Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

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    • Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Hallo,

      ich hoffe, mir kann irgendjemand helfen. Bin mir nicht so ganz sicher mit der Voraussetzung des Zusammenwohnens beim Defacto Visa. Ich bin seit fast einem Jahr in einer Beziehung. Allerdings haben wir davon nur etwas mehr als 8 Monate zusammengewohnt. Da mein Visum auslief, musste ich Australien verlassen. Wir wollen uns nun in ein paar Wochen für das Defacto Visum bewerben. Kann mir jemand sagen, ob 8 Monate Zusammenleben ausreichen, damit das Defacto Visa genehmigt wird? Genügend Nachweise, dass unsere Beziehung ein Jahr besteht haben wir.

      Ich hoffe auf gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz viele hilfreiche Antworten. :)

      Viele Grüße
    • Hi Pusteblume

      Es kommt drauf an.
      An für sich wäre es möglich das visum zu bekommen, wenn du genug beweise vorlegen kanst das du für 12 monate eine Eheähnliche (Defacto) Beziehung führst. Egal ob ihr zusammen wohnt oder nicht.

      Natürlich ist es viel einfacher dies zu beweisen wenn man 12 Monate einen gemeinsamen Mietvertrag , gemeinsame Konten und und vorweisen kann.
      Vor allem ist die Gefahr das der Antrag abgelehnt wird um einiges höher wenn man das nich für die vollen 12 Monate vorlegen kann, und die zur zeit 1200 euro Vsagebühr sind dann auch verloren.

      Meine freundin und ich haben es dann so geregelt das sie für ein Jahr auf ein working holliday visa nach Deutschland gekommen ist. Und somit die 12 monate auf jeden fall zusammen haben.

      Gruss JACK

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JACK ()

    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Hallo Pusteblume,

      laut DIAC können die 12 Monate auch bei räumlicher, längerer Trennung weiter laufen, wenn nachgewiesen werden kann, dass während der Trennung eifrig Kontakt gehalten wurde (Briefe, Email, Telefonlogs, etc).

      Natürlich ist das immer eine Einzelfallprüfung. Wenn ihr also 4 der 12 Monate nicht zusammen gelebt habt, müssten m.E. die Nachweise in der Gesamtheit um so stichfester sein.

      Ich denke, dass Ihr auf jeden Fall noch mal 4-5 Wochen "richtig" und nachweisbar zusammen leben solltet, bevor ein Antrag für ein Spouse Visa erfolgversprechend wäre. Also entweder in Deutschland oder Australien.

      Mehr Infos auch hier: immi.gov.au/media/fact-sheets/35relationship.htm

      Gruß
      Hannes
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Hallo Hannes,

      vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort! Wie Du schon sagst, habe ich auch gelesen, dass auch andere Dinge außer räumliches Zusammenleben zählen, allerdings ist die Chance wahrscheinlich wirklich größer, das Visum zu erhalten, wenn man ganze zwölf Monate zusammengelebt hat. Hast Du denn von Fällen gehört, wo es auch bei weniger als zwölf Monaten Zusammenleben genehmigt wurde? Bin mir einfach nicht sicher, ob wir es versuchen sollen oder ich besser nochmal für ein paar Monate nach Australien gehe.

      Viele Grüße
    • Hallo Jack,

      vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Das wir 12 Monate eine Beziehung führen, können wir schon nachweisen, allerdings sind wir natürlich nicht direkt am ersten Tag unserer Beziehung zusammengezogen. Von daher kommen wir nur auf ca. 8 Monate Zusammenleben. Hatte jetzt schon mal überlegt, nochmal für ein paar Monate nach Australien zu gehen, damit die Chance danach größer ist, das Visum auch tatsächlich zu erhalten. Ist schon viel Geld, was sonst verloren geht.

      Viele Grüße,

      Pusteblume
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      G'day,

      wenn Du so schreibst, würde ich mich Jacks Meinung anschließen und auch tatsächlich 12 Monate gemeinsam leben etc. Etc heisst gemeinsame Konten, gemeisame Unternehmungen, gemeinsame Reisen, gemeinsame Freunde, gemeinsam wohnen ...., alles durch Unterlagen zu belegen.

      Imho müsst Ihr die "Fehlzeiten" räumlicher Trennung trotzdem durch Aufzeichnungen so wie oben genannt überbrücken, damit die 12 Monate durch diese Zeiten nicht wieder von vorne anfangen.

      Außerdem denke ich, dass die anrechnbare Zeit erst dann beginnt, nachdem Ihr auch erstmals zusammen gezogen seid. Die Zeit des Datings davor dürfte das DIAC nicht akzeptieren.

      Good Luck!
      Hannes
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Hallo Hannes,

      hab jetzt überlegt, ob ich nochmal übergansweise mit einem anderen Visa nach Australien gehe, damit wir auf 12 Monate Zusammenwohnen kommen und es dann sicher ist, dass Defacto Visa zu erhalten. Weißt Du vielleicht, ob wir das defacto Visa dann direkt von da aus beantragen können, sobald wir die 12 Monate voll haben? Wäre dann ja in Australien, dann müsste das doch gehen, oder?

      Viele Grüße und einen schönen Tag!
    • Hallo Jack,

      weißt Du, ob es möglich ist, dass Defacto Visa von Australien aus zu beantragen, wenn ich vorübergehend mit einem anderen Visa da bin? Wir hätten dann ja irgendwann die zwölf Monate Zusammenwohnen erfüllt und da ich dann in Australien bin, müsste das doch auch von dort aus gehen, oder?

      Oder vielleicht weiß das ja auch noch irgendjemand anderes hier im Forum. :) Ich freue mich über jede Antwort. :)

      Viele Grüße,

      Pusteblume
    • Hallo Matzi,

      vielen Dank für Deine Antwort. Was ist denn mit "no further stay" condition gemeint? Liegt die bei jedem Visum vor, dass nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird, wie z. B. Touri Visa?

      Viele Grüße
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Hi,
      mach Dir nicht zuviel Stress. Wir hatten bei Antragstellung in diesem Januar (in Perth) auch nur 10 Monate zusammengelebt, haben aber die fehlende Zeit lueckenlos mit mails, telefonrechnungen usw. nachgewiesen. Wir hatten auch Schiss und haben uns deshalb wie auf ein Staatsexamen vorbereitet, sind mit 3 Ordnern voller Beweise aufgelaufen. Nach nur 10 Tagen hatte ich das Visum.
      Viel Erfolg und Gruesse aus Perth,
      Anja
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Hey Anja,

      das beruhigt mich schon mal ein bisschen. :) Du Glückliche, hast alles schon hinter Dir. Haben auch fleißig alle Nachweise gesammelt. :) Meinst Du, es könnte von Australien aus schneller gehen mit der Genehmigung? Bekommt man da heute noch persönliche Termine so wie früher in Deutschland als man direkt zur Botschaft fahren konnte?

      Lieben Gruß
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Ja, hatten persoenlichen Termin. Bei Freunden, die auch in Perth beantragt haben, ging es auch sehr schnell (4 Wochen). Keine Ahnung, ob das nun an Perth oder der on shore-Beantragung liegt...
      Lg
    • The 8503 (or No Further Stay) condition means: That the holder of the visa on which the condition has been imposed will not, after entering Australia, be entitled to be granted any other visa, while the holder remains in Australia. The effect of this visa condition is that it will not be possible for you to apply to remain in Australia beyond the authorised period of stay shown on your visa label.

      Quelle: immi.gov.au

      Mein Kenntnisstand ist auch wie bei Matzi, dass diese Visa Condition bei dreimonatigen evisitor visa nicht verfügt wird.

      Gruß
      Hannes
    • RE: Voraussetzung 12 Monate Zusammenleben beim Defacto Visa?

      Mit was für einem Visum warst Du denn da, als Ihr das Defacto beantragt habt? Oder auch Deine Freunde?
      Fragen über Fragen, ich weiß. :rolleyes:

      Lieben Gruß
    • Ich habe ein ähnliches Problem...
      Wir kommen auch nicht auf die 12 Monate, haben aber immer, wenn wir getrennt waren fleißig telefoniert (allerdings nie von einer Landline, da er keine hatte), geskypt und so weiter. Aber ob das reicht?

      Ich bin leider schon laaange über der Altersgrenze für Work and Travel... seufz.

      Wie ist das eigentlich mit der "no further stay" Sache?
      Hat irgendjemand eine Ahnung wann und warum die verhängt wird?
      Ich habe gelesen, man könne beantragen, diese entfernen zu lassen... was wären triftige Gründe dafür?

      Wenn ich also mit einem 12-Monats-Visa einreise und "no further stay" bekomme, dann heißt das, dass ich erst mal wieder heimreisen muss. So weit so klar. Wenn ich dann zurück in D wäre, könnte ich dann sofort ein Partner-Visa beantragen?

      (Hat die Immi ein Abkommen mit den Fluggesellschaften? ;) Das bringt doch Kohle für diese... :rolleyes: )

      Je mehr ich lese (Forum, Immi, etc) umso verwirrter werde ich... seufz.

      LG justme
      Beste Grüße, justme
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    • Original von justme67


      Wenn ich also mit einem 12-Monats-Visa einreise und "no further stay" bekomme, dann heißt das, dass ich erst mal wieder heimreisen muss. So weit so klar. Wenn ich dann zurück in D wäre, könnte ich dann sofort ein Partner-Visa beantragen?



      Bis nach D bräuchtest du dann nicht unbedingt, New Zealand würde schon reichen.
      Hauptsache raus, und dann kannst du von ausserhalb deinen Antrag stellen. Musst dann jedoch auch dort die medicals machen und warten bis dein Visumsersuch entschieden wird.