versicherungen / Abmelden?

      Moin Moin,
      mir sind wieder so ein paar Sachen eingefallen, zu denen ich bis dato leider keine Antwort finden konnte:

      Und zwar geht es in erster Linie darum, welche Vorteile / Nachteile es hat, sich in Deutschland abzumelden, wenn man übersiedelt.

      Dass es nach 6 Monaten nicht-mehr-da-sein gefordert ist, das ist mir bewusst, aber auch ziemlich egal, wenn das das einzige Problem ist.

      Vielleicht kann mir jemand andere Gründe nennen, weshalb ich in D nicht gemeldet bleiben sollte, auch wenn ich die nächsten 5 jahre in DU verbringen sollte.

      Ich sehe eine Abmeldung derzeit als nachteilig an, weil ich z.B. meine private Unfallversicherung beenden muss. Die kann nur existieren, solang ich in D einen Wohnsitz habe.

      Würde mich naürlich einfach bei meinen Eltern melden und gut ist.
      Eventuell kann mir jemand die Schatten vor den Augen beiseite schieben.

      Danke

      Alex
      Neuer Versuch...Sagen wir noch in 2012!
    • RE: Deutsche Versicherungen / Abmelden?

      Hi,

      also die Unfallversicherungen haben wir gekündigt bevor wir übergesiedelt sind und abgemeldet haben wir uns auch bei der Stadt. Wenn Du Dich offiziell abmeldest, kommst Du aus etlichen Verträgen (GEZ, Kabel, Telefon, Versicherungen, Abos, Vereine) leichter und eher raus. Ausserdem bleibst Du dann in Deutschland wohl auch steuerpflichtig - nicht lustig, wenn man sich die anstehenden Beitragssteigerungen in den Nachrichten so anschaut....

      Bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung kannst Du nach Anwartschaftsmöglichkeiten fragen, dass muß dann jeder für sich selbst entscheiden, was er davon dann macht. Pflegeanwartschaft ist vielleicht überlegenswert, wenn man nur 5 Jahre bleibt.

      Warum willst Du nur 5 Jahre bleiben? Wenn Du Dich in Deutschland arbeitslos meldest, 4 Jahre in Australien bleibst und dann zurück gehst und keinen Job in Deutschland findest, hast Du nach -zumindest rechtslage von April 2010- Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnet nach Deinem letzten Gehalt in Deutschland. Der Anspruch erlischt nach 4 Jahren. Wer sich nicht arbeitslos meldet vor seiner Auswanderung hat- nach der Auskunft die wir erhalten haben- keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und kann dann auch zusehen, wie er z.B. Krankenkassenbeiträge bestreitet. Nähere Auskünfte erteilen Dir die freundlichen Herrschaften vom Arbeitsamt und der Krankenkasse (glaub mir- sie sind solange freundlich, solange Du keine direkten Forderungen stellst :D )

      LG
      Bille
    • Hey Bille und danke für Deine Antwort.
      Da sind natürlich schonmal viele Aspekte dabei, die ich überdenken müsste.
      Arbeitslosengeld komme in meinem Fall eh nicht in Frage, da ich freiberuflich tätig bin und sowieso keinen Anspruch darauf habe:-(

      Aber inwieweit steuerpflichtig.?
      Wenn ich kein Einkommen hier habe, mss ich nix zahlen und auch keine Steuererklärung abgeg´ben. Soweit mein Kenntnisstand.

      Das Einzige, was dann noch bleibt sind eventuell GEZ (hab nmich da jetzt seit 6 jahren bisher rausreden können) und die Müllgebühren.

      Meine PKV kann ich über eine Anwartschaft auch für jahrzehnte lassen. Das ist schon geklärt.

      Die 5 jahre waren jetzt nurmal so gesagt, da es unser Ziel ist, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen.
      Inwieweit man dann zusätzliche Anforderungen hinsichlich Wohnort erfüllen muss entzieht sich leider meiner Kenntniss.

      Gruß
      Alex
      Neuer Versuch...Sagen wir noch in 2012!
    • Hallo Puufi,

      also 100% sicher wäre ich mir da nicht was die Steuersache angeht: selbst wenn Du Dein Einkommen im Ausland erhälst- irgendwo mußt Du das ja versteuern. Und wenn Du in Deutschland nicht abgemeldet bist, wird Dich das Finanzamt irgendwann auffordern eine Erklärung abzugeben.

      Wir haben mit Kündigung der KFZ Versicherung und Verkauf des KFZ auch dem Finanzamt gleich mitgeteilt, dass wir abgemeldet sind und verziehen.

      Ach ja, und bei der Stadtverwaltung haben sie uns gesagt, dass die sich ebenfalls mit dem Finanzamt und mit der Rentenversicherung irgendwie kurzschließen. Und das Abmeldebestätigungsschreiben -so die Aussage der Sachbearbeiterin bei der Stadt- sei angeblich 20 Jahre gültig und sollte schön aufbewahrt werden für den Fall, dass man im Ausland mal zum Konsulat müsse wegen irgendwelcher Dokumente (Pässe, Führerschein, Geburtsurkunden etc).

      LG
      Bille